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Per Nachnahme betrogen! Der Verkäufer hat statt Notebook eine Holzplatte geschickt!!

gefragt von Mudi22 am 13.04.2008 um 23:20 Uhr

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe übers Internet ein Notebook bestellt. Der Verkäufer ist privat(denk ich).Er hat das Paket per Nachnahme geschickt.Ich wollte vor der Abnahme in der Post es öffnen,aber dieses wurde mich verweigert.Ich bezahlte dies und öffnete das Paket noch in der Post und stellte fest,dass ich betrogen wurde.Ich ging zum Angestellte und verlangte mein Geld zurück,aber verweigerte.Ich habe bei der Polizei Anzeige erstattet.Ich möchte wissen,ob ich die Bezahlung noch stornieren kann und wenn nicht,wer erstattet das Geld bzw. wie stehen die Chancen,dass ich das Geld zurück bekomme?

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Betrug x 1.042 Nachnahme x 73

Nylonliebe
beantwortet von Nylonliebe am 13. April 2008 23:26
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Die Angestelltin hat richtig gehandelt. Da das Paket nicht beschädigt wurde, durfte sie das Paket nicht zurücknehmen. Auch bei geöffneten Paketen, die der Kunde öffnet, darf sie nicht das Paket zurücknehmen und das Geld wieder zurückgeben. Dir bleibt nur der Weg zur Polizei und den Absender wegen Betruges anzeigen. Ich selbst bin auch Postler. Viel Glück. mfg

Kommentar von dasMimi am 13. April 2008 23:43

DH

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 13. Mai 2008 18:26

Kompetente Auskunft ! DH


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 13. April 2008 23:32
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Da Du Anzeige erstattet hast muss die Post auf Antrag der Polizei den Empfänger des Geldes bekanntgeben, ist meine Meinung. Hast Du in der Post bezeugen lassen, was sich in dem Paket befand. Wäre sehr hilfreich. Über die Post müsste es für die Polizei aber möglich sein das nachzuverfolgen. Das ist Betrug und da muss die Polizei meiner Meinung nach was unternehmen. Auf dem Paket steht ja mit Sicherheit der Absender drauf. Würde ich mal ins Telelfonbuch schauen, ob derjenige drinnsteht. Eine falsche Adresse wird derjenige wohl nicht angegeben haben, würde ja sonst auch das Geld nicht bekommen. Wünsche Dir viel Erfolg. LG TawaGirl


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. April 2008 23:26
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Anzeige zu erstatten war genau richtig. Alles andere wird sich finden.

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 13. Mai 2008 18:26

Hoffentlich auch der betrügerische Absender.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 13. April 2008 23:24
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Du hast Dich völlig richtig verhalten. Und Du hast auch unabhängige Zeugen, die den Betrug bestätigen können. Der Täter wird wohl dazu verurteilt werden, Dir den Schaden zu ersetzen. Aber wenn er kein Geld mehr hat, zB. durch Schulden, wirst Du lange darauf warten müssen.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 13. April 2008 23:33
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Eigentlich dürften die Chancen doch gar nicht so schlecht stehen. Das per NN bei Dir eingezogene Geld ist doch noch irgendwo bei der Post, wenn der Vorfall nicht lange zurück liegt. Der Absender erhält es erst, wenn der Empfänger bezahlt hat. Das müßte mit Hilfe der Polizei doch noch zu stoppen sein. Evtl mußte das Geld im Wege einer einstweiligen Verfügung bei der Post eingefroren werden, was allerdings bei so einem trägen Apparat wie der Post mit unüberschaubar vielen Dienststellen nicht ganz einfach ist. Vermutlich musst Du zuerst bei der Post herumtelefonieren, welche Stelle dort für die Auszahlung für die spezielle Sendung (Einlieferungs-ID) zuständig ist. Dort die einstweilige Verfügung anbringen. Auch für einen Rechtsanwalt eine Herausforderung. Ob sich alles rentiert, kommt auf den gezahlten Preis an.


collo
beantwortet von collo am 13. April 2008 23:56
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Ich hätte mit dem Zweigstellenleiter gesprochen, um eine Auszahlung bis zur Klärung an den Betrüger zu verhindern. Notfalls würde ich dann den Filialleiter in die Haftung nehmen.

Kommentar von 277bc802e070952d407a0a6c4697ce05smallRasta am 14. April 2008 01:55

Den Fillialeiter der Post ? Was soll der dafür können?

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 14. April 2008 09:12

das Geld liegt doch noch in der Postfiliale. Er kann das Geld auf Eis legen.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 13. April 2008 23:26
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Krass, wende Dich an die örtliche Verbraucherschutzzentrale. Ich denke, die haben da mehr Erfahrung, was die Rechtsfrage betrifft.


BlueIris
beantwortet von BlueIris am 13. April 2008 23:29
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Du kannst innerhalb von 6 Wochen bei der Bank die Überweisung zurückziehen! Mach das sofort!

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 13. April 2008 23:31

Geht doch nicht. Er/Sie hat per Nachnahme bezahlt - leider!

Kommentar von 174cf4ec2c512291107a6e6238bc97desmallBlueIris am 13. April 2008 23:53

ach so,upps, shit .... stimmt,sorry, hab ich zu spät gelesen ..is ja schon spät ;-)


anonym
beantwortet von Jmusic am 10. November 2009 20:24
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würde mich über eine antwort sehr freuen, da ich n icht weiß was ich machen soll


anonym
beantwortet von Jmusic am 10. November 2009 20:23
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ist zwar schon etwas her, aber was ist dabei herausgekommen? stecke in der gleichen situation wie du!

mfg


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