Frage von Brainbroker 20.03.2009

Per Einschreiben gekündigt, wurde aber nicht vom Empfänger bei der Post abgeholt. Rechtslage?

  • Antwort von Guppy194 20.03.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    die EINZIG rechtliche nachweisebare Empfangsbestätigung ist eine Zustellung des Schriftstückes durch einen Gerichtsvollzieher, da nur er bestätigen kann, dass er ein bestimmtes Schriftstück zugestellt hat; alles andere vergiss im Zweifel; sowohl Einschreiben als auch Rückschein sagen nichts darüber aus welches bestimmte Schriftstück auch wirklich zugegangen ist;

  • Antwort von anjanni 20.03.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Warum machst Du es nicht mit Einwurfeinschreiben? Dann wärest Du auf der sicheren Seite.

    Du kennst ja nicht die Gründe dafür, warum das Einschreiben nicht abgeholt wurde. Aber so steht fest, daß der andere das Schreiben noch nicht bekommen hat...

  • Antwort von sabine411967 20.03.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hast du einen Rückschein? Wenn ja, bist du auf der sicheren Seite.

  • Antwort von Sachse1 20.03.2009

    http://karriere-journal.monster.de/Beruf-Recht/Kundigung-Stellenwechsel/ratgeber-formale-bestimmungen-28280/article.aspx

    Das dürfte Deine Frage zur Rechtslage beantworten.

  • Antwort von Schnulli00 20.03.2009

    Der Brief gilt als nicht zugestellt, ausser die Gegenseite wusste, dass eine Kündigung drin ist, und hat das ding deashalb nicht abgeholt. Das wäre dann sowas wie bewusste Zugangsvereitelung. Aber das Beweis mal :-).

    Du kannst den Brief auch persönlich mit Zeugen abgeben, die ggf. auch den Inhalt des Briefes bezeugen können. Ansonsten Gerichtsvollzieher.

  • Antwort von jockl 20.03.2009

    Du schreibst "nicht abgeholt", dann müsstest du das Schreiben jetzt mit entsprechendem Vermerk wieder haben. Wenn dem so ist, bist du immer im Recht. Den der Empfänger kann nicht behaupten, der Umschlag wäre leer gewesen.

  • Antwort von maiki01 20.03.2009

    das gilt als nicht zugestellt. Solche Sachen immer per Einwurf Einschreiben. Der Postbote notiert das Datum und es gilt rechtlich als zugestellt. Für alle die jetzt sagen mit Rückschein ist besser, das stimmt nicht. So die genaue Aussage eines Rechtsanwaltes

  • Antwort von firstguardian 20.03.2009

    Offenkundig hat die Kündigung den Empfänger nicht erreicht und damit ins Leere getroffen. Wie sagt der Engländer so schön: "put a sixpence in and try it again!" Ernsthaft: Ist der Empfänger ein Hartgesottener und soll das klappen, dann durch einen Gerichtsvollziehr zustellen lassen.

  • Antwort von armermieter 20.03.2009

    wenn du einen beleg hast (rückschein) - dann gilt das als zugestellt

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