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pendlerpauschlae

gefragt von mallimalli am 18.11.2008 um 12:48 Uhr

ich habe meinem steuerbescheid wiedersprochen und darum gebeten das verfahren ruhen zulassen bis das bundesverfassungsgericht entschieden hat! jetzt bekomme ich ein schreiben zurück das wenn ich meinen einspruch nicht zurück nehme das verfahren vor das landgericht in leipzig geht! hab jetzt schiss und will nicht vor das gericht ziehen! ist das bloss ein "droh" brief??


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anonym
beantwortet von peterefpunkt am 18. November 2008 12:54
4x
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Da kann irgendwas nicht stimmen. Einspruch einlegen gegen die Pendlerpauschale ist völlig i.O.. Ein Einspruchsverfahren geht nie vor ein Amts- oder Landgericht - sondern höchstens vor ein Finanzgericht. Aber selbst bis dahin ist es noch ein langer Weg. Ein normaler Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid wird im gleichen Finanzamt bearbeitet, das auch den Bescheid erstellt hat. Lies besser die Natwort des Finanzamtes noch einmal in Ruhe, oder besser, scanne es ein und stelle es als jpg. Bild noch einmal mit der Frage ein - oder als Kommentar zu dieser Frage.


Witchblade83
beantwortet von Witchblade83 am 18. November 2008 12:51
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Das ist kein Drohbrief, das ist wirklich so. Es können neuerdings ja keine Widersprüche mehr eingereicht werden, sondern nur noch Klage. So wird das jetzt bei dir gehandhabt...

Kommentar von Simple_avatar2smallkatjals am 18. November 2008 17:10

Also erstmal heißt es bei Steuerbescheiden Einspruch und nicht Widerspruch. Und woher diese "Weisheit" stammt, würde mich brennend interessieren.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 18. November 2008 13:19
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"ich habe meinem steuerbescheid wiedersprochen ..."

Das war unnötig, weil alle Steuerbescheide in diesem Punkt sowieso vorläufig sind.

Es dürfte also nicht schaden, den EInspruch zurückzuziehen.

Red doch einfach mal mit deinem Sachbearbeiter beim FA. - Ist auch nur ein Mensch.


katjals
beantwortet von katjals am 18. November 2008 17:11
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Hast du "Aussetzung der Vollziehung" beantragt? Nur dann bekommst du gleich das Geld. Ohne diesen Antrag wird der Einspruch zurückgewiesen.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 18. November 2008 12:52
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anonym
beantwortet von Silberheim am 18. November 2008 12:52
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Ist denn in deinem Bundesland eine Musterklage anhängig ? Kann sein, dass das Bundeslandabhängig ist.


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 20. November 2008 14:39
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Frage : Steht auf Deinem Steuerbescheid, das dieser nach § 165 AO voläufig ist, und im Kleingedruckten, dass sich die Vorläufigkeit auf das 20km Problem bezieht ? Wenn ja, dann ist Dein Einspruch irrelevant, da der Bescheid in diesem Punkt nicht rechtskräftig ist und die Verwaltung will sich gegen den überflüssigen Aufwand der Einspruchsbearbeitung wehren.

Steht Dein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO, dann ist er insgesamt noch vorläufigt.

Wegen der Flut der Einsprüche waren die meisten Bescheide bis vor kurzem in diesem Punkt vorläufig.

Jetzt meist nicht mehr, dann ist Einspruch möglich und nötig, denn bei positivem höchstrichterlichem Urteil gibts nur was, wenn die Bescheide nicht rechtskräftig sind.

Legt man heute gegen einen Steuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk Einspruch ein, so richtet sich dieser Bescheid immer gegen den GANZEN Steuerbescheid. Punktuellen Einspruch gibt es nicht.

Das Finanzamt schickt dann eine Teil-Einspruchsentscheidung. Außer im KM Problem wird dann der Einspruch zurück gewiesen.

Geld gibts es aber in diesem Fall nur dann vorläufig, wenn Du die Aussetzung der Vollziehung der Steuer, die durch Nichtanerkennung der ´Km Pauschale entsteht beantragst.

Dann bekommst Du erst einmal das Geld, mußt es jedoch zurückzahlen, zzgl. Aussetzungszinsen, wenn das höchste Gericht die Kürzung der Km Pauschale doch anerkennt.


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