So, jetzt ist es ja amtlich;-) Absetzung ab dem 1. Kilometer. Meine Frage: was muß ich jetzt machen, da dieses ja rückwirkend für 2007 gilt?? Oder muß ich abwarten und das Finanzamt meldet sich bei mir???:-))

garnichts, da alle Steuerbescheide unter Vorbehalt herausgeben worden sind und du nur nachschauen musst, ob du die vollen Kilometer angesetzt hast bei der Einreichung
Mit dem Wegfall der Neuregelung wird die frühere Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Du musst also nichts machen.

Falls du deine Steuererklärung 2007 bereits gemacht hast , ist der Zug abgefahren. Nur wer bei der Steuererklärung Einspruch erhoben hat , wird eine Erstattung bekommen.
andreas48 am 9. Dezember 2008 12:37 das ist falsch
mani08 am 9. Dezember 2008 12:41 -das nehme ich gern zur Kenntnis.
marscho am 9. Dezember 2008 12:39 Und wenn ich bei meiner Steuererklärung für 2007 aber trotzdem ab dem 1.km angegeben habe? Also ich hab ab dem 1.km angegeben aber ab dem 21.km wurde angerechnet. Mein Steuerberater sagte mir das wird automatisch nachgezahlt falls es doch ab dem 1.km zählt. Ist das so?
mani08 am 9. Dezember 2008 17:38 -das stimmt.

Hast du denn deinen Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 schon gemacht? Wenn ja es gibt beim Lohnsteuerhilfeverein/Steuerberater Formulare um Einspruch gegen die alte Pendlerpauschale zu erheben. Mach dass, denn das Finanzamt wird dir dein Geld sich nicht freiwillig geben ;-)
andreas48 am 9. Dezember 2008 12:38 das ist falsch...lest euch die Steuerbescheide durch..sie sind ALLE vorläufig...die Einspruchssache war nur die erste Reaktuon und die Finanzämter handelten sofort
DH