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Pendlerpauschale-Sind Umwege absetzbar?

gefragt von tilotab81 am 10.05.2007 um 9:09 Uhr

Nach Routenplaner ist es nicht die schnellste, direkte Strecke die ich fahre. Allerdings bin ich so schneller bei der Arbeit. Wie rechnet das Finanzamt? Welcher Weg zur Arbeit ist absetzbar?


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asti76
beantwortet von asti76 am 10. Mai 2007 09:16
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Normalerweise die schnellste Strecke (zeitlich gesehen), auch wenn es Umwege bedeutet (z.B. durch Autobahn etc.).


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 10. Mai 2007 09:49
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Wenn man eine Begründung für einen Umweg hat - man bringt zum Beispiel noch Lieferscheine zu einem Kunden (täglich) oder jeden Abend die Post zur Hauptpost - der Umweg also dienstlich begründet ist, zahlt das FA auch die Mehrkilometer.


jacobi06
beantwortet von jacobi06 am 10. Mai 2007 09:51
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schau mal was ich hier geschrieben habe:

http://www.gutefrage.net/frage/wird-vom-finanzamt-nur-der-kuerzeste-fahrtweg-ane...

Bei "Antwort kommentieren" hänge ich noch eine von Stiftung Warentest ran.

Auszug:

-Fahrten mit dem Pkw setzen Autofahrer pauschal mit 30 Cent pro Entfernungskilometer an. Es zählt auch ein längerer Weg, wenn sie die Arbeit auf diesem sehr viel schneller erreichen. Liegt die Summe über 4 500 Euro im Jahr, 39 S P E Z I A L müssen Autofahrer die Kilometerleistung des Fahrzeugs nachweisen.


anonym
beantwortet von crazycreek am 10. Mai 2007 09:48
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Im Allgemeinen wird die kürzeste anerkannt und als Maßstab herangezogen. Per Nachweis kann aber auch die schnellere Strecke akzeptiert werden, z.B. auch wenn durch die kürzere ggf. Nachteile entstehen.


radar74
beantwortet von radar74 am 10. Mai 2007 09:17
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Ich weiß es zwar nicht genau aber denke mal das das Finanzamt eher den Durchschnitt nehmen wird. Normal wäre aber immer die kürzestes Strecke. Hättest Du 15 km zur Arbeit und fährst aber 17 km weil es für dich besser ist, wird das denke ich auch akzeptiert. Außer Du würdest 25 km angeben dann würde das Finanzamt stutzig werden.



anonym
beantwortet von wm2006 am 10. Mai 2007 09:31
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bei mir hat das Finanzamt die Strecke überprüft und einige Kilometer abgezogen, weil die kürzeste Strecke nur ankerkannt wird.


juekor
beantwortet von juekor am 10. Mai 2007 11:28
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Die diversen Finanzämter werden wohl alle unterschiedlich den Fahrtweg beurteilen. Ich habe mit einem freundlichen Finanzbeamten selbst gesprochen und er hat mir einen Umweg von ca. 5 km über die Autobahn wegen der schnelleren Anfahrt zum Arbeitsplatz berechnet


anonym
beantwortet von DarkRhein am 10. Mai 2007 11:36
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Also bei mir wurde auch die AutobahnStrecke anerkannt. Da ich dadurch schneller da bin und wirklich eien Zeitersparnis habe.

die andere Strecke wäre ca.7-8 Km kürzer, aber durch Ampel und Berufsverkehr mindest. 25-30 min. länger.

Wenn man wirklich zeit einspart, wird die auch ein längerer Weg anerkannt.


jheart
beantwortet von jheart am 11. Mai 2007 22:08
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Wenn die längere Strecke schneller ist und regelmäßig gefahren wird, muss das Finanzamt die längere Strecke anerkennen.


anonym
beantwortet von eunio am 19. April 2008 21:36
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Es muss die kürzeste Verbindung angegeben werden, also die Verbindung mit den wenigsten Kilometern. Auch dann wenn man wegen gelegentlichen Staus eine andere Strecke fährt. Aber das ist eineutig definiert. Im Zweifel werden die dir das dann schon streichen. berechnung unter http://www.pendlerrechner.de


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