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Pendlerpauchale ! Was kann ich beim Finanzamt abrechnen ???

gefragt von redriver67 am 10.01.2009 um 13:38 Uhr

Hallo zusammen !!!

Hätte da mal eine Frage zum Thema Pendlerpauschale bzw. was kann ich beim Finanzamt abrechnen. Ich arbeite in einer Tiefbaufirma als Lkw Fahrer und bekomme ab dem Zeitpunkt wo ich mein Tachoblatt einlege bzw. mit den Lkw losfahre erst meine Stunden bezahlt. Oft haben wir Baustellen die sehr weit entfernt liegen ( 50km - 80 km ) vom Firmensitz so das nach Arbeitsende der Lkw auf der Baustelle bleibt und ich mit Kollegen im Firmenbus zurück zur Firma fahre. Am nächsten Tag gehts dann wieder mit den Firmenbus zur Baustelle wo ich dann wieder den Lkw übernehme. Die Anfahrt bzw. Abfahrt im Firmenbus wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt !!! Ich finde es echt doof das ich teilweise 3 Stunden am Tag nur mit der Anfahrt/Abfahrt im Firmenbus verbringe und es nicht bezahlt wird. Es kommt dann ja noch die Anfahrt/Abfahrt dazu die ich mit meinen privaten Pkw habe. Jetzt zu meiner Frage !!! Kann ich die Anfahrt/Abfahrt vom Firmensitz zur Baustelle bzw. zurück als Pendlerpauschale oder Reisekosten beim Finanzamt geltend machen, da ja so gesehen der Lkw meine Arbeitsstätte ist. Danke im voraus und schöne Grüsse redriver67

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recht x 35.323 steuern x 2.945 steuerrecht x 257

ichbins1968
beantwortet von ichbins1968 am 21. Januar 2009 07:09
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Prüfe bitte Deine Lohnsteuerbescheinigung, ob dort Mehrverpflegungspauschalen eingetragen sind den bei Fahrtätigkeiten bekommst Du diesen steuerfrei, wenn der Arbeitgeber diese nicht zahlt und diese auf Deine Bescheinigung nicht eingetragen sind, dann mache diese bei Finanzamt geltend, das sind pro Tag bei Tätigkeit von 8-14 Stunden 6,00 Euro. Wenn Du für die Fahrten mit dem Bus zur Baustelle eine Zahlung leisten mußt an Deinen AG dann kannst Du diese KM auch angeben, wenn der Service kostenlos ist, dann hat meine Vorgängerin leider Recht, Fahrten sind dann nur von Deinem Wohnort zur Arbeitsstelle anzugeben.


MartinaBra
beantwortet von MartinaBra am 12. Januar 2009 18:39
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Auch wenn Dir die Antwort nicht gefällt. NEIN! Da Dir für Fahrten zwischen Firma/Baustelle und ggf. zurück keine Aufwendungen hattest. Du bekommst lediglich die Fahrten Wohnung - Firma mit der Entfernungspauschale angerechnet. Die Firma stellt kostenlose Sammelbeförderung zur Verfügung. Dies wird ggf. auch auf Deiner LST-Bescheinigung dokumentiert!


anonym
beantwortet von HaraldKramer am 12. Januar 2009 15:33
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Bei der An- und Abfahrt von der Firma zur Baustelle bekommst du höhere Pauschalen als die Pendlerpauschale.


KriLu
beantwortet von KriLu am 10. Januar 2009 13:41
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wenn das zu deiner fahrtzeit zählt, natürlich. aber denk dran, dass man nur die einfache strecke am tag absetzen kann, nicht hin- und rückfahrt


lenabeyer
beantwortet von lenabeyer am 10. Januar 2009 13:40
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probieren würde ich es. und denke dran- ab den ersten kilometer!


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