PC verkauft und nun defekt?

8 Antworten

Ich wäre eher daran interessiert, die graka wieder lauffähig zu machen. Erkläre ihm aber auch, dass es an ihm liegen kann oder an anderen faktoren, wie dem netzteil oder der kühlung. Du hast ehee wenig zu befürchten, da du weder garantie gegeben hast, noch er einen beweis für einen defekt vor der lieferung hat

Am Netzteil liegt es nicht, ich weiß nicht woran.. Er meinte er hätte alles versucht es hat nichts gebracht, ein Techniker hat die Grafikkarte auf defekt untersucht meinte er zu mir.. Ich habe ihn auch erzählt, dass er etwas gemacht haben könnte was zum defekt geführt hat aber er meinte nur das es nicht sein kann.

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tja, ist auch von der zeit abhängig. allein eine stunde spielen kann eine grafikkarte erledigen. und solche spezialisten sind auch eher am ersatzteile andrehen interessiert. und trotzdem kein beweis und keine garantie

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Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Kaufvertrag gemacht ?

Ich habe keinen Kaufvertrag gemacht nur auf eBay Kleinanzeigen gestellt und die Person ist ihn abholen gekommen. Es gibt keine Gewährleistung als privat Verkäufer auf eBay .

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@xlukas10x

Oh doch, die gibt es bei jedem Verkauf. Wie kommst du auf deine falsche Ansicht?

Der Privatverkäufer kann sie ausschliessen. Das muss er dann aber auch gemacht haben, wovon es beim Fragesteller keinen Hinweis gibt.

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Was ist nun dabei rausgekommen, habe fast ein ähnlichen fall??

Ich bin zwar auch kein Rechtsanwalt, aber sehe das ähnlich wie du. Er hätte ihn ja bei dir testen können. Nun hat er ihn mitgenommen und er hat jetzt Probleme damit. Vielleicht ist zum Beispielt die Grafikkarte gar nicht ausgelegt für das Spiel was er spielt. Vielleicht hat er ja auch die Karte ausgetauscht und deshalb funktiniert er nicht mehr. Und und und, das kann wohl kaum noch kontrolliert werden das ist nunmal sein Problem denke ich. Gut wäre wenn du einen Zeugen hättest der das ganze bestätigen kann. Ich glaube aber das du da nichts zu befürchten hast. Wenn er Garantie oder Gewährleistung will soll er sich keinen gebrauchten von Privat kaufen.


Der Vorbesitzer hat mir nochmal gestern versichert das alles bei ihm funktioniert hat, zuhause bei mir auch meine Eltern haben es selbst gesehen.. 

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@xlukas10x

also, kein Problem denke ich! Jetzt kannst du ja nicht mehr kontrollieren was er mit dem PC gemacht hat. Wie gesagt und und und!

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Du bist in der Gewährleistungspflicht.
Wenn das Gerät nicht Deiner Beschreibung entspricht. Sso Du das Inserat bei ebay-Kleinanzeigen schon gelöscht hast, hat der Käufer entweder eine Kopie gespeichert oder kann bei ebay-Kleinanzeigen das Inserat als Datei anfordern.

Du hast ein Gerät gekauft, um es weiterzuverkaufen. Das ist gewerblicher Handel und kein Privatverkauf.

Unabhängig  davon, bist du auch als Privatverkäufer in der Gewährleistungspflicht:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Gott sei Dank hat der BGH (Bundesgerichtshof) in seinem Urteil dem einen Riegel vorgeschoben, dass jeder Pritverkäufer meint, der Käufer sei am Ende der Dumme und müsste zahlen.

Sieh zu, wie Du die Dinge geklärt bekommst, ehe das für Dich noch teurer kommt. Eine Rückabwicklung scheint wohl die für Dich kostengünstigste Lösung zu sein. Ich hoffe, Du hast alle Seriennummern notiert.

Bei mir hat aber alles funktioniert wie kann er denn beweisen das ich die Grafikkarte als defekt verkauft habe ? Es ist wahrscheinlich bei ihm etwas passiert was zu einem defekt geführt hat , wie soll man soetwas beweisen ?

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@xlukas10x

Es ist wahrscheinlich bei ihm etwas passiert was zu einem defekt geführt hat , wie soll man soetwas beweisen ?

Wie willst Du beweisen, dass bei dem Käufer etwas passiert ist?

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@haikoko

Wie will er denn beweisen das sie schon bei mir defekt war ? ich habe ihn angeboten den PC zu testen bevor er ihn abholt hat er nicht getan, bei mir hat ja alles funktioniert das ist die Sache das kann doch nicht sein das ich ihn ein defekt verkauft habe nur weil er sagt. Bei mir hat alles funktioniert 

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@xlukas10x

Merkst Du es nicht, weil es wehtut?

Da steht Aussage gegen Aussage, Du hast ein Dir fremdes Gerät:

Hab den dann am nächsten Tag auf eBay Kleinanzeigen wieder gestellt als voll funktionsfähiger PC weil ich keine Probleme feststellen konnte,

als voll funktionsfähig angeboten und verkauft. Du hast das Gerät einen Tag bei Dir gehabt. Welche Test hast Du in der Zeit gemacht? Welche Untersuchungen, Prüfungen? Mal einschalten und laufen lassen kann jeder. Welche Prüfparameter hast Du angewendet? Welche Prüfgeräte angeschlossen?

Welche Gerätenummern / Seriennummern hast Du dir notiert, falls Dein Käufer böse Absichten haben sollte und Dir seinen Schrott andrehen möchte?

Du hast ein gebrauchtes Gerät gekauft, eingeschaltet, ein bißchen gespielt und es einen Tag später wieder angeboten und verkauft. Du hast als Wiederverkäufer = gewerblich gehandelt ohne Ahnung von den Mindestanforderungen an einen Wiederverkäufer für technische Geräte zu haben.

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Dein Kommentar:

Ich habe keinen Kaufvertrag gemacht nur auf eBay Kleinanzeigen gestellt
und die Person ist ihn abholen gekommen. Es gibt keine Gewährleistung
als privat Verkäufer auf eBay .

Lass mit diesen mehr als fragwürdigen Überzeugungen bitte die Finger von jeder Art Verkauf.

  • Ein Kaufvertrag ist entstanden durch durch Abholung und Barzahlung des Käufers nach Deinem inserat (Verkaufsangebot) bei ebay-Kleinanzeigen. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich fixiert sein.
  • Es gibt die Pflicht zur Gewährelistung für Privatverkäufer. Sonst könnte ungestraft jeder Schrott verkauft werden.
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Ich habe den Käufer nun angeboten die defekte gegen eine funktionsfähige Grafikkarte auszutauschen (natürlich die selbe ) er fordert aber jetzt Geld (mehr als die Grafikkarte wert ist) und sagt mir, dass er sich selbst eine neue Grafikkarte kaufen möchte. Kann er soetwas verlangen ? Ich muss doch nicht sofort eine neue Grafikkarte finanzieren die garnicht im Angebot enthalten war, ich muss wenn dann nur die defekte gegen eine funktionsfähige austauschen oder ?

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@xlukas10x

Neue Grafikkarte durch Käufer kaufen ist nicht.
Lies bitte hier nach:

http://www.falle-internet.de/de/html/ap\_rr\_garan1.php


Nacherfüllung
Vorausgesetzt wird der Abschluss eines Kaufvertrages.

Wenn der Käufer einen Mangel an der Ware feststellt, muss er dem

Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) geben.
Der Käufer hat die Wahl zwischen zwei Formen der Nacherfüllung:

* der Nachbesserung (Reparatur) oder
* der Ersatzlieferung (aber noch nicht Geld zurück).

Der Käufer muss sich nicht unbedingt vom Verkäufer auf eine der beiden

Formen verweisen lassen; nur wenn dem Verkäufer durch die Wahl des
Kunden ein unverhältnismäßig hoher Aufwand entstehen würde, kann er sie
ausschlagen.

Austausch gegen eine funktionsfähige, gleichartige. Und notiere Dir  bitte die Seriennummer. Mich stört, trotz aller Fehler, die Du gemacht hast, das Verlangen nach eigenem Neukauf des Käufers. So "kaufen" fragwürdige Käufer ein.



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@haikoko

Tausche bitte selber aus und

  • nimm jemanden mit.
  • Dokumentiere den Austausch durch Fotos.
  • Lass Dir den erfolgreichen Austausch quittieren.
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