Ich hab ein Schreiben der GEZ bekommen, auf dem steht, dass „die Bereithaltung eines zum Rundfunkempfang fähigen Gerätes“ Gebühren nach sich zieht. Zählt dazu nun automatisch mein PC mit Internetanbindung, muss ich diesen angeben?
Es gab neulich ein Urteil, welches dies verneinte. Grund dafür war, dass man nicht nachweisen könne, dass der PC auch zum Webradio genutzt wird, zumindest sei dies nicht einer seiner Hauptfunktionen. Ich würde es nicht machen, die Rechtslage scheint da ein wenig unklar zu sein.

Nein, wenn du Radio und Tv schon angemeldet hast, musst du für deinen PC nicht extra bezahlen!

Rundfunkgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie ein Rundfunkprogramm (Hörfunk oder Fernsehen) empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Radio- oder Fernsehgeräte mit oder ohne Netzanschluss / Stecker, Radiowecker, Radiorecorder, Autoradios, PCs mit Rundfunkempfangsteil und internetfähige Computer, Videorecorder und UMTS-Mobiltelefone. Rundfunkgeräte sind auch Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich ist für jedes Rundfunkgerät eine Gebühr zu zahlen.
http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/gebuehren/gebuehrenlexikon/ndr1004.h...
Siam1 am 29. Dezember 2008 00:19 http://gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html
dann auf Neuartige Rundfunkgeräte >Interne PC klicken
Siam1 am 29. Dezember 2008 00:50 Gebührenhöhe
Seit dem 1. April 2005 beträgt die
Rundfunkgebühr für
Radio: € 5,52
Fernsehen: € 17,03
Radio und Fernsehen: € 17,03
Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte 5,53 Euro ist die Ausnahme und nicht die Regel.* Betroffen sind nur Privathaushalte,die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben* und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten. Statistisch wird aber davon ausgegangen, dass nahezu 100 % der Privathaushalte zumindest ein Radio zum Empfang bereithalten.
Warum gibt es die Gebührenpflicht für neuartige Geräte?
Die Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Gerätes geknüpft, das den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht. Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig. Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,52 Euro veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radiogerätes.
Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät
>>>>…..Es ist folglich nicht entscheidend, ob der PC tatsächlich an das Internet angeschlossen ist.
DIE WICHTIGSTEN FAKTEN FÜR PRIVATHAUSHALTE
Wer als Haushaltsvorstand oder Haushaltsangehörige/r (einer Wohnung) bereits ein (Auto-)Radio- und/oder ein Fernsehgerät angemeldet hat, muss keine zusätzlichen Gebühren für einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy bezahlen.
Siehe aber auch hier,angeblich noch nicht entschieden und Widerspruch einlegen:
http://www.gutefrage.net/frage/gez-neuartige-rundfunkgeraete-sind-ab-wann-gebuehrenpflichtig

Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,52 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt für ein Radio 5,52 Euro, ein Fernsehgerät 17,03 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,03 Euro.
Also im Klartext: Hast Du noch keine Radio angemeldet, mußt den Computer für € 5,52 im Monat anmelden.
Die Rundfunkanstalten oder die GEZ darf man nicht fragen. Die geben nur ihre Rechtsposition wieder. Nach Urteilen in der ersten Instanz steht es 11:2 gegen die Gebühr auf PC. Trotzdem ist man verpflichtet, den PC anzumelden, wenn man nicht mind. ein Radio hat. Was man dann weiter macht, steht bei www.gebuehren-igel.de
ich bin gezwungen, einen internetfähigen PC zu nutzen, um meiner täglichen Arbeit (=Broterwerb) nachgehen zu können. Darüberhinaus bin ich durch unseren Gesetzgeber dazu gezwungen, Steuer- und Sozialversicherungsmeldungen für meine Angestellten online zu erstellen.
Aktuell bin ich trotz allem nicht verpflichtet, hierfür GEZ zu zahlen. Siehe auch hier: http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Keine-Rundfunkgebuehr-fuer-PC-in-Anwaltska...
Theoretisch könnte ich ja auch Kindergeld beantragen: ich hab' zwar keine Kinder - aber das Gerät dafür ;-)