Nach 3 Monaten ist unser PC von Medion defekt. Der Ebayhändler behauptet, daß Medion verantwortlich ist, und Medion behauptet das Gegenteil. Ja, was denn nun?

Immer der Händler der das Gerät verkauft hat. Mit dem eine Geschäftsbeziehung (Rechtsverhältnis) eingegangen wurde.PS . im 1 Halbjahr muss der Händler nachweisen , dass kein Schaden vorlag , danach Du
Wenn du dich auf Garantie berufst muss du auch eine Garantiekarte (oder etwas ähnliches) haben, auf der geschrieben steht, dass es z.B. 3 Jahre Garantie von Medion, Mühlheim, auf dieses Teil gibt.
Ich denke aber, dass du diese Garantieerklärung nicht hast, also ist der Händler in der Pflicht. Und das heißt, dass du dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen musst.
Da ich annehme, dass du keine Ahnung von der Gewährleistung hast, gebe ich dir einen entsprechenden Link: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Gerade der letzte Satz ist für Dich sehr wichtig zu lesen!

War es wirklich ein Händler? Oder ein Privatverkauf ? Dann siehts mit Garantie schlecht aus ^^

wenn der ebay-verkäufer behauptet, dass medion zuständig ist, dann muß er dir selbstverständlich die medion-garantie und den aldi-kaufbeleg geben. sonst ist er selbst in der pflicht, ganz klar!
wenn das bei Ebay ein Händler war (du also eine Rechnung von ihm bekommen hast) ist er für die !Gewährleistung! verantwortlich.
Sollte es sich um einen (echten) Privatverkauf gehandelt haben, solltest du trotzdem einen Kaufbeleg bekommen haben. Damit gehst du zum Händler, bei dem der Ebayer gekauft hat und nimmst die gewährleistung in Anspruch. (gut wenn's ALDI war ;)
In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen, dass der Schaden durch deine Einwirkung enstanden ist, danach musst du beweisen, dass er nicht durch deinen Umgang mit dem Gerät entstanden ist.
Wenn du die Garantie in Anspruch nehmen wilst/musst, musst du dich an den Hersteller Medion wenden. Bedenke: Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und tritt meist erst ein, wenn die Gewährleistung ausgeschöpft ist. Wenn Garantie vereinbart ist, dann gilt sie auch.

Wenn der Händler keine Garantie gibt -> fällt das unter Gewährleistung des Produkt-Herstellers.
ZITAT: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers ...