gilt die praxisgebühr für jede einzelne praxis separat oder pro quartal für jede beliebige?

Die gilt für das Quatal . Musst du in dieser Zeit zu einem anderen Arzt brauchst du eine Überweisung von deinem Hausarzt , sonst zahlst du wieder 10 ,- €

Du bezahlst die Praxisgebühr nur einmal pro Quartal bei Deinem Hausarzt,musst Du zu einem Facharzt musst Du Dir einen Überweisungsschein ausstellen lassen. Beim Zahnarzt musst Du extra die Gebühr zahlen.
Man kann die Praxixgebühr bei JEDEM Arzt bezahlen und auch eine Überwesiung bekommen. Es ist ratsam, sie beim Hausarzt zu bezahlen, wenn man mehrere Arztbesuche vor hat, ich glaube, dann bekommt der Hausarzt von jedem Besuch einen Bericht.
praxisgebühr gilt quartalweise für den arzt wo du bezahlt hast, solltest zu einem anderen gehen wollen lass dir eine überweisung zu dem von deinem arzt ausstellen.
Für jede, die du ohne Überweisungsschein eines anderen Arztes besuchst PLUS Zahnarzt (immer extra)

Die Praxisgebühr gilt einmalig pro Quartal.
Darüber bekommt man eine Quittung, die dann bei Bedarf bei anderen Ärzten vorgezeigt werden muss, damit die Praxisgebühr nicht noch einmal gezahlt werden muss.

pro Quartal beim Hausarzt und zu den anderen Ärzten nur mit Überweisung, ansonsten mußt du dort nochmals 10 Euro bezahlen...
MikeMolto am 15. Juni 2009 09:46 Quatsch!
Joschy0907 am 15. Juni 2009 09:56 Du hast ja Ahnung....

Du solltest dich von der Praxis in der du Sie bezahlt hast zu einer Anderen Verweisen lassen.
Sorry, das heißt "überweisen" !!
Nenn es Eintrittsgeld, dann ergibt sich die Antwort - es gilt pro Praxis...
MikeMolto am 15. Juni 2009 09:45 Quatsch
Wann warst du das letzte Mal beim Arzt, deine Antwort stimmt nicht!
Wenn ich zum Hausarzt gehe, 10€ zahle und seine Meinung reicht mir nicht, dann muß ich bei dem Arzt in der Nachbarstadt für eine Alternativdiagnose noch einmal 10€ zahlen! Wenn ich dann eine dritte Diagnose möchte, dann zahle ich dort auch wieder!
Zahnarzt gilt separat. Alle anderen mit Überweisung bzw. Vorlage der Quartalsabrechnung.
Ja, genau. Pro Quartal zahlst Du beim Hausarzt 10 Euro und der überweist Dich dann an die Fachärzte (Du kannst Dir die Überweiung dort zu jeder Zeit geben lassen). Wenn Du beim FA keine Überweisung dabei hast, musst Du allerdings 10 Euro bezhalen, bis Du eine Überweisung aus dem Quartal vorlegen kannst. Ausnahme ist die Notaufnahme, dort musst Du 10 Euro bezahlen. Beim Zahnarzt ist es aber so, dass Du für Routineuntersuchungen nichts zahlst, erst wenn der Zahnarzt eine Behandlung vornimmt, dann schon. Das gilt dann auch das gesamte Quartal. Zum Zahnarzt kannst Du Dich aber leider nicht überweisen lassen.
Pro Quartal für alle Ärzte einmal nur der Zahnarzt kostet separat.

Pro Quartal. Gehst du zum Facharzt mit Überw. brauchst keine zahlen.
Diese Frage würde dir dein Arzt auch beantworten. Pro Quartal bezahlst du EINMAL Praxisgebühr in Höhe von 10€ (ausgenommen der Zahnarzt). Wenn du dann einen anderen Arzt aufsuchen mußt, schreibt dir der Arzt, bei dem du das Geld abgegeben hast, eine Überweisung. Solltest du regelmäßig Routineuntersuchungen machen müssen (Augen- oder Frauenarzt etc.) ist es ratsam, die Besuche in dasselbe Quartal zu legen. Auch wenn du weißt, dass ein nächster Termin ansteht, kannst du dir sofort bei Abgabe der 10€ eine Überweisung ausstellen lassen. ausgenommen ist ein Notfall: Mußt du am Wochenende einen arzt aufsuchen, mußt du zusätzlich eine Notfallgebühr (ebenfalls 10€) entrichten. ich hoffe, ich konnte dir helfen, JOYAAN

Die Praxisgebühr gilt bei jeder Allgemeinarztpraxis, der Rest geht mit Überweisungen, ausgenommen sind die Notfall- bzw. Wochenenddienste, hier muss man auch pro Quatal 10€ löhnen.
also beim haus frauen und zahnarzt extra weiß nicht wie das ist wenn du wegen einem leiden weitergeschickt wirst durch überweisung
Die Überweisung kann jeder Arzut ausstellen!