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paxisgebühr

gefragt von shaze am 15.06.2009 um 9:40 Uhr

gilt die praxisgebühr für jede einzelne praxis separat oder pro quartal für jede beliebige?

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medizin x 15.155 arzt x 2.934

odemtann
beantwortet von odemtann am 15. Juni 2009 09:42
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Die gilt für das Quatal . Musst du in dieser Zeit zu einem anderen Arzt brauchst du eine Überweisung von deinem Hausarzt , sonst zahlst du wieder 10 ,- €

Kommentar von joyaan am 15. Juni 2009 09:47

Die Überweisung kann jeder Arzut ausstellen!


Hundemama
beantwortet von Hundemama am 15. Juni 2009 09:43
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Du bezahlst die Praxisgebühr nur einmal pro Quartal bei Deinem Hausarzt,musst Du zu einem Facharzt musst Du Dir einen Überweisungsschein ausstellen lassen. Beim Zahnarzt musst Du extra die Gebühr zahlen.

Kommentar von joyaan am 15. Juni 2009 09:51

Man kann die Praxixgebühr bei JEDEM Arzt bezahlen und auch eine Überwesiung bekommen. Es ist ratsam, sie beim Hausarzt zu bezahlen, wenn man mehrere Arztbesuche vor hat, ich glaube, dann bekommt der Hausarzt von jedem Besuch einen Bericht.


anonym
beantwortet von sammy4you am 15. Juni 2009 09:42
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praxisgebühr gilt quartalweise für den arzt wo du bezahlt hast, solltest zu einem anderen gehen wollen lass dir eine überweisung zu dem von deinem arzt ausstellen.


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 15. Juni 2009 09:41
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Für jede, die du ohne Überweisungsschein eines anderen Arztes besuchst PLUS Zahnarzt (immer extra)


sharon7
beantwortet von sharon7 am 15. Juni 2009 09:43
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Die Praxisgebühr gilt einmalig pro Quartal.

Darüber bekommt man eine Quittung, die dann bei Bedarf bei anderen Ärzten vorgezeigt werden muss, damit die Praxisgebühr nicht noch einmal gezahlt werden muss.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 15. Juni 2009 09:43
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pro Quartal beim Hausarzt und zu den anderen Ärzten nur mit Überweisung, ansonsten mußt du dort nochmals 10 Euro bezahlen...

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 15. Juni 2009 09:46

Quatsch!

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 15. Juni 2009 09:56

Du hast ja Ahnung....


Django80
beantwortet von Django80 am 15. Juni 2009 09:42
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Du solltest dich von der Praxis in der du Sie bezahlt hast zu einer Anderen Verweisen lassen.

Kommentar von Tigerkater am 16. Juni 2009 12:05

Sorry, das heißt "überweisen" !!


anonym
beantwortet von mig112 am 15. Juni 2009 09:41
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Nenn es Eintrittsgeld, dann ergibt sich die Antwort - es gilt pro Praxis...

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 15. Juni 2009 09:45

Quatsch

Kommentar von joyaan am 15. Juni 2009 09:49

Wann warst du das letzte Mal beim Arzt, deine Antwort stimmt nicht!

Kommentar von mig112 am 15. Juni 2009 11:11

Wenn ich zum Hausarzt gehe, 10€ zahle und seine Meinung reicht mir nicht, dann muß ich bei dem Arzt in der Nachbarstadt für eine Alternativdiagnose noch einmal 10€ zahlen! Wenn ich dann eine dritte Diagnose möchte, dann zahle ich dort auch wieder!


anonym
beantwortet von n1979b am 15. Juni 2009 09:41
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Zahnarzt gilt separat. Alle anderen mit Überweisung bzw. Vorlage der Quartalsabrechnung.


anonym
beantwortet von LaMarie am 17. Juni 2009 12:41
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Ja, genau. Pro Quartal zahlst Du beim Hausarzt 10 Euro und der überweist Dich dann an die Fachärzte (Du kannst Dir die Überweiung dort zu jeder Zeit geben lassen). Wenn Du beim FA keine Überweisung dabei hast, musst Du allerdings 10 Euro bezhalen, bis Du eine Überweisung aus dem Quartal vorlegen kannst. Ausnahme ist die Notaufnahme, dort musst Du 10 Euro bezahlen. Beim Zahnarzt ist es aber so, dass Du für Routineuntersuchungen nichts zahlst, erst wenn der Zahnarzt eine Behandlung vornimmt, dann schon. Das gilt dann auch das gesamte Quartal. Zum Zahnarzt kannst Du Dich aber leider nicht überweisen lassen.


anonym
beantwortet von paula211 am 15. Juni 2009 09:58
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Pro Quartal für alle Ärzte einmal nur der Zahnarzt kostet separat.


almmichel
beantwortet von almmichel am 15. Juni 2009 09:52
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Pro Quartal. Gehst du zum Facharzt mit Überw. brauchst keine zahlen.


anonym
beantwortet von joyaan am 15. Juni 2009 09:45
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Diese Frage würde dir dein Arzt auch beantworten. Pro Quartal bezahlst du EINMAL Praxisgebühr in Höhe von 10€ (ausgenommen der Zahnarzt). Wenn du dann einen anderen Arzt aufsuchen mußt, schreibt dir der Arzt, bei dem du das Geld abgegeben hast, eine Überweisung. Solltest du regelmäßig Routineuntersuchungen machen müssen (Augen- oder Frauenarzt etc.) ist es ratsam, die Besuche in dasselbe Quartal zu legen. Auch wenn du weißt, dass ein nächster Termin ansteht, kannst du dir sofort bei Abgabe der 10€ eine Überweisung ausstellen lassen. ausgenommen ist ein Notfall: Mußt du am Wochenende einen arzt aufsuchen, mußt du zusätzlich eine Notfallgebühr (ebenfalls 10€) entrichten. ich hoffe, ich konnte dir helfen, JOYAAN


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 15. Juni 2009 09:45
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Die Praxisgebühr gilt bei jeder Allgemeinarztpraxis, der Rest geht mit Überweisungen, ausgenommen sind die Notfall- bzw. Wochenenddienste, hier muss man auch pro Quatal 10€ löhnen.


anonym
beantwortet von hexenrw am 15. Juni 2009 09:44
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also beim haus frauen und zahnarzt extra weiß nicht wie das ist wenn du wegen einem leiden weitergeschickt wirst durch überweisung


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