Pavillon vom Nachbar durch Sturm weggeflogen und 2 Autos zerkratzt

5 Antworten

Da hat die Haftpflicht leider recht.

  1. Es handelt sich um einen Elementarschaden und der wird nicht durch die Haftpflicht gedeckt.

  2. Dass er den Pavillon trotz Sturmwarnung hat stehen lassen, ist grobe Fahrlässigkeit und für diesen Fall schließen Haftpflicht-Versicherer die Haftung generell aus.

Da wird er wohl selber zahlen müssen.

Die Haftpflicht-Versicherung würde bedingungsgemäß auch im Falle grober Fahrlässigkeit eintreten, wenn den ein Haftungsgrund (z.B. ein Verschulden) vorläge! Jedoch trifft den Pavillon-Besitzer hier keinerlei Verschulden - schließlich hat er den Sturm nicht verursacht. Er muss also auch nicht aus eigener Tasche für den Schaden an den PKW aufkommen!

Übrigens: Wenn es den grob fahrlässig wäre, den Pavillon trotz Sturmwarnung nicht abzubauen, wäre es genauso grob fahrlässig, ein Auto draußen zu lassen - und somit eigene Schuld der Kfz-Halter. Das wäre ja wohl ein ziemlicher Unfug, oder?

Der Nachbar bzw. dessen Haftpflichtversicherung müssen hier nicht leisten - es fehlt an einem Haftungsgrund. Der Schaden an den PKW ist jedoch als Sturmschaden durch die jeweilige Teilkaskoversicherung gedeckt.

Wer lässt denn auch trotz Sturmwarnung sein Auto ungesichert draußen???

was geht dich das an?

Also, wenn denn ein Dachziegel runtergeblasen oder ein Baum entwurzelt wird, bezahlt ja der Hausbesitzer bzw. seine Haftpflicht auch nichts. Dies wird geordnet durch eine Teilkaskoversicherung und wenn der Halter so ein Ding nicht benötigt, öffner er eben selbst seine Geldbörse und gut ist. Eigentlich alles ganz einfach.

Falsch! Wenn ein Ziegel vom Dach fällt und woanders Schaden macht, bezahlt die Gebäudeversichrung das und falls er keine hat, muss er der Hauseigentümer das selber tun. Wenn der Pavillon nicht genügend gesichert ist und bei anderen einen Schaden verursacht, muss der Eigentümer dafür zahlen....

@EikeausBerlin

Diese kühne Behauptung stimmt schlichtweg nicht und eine Gebäudeversicherung bezahlt keinen Schaden an einem Kfz. Ich rege doch an, versierte Antworten zu geben oder es sein zu lassen. Die Literatur ist voll davon und ausgeurteilt auch schon zahlreich. Man leistet sich eine Haftpflicht und wenn diese aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der zahlreichen Urteile eine Haftung verneint, haftet auch der Kunde nicht. Und die Dachziegelgeschichte ist hier in der Nachbarschaft passiert. Die Teilkasko Auto (und nicht der Grundstückseigentümer) hat geordnet und dies ist auch richtig so und der entwurzelte Baum gehört jetzt dem Nachbarn, weil er auf sein Grundstück gefallen ist und ob er ihn liegenläßt oder zersägt ist seine Sache. Eine Haftpflicht bezahlt jedenfalls bei Sturm nichts.

Ist doch alles richtig, die Versicherung muss nicht zahlen, aber er selber muss den Schaden begleichen....

Lachnummer? Natürlich muß er nichts bezahlen, warum auch?

@schleudermaxe

Falsch, der Pavillonbesitzer muss für den Schaden aufkommen....