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Pausenregelung

gefragt von 98spike98spike am 04.09.2008 um 7:38 Uhr

Hi Ihr, Vielleicht weiß einer von Euch genauer Bescheid. Mein Chef will Überstunden die ich habe, über Pausen abgelten. Ich meine zu wissen das er das nicht darf, bin mir da aber nicht sicher. Mal als Beispiel, ich arbeite nächste Woche einen Tag von 7.45- 14.00 d.h. 6,15 Stunden er hat mir aber eine Pause eingetragen von 1,15 Stunden so das ich nur auf 5 Stunden komme. Darf er das wirklich.

Ich weiß definitiv das mir nach 6 Stunden Arbeit 30 Minuten zustehen, davor brauch ich und muß er mir auch keinen gewähren.


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angie760
beantwortet von angie760 am 4. September 2008 07:56
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Nein,das darf er nicht.Das versuchen aber heute mehrere Arbeitgeber.Sie wollen dadurch einfach nur sparen,in dem sie die Überstunden nicht zahlen wollen bzw.die Freizeit nicht geben wollen/können. Hol Dir Rat in der Gewerkschaft.Die sagen Dir das Gleiche.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 4. September 2008 07:42
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Sieh mal dir mal bitte dies hier an. Unter Pkt. 3.3. steht etwas über Überstunden und Abgeltung durch Freizeit. So wie ich das lese, kann er dir die Freizeit nicht aufdrängen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl090632555266.php

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 4. September 2008 07:49

Danke habe dort nachgeschaut, ich habe ihn ja schon drauf angesprochen. Wollt mich jetzt nur nochmal absichern schalte morgen den Betriebsrat ein.

Kommentar von Simple_avatar10smalljuezi am 4. September 2008 07:51

richtig


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. September 2008 07:42
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also ich finde diese Regelung sehr unseriös und das zeugt von sehr Kompetenz im Umgan mit den Mitarbeitern, , denn wen du 6,25 Stunden ohne Pause durcharbeitest, kann er dir ja nicht zur Abgeltung von Überstunden 1,15 Stunden abziehen, da wirst ja doppelt besch..

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 4. September 2008 08:00

Kannst Du mir auch helfen , was kann man gegen solche Chefs machen,lach. Wir sind eine abgeteilte Abteilung mit 5 Leuten und er behandelt uns wie den letzten Dreck.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 4. September 2008 08:04

ich würde mir zuerst eine kompetente Information in der hinsicht beim Arbeitsgericht holen ud erst, wenn man die rechtlichen grundlagen komplett hat,das Gespräch mit dem Chef suchen

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 4. September 2008 08:08

Das Problem wenn man mit ihm redet, sagt er egal wie das Gespräch gelaufen ist, das hat nie stattgefunden, selbst wenn man einen Kollegen mit reingenommen hat.

Kommentar von hammerhai am 4. September 2008 09:08

Bei so einem A....loch von Boss solltest Du Dir am besten so schnell wie möglich einen neuen Job suchen, da so ein Charakter nie einsichtig oder besser werden wird, egal was man ihm erzählt! Er ist der Typ §1 Der Boss hat immer Recht §2 Hat der Boss nicht Recht, tritt automatisch §1 in Kraft.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 4. September 2008 10:00

Bin seit 19 Jahren in dem Unternehmen, er seit 2 Jahren. Werde mich nicht wegen dem verschlechtern, bet. Vertrag. Bevor ich gehe, geht er. Die Frage ist nur, wie?


juezi
beantwortet von juezi am 4. September 2008 07:43
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du hast recht, nach 6 Stunden verlangt der Gesetzgeber eine 30minütige Erholungsphase. Die Anrechnung von 1.15 Std. ist nicht in Ordnung. Überstunden müssen entlohnt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 4. September 2008 07:42
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recht hast du! über pausen lassen sich keine überstunden abgelten, denn die stehen dir von gesetz wegen zu. du könntest früher gehen oder später anfangen, oder tageweise frei bekommen. hat aber alles nix mit pausen zu tun.


Tremor
beantwortet von Tremor am 4. September 2008 07:42
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Der Chef ist im Recht, denn der Arbeitgeber kann auch längere Pausen anordnen bzw vertraglich regeln

Kommentar von Simple_avatar10smalljuezi am 4. September 2008 07:46

er kann längere Pausen anrechnen, ja. Dann ist das für die gesamte Belegschaft aber er kann damit nicht geleistete Überstunden abrechnen.


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