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Pausenpflicht bei Arbeitsgelegenheit?

gefragt von Nette68Nette68 am 04.07.2007 um 10:34 Uhr

Ich habe zurzeit einen 1 Eurojob mit einer Arbeitszeit von 4 Std/Tag. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich eine halbe Stunde Pause mache! Diese demzufolge länger auf Arbeit bin. Kann er das - also eine halbe Std. Pause verlangen?


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Ignatius
beantwortet von Ignatius am 4. Juli 2007 14:32
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Grundsätzlich sind Arbeitsgelegenheiten keine Arbeitsverhältnisse. Es gibt drei Beteiligte: der Beschäftigte, der Beschäftigungsträger (nicht Arbeitgeber) und die Arbeitsagentur (örtlich kann das auch eine andere Behörde sein). Wenn es Streit gibt, hat das Sozialgericht das letzte Wort (nicht das Arbeitsgericht).

ABER im Sozialgesetzbuch wird klar gesagt, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz (und das Bundesurlaubsgesetz) auch für Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten gelten (SGBII, Kapitel 3, Abschnitt 1 §16).

Das Arbeitszeitgesetz ist eine solche Vorschrift. Dort ist AB einer Arbeitszeit von SECHS Stunden eine Ruhepause vorgeschrieben. (ArbZG, § 4) D. h. bis zu 6 Stunden durcharbeiten ohne Pause wird den Beschäftigten zugemutet.

Das Thema Arbeitsgelegenheiten ist eine Geschichte von Irrtümern und Missverständnissen. Leider wissen oft weder die Beschäftigten noch die Beschäftigungsträger noch die Arbeitsagenturen genau was Sache ist. Dabei kann man heutzutage alle Gesetze kostenlos im Internet beim Bundesjustizministerium nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html Wenn die Beschäftigten nicht genau bescheid wissen ist das noch verständlich (man sollte sich trotzdem schlau machen), aber falsche Auskünfte von Beschäftigungsträgern oder Arbeitsagenturen dürften wirklich nicht sein. Die Leute dort bekommen ihre Gehälter dafür, dass sie die Regelungen und Vorschriften kennen und korrekt anwenden.


ETEAM
beantwortet von ETEAM am 4. Juli 2007 10:56
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Bei 4 Stunden arbeitszeit am Tag ist es keine Pflicht eine Pause zu machen...

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 4. Juli 2007 11:27

si, nach sechs Stunden ist eine Pause erst Pflicht, ausser bei minderjährigen und schwangere, die müssen nach 41/2 Stunden Pause machen. Als Pause gilt mind. 20 Minuten, alles darunter muss der AG als Arbeitszeit bezahlen. (Arbeitsschutz-/Arbeitszeitgesetz)


Honey86
beantwortet von Honey86 am 4. Juli 2007 10:50
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Naja. Also eigentlixh muss man eine Pause machen, wenn amn 8h arbeitet und oft darf mana uch nicht länger als 10h arbeiten. Wenn du vor erschöpfung umfällst, will der chef nicht shculd daran sein. ist allerdings übertrieben, bei 4h eine 1/2h-pause einzulegen. aber wenn es so im vertrag steht, solltest du dich daran halten!!!

Kommentar von Simple_avatar3smallNette68 am 4. Juli 2007 10:54

Wir finden eben auch, dass es übertrieben ist, bei 4 Std. Arbeitszeit ne halbe Stunde Pause machen zu müssen.


Darko
beantwortet von Darko am 4. Juli 2007 13:45
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Soweit ich weiß ist eine Pause erst ab sieben Stunden Pflicht bzw. gesetzlich vorgeschrieben. Nichteinhaltung kann für AG und AN Folgen haben...! Vier Stunden sind sowieso zumutbar. Zwischen vier und sechs kann man sich´s meist selbst aussuchen. Ab neun Stunden ist ne Stunde Pflicht!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. Juli 2007 10:38
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Ja, wenn sonnst nichts gegenteiliges in Ihrem Arbeitsvertrag steht.

Kommentar von Simple_avatar3smallNette68 am 4. Juli 2007 10:53

Bei Arbeitsgelegenheiten gibts leider keinen Arbeitsvertrag :-(

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. Juli 2007 11:24

Na dann... friß oder stirb!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 4. Juli 2007 11:25

Mal wieder eine sehr hilfreiche, falsche Antwort, Indy

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. Juli 2007 23:58

Was meinen?


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Juli 2007 13:23
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ein Pause ist erst ab einer Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden vorgeschrieben. Es macht ja keinen Sinn nach 4 Stunden 1/2 Stunde Pause zu machen um dann nach Hause zu gehen


Darko
beantwortet von Darko am 4. Juli 2007 13:46
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Soweit ich weiß ist eine Pause erst ab sieben Stunden Pflicht bzw. gesetzlich vorgeschrieben. Nichteinhaltung kann für AG und AN Folgen haben...! Vier Stunden sind sowieso zumutbar. Zwischen vier und sechs kann man sich´s meist selbst aussuchen. Ab neun Stunden ist ne Stunde Pflicht!


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