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Pauschalreise: Schadenersatz?

gefragt von honneur am 28.06.2009 um 10:46 Uhr

Beim Rückflug vom Urlaub Ausfall des Fliegers, Rückflug 24 Stunden später mit einer zusätzlichen Übernachtung am Urlaubsort. Zeitverlust, Erschöpfung, Terminprobleme beim Heimtransfer am Heimatsflughafen -- kann man in so einem Fall (mit Erfolg) Schadenersatz vom Veranstalter fordern?

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Reiserecht x 25

anonym
beantwortet von Reisefreunde am 28. Juni 2009 19:41
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ja alles was über 6 Stunden hinaus geht bekommst du etwas erstattet mußt aber in deinem Reisebüro oder deinen gebuchten Veranstalter auffordern von alleine kommen die nicht


Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Juni 2009 10:53
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Du weiß doch, dass du etwaige Mängel sofort beim Veranstalter melden Musst, um sic später darauf berufen zu können?

Kommentar von steffenM32 am 3. September 2009 07:52

In der Frankfurter Tabelle, werden Reisemängel, und Grad der Minderung gelistet. Das ist so ein grober Anhaltspunkt, was man da evtl. zurückfordern kann: http://www.authora.de/tabellen-informationen/frankfurter-tabelle/ natürlich kommts noch ein wenig auf den Individualfall an. Aber hilfreich ist es dennoch, um das grob anzuschätzen


heialex
beantwortet von heialex am 28. Juni 2009 10:50
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Ja, kannst du, wende dich an deinen Reiseveranstalter.


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