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Pauschalreise gebucht, Streik am Zielflughafen, sitze immer noch zu Hause

gefragt von fenderfender am 15.05.2007 um 18:00 Uhr

Meine Pauschalreise wurde zwecks Streik der Feuerwehr am Zielflughafen um einen Tag verschoben. Habe ich Anspruch auf Kostenerstattung für diesen verloren gegangenen Tag oder fällt so was unter "Höhere Gewalt" ?


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dock69
beantwortet von dock69 am 15. Mai 2007 18:21
3x
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Streik zählt zu höherer Gewalt. Dafür kann man den Veranstalter nicht belasten.



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