Meine Pauschalreise wurde zwecks Streik der Feuerwehr am Zielflughafen um einen Tag verschoben. Habe ich Anspruch auf Kostenerstattung für diesen verloren gegangenen Tag oder fällt so was unter "Höhere Gewalt" ?

Streik zählt zu höherer Gewalt. Dafür kann man den Veranstalter nicht belasten.