Ein schönen guten Tag an alle die hier sind. Mein Frage ist etwas kompliziert ( seid 2000 wohnen ich in einer WG die zum Restaurante gehört. Den Eigentümer des Hauses habe ich nie gesehen nur den sogenannten Hauptpächter der dieses Haus nochmal zwischengepachtet hat. Ist schonverwirrend!!!Somit ist der Zwischenpächter mein Vermieter.Lt. Mietvertrag wurde eine Miete von 488,- und 125 ,-Nebenkosten vereinbart.Die Nebenkosten wurden nie detaliert auf gelistet. Habe nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Nur Strom habe ich an einem Energieanbieter gezahlt. Nun verlangen die von mir eine weitere Pauschale von Wasser und Gas, weil man es nicht ander machen kann!! Wie soll ich hier vorgehen?

Verlange die Nebenkostenabrechnung aus 2000 ff. Denn Du hast ein Recht darauf, die Abrechnung zu kennen, und vor allem den Grund für die momentane Erhöhung. Wenn die verlangte Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb einer von Dir gesetzten Frist nicht eintrifft, drohe die Einstellung sämtlicher Nebenkostenzahlungen an. Bei mir hat das funktioniert.(Denn ich habe mich mietrechtlich beraten lassen) Stellte sich raus, ich hatte GUTHABEN!
das habe ich schon aber nur für die letztn beiden jahre.
eine Pauschale als Nebenkosten gilt solange der Vertrag besteht. Eine Erhöhung ist nicht möglich. Nur die Miete darf erhöht werden. Bei einer Pauschalen bekommt man auch weder eine Aufschlüsselung noch eine Abrechnung. Es steckt dann ja alles in der Miete
Entweder musst Du in Deinem Mietvertrag eine Pauschale haben, in der genau drin steht, wofür die Pauschale anfällt oder Du musst alle Nebenkosten einzeln aufgelistet haben. In jedem Mietvertrag stehen ja einzelne Posten, für die Nebenkosten entstehen. Diese werden genaustens vom Vermieter angekreuzt. Ich würde fast einen neuen Vertrag verlangen, wo alle Details ersichtlich sind.
Ich würde die weiter Pauschale erstmal nicht bezahlen!
Wenn Du im Vertrag stehen hast, dass die Nebenkosten pauschal mit 125 € abgegolten sind, zählt das auch erstmal!
Wenn er mehr Geld von Dir will, soll er Dir eine ordentliche Nebenkostenabrechnung ausstellen, aus der ersichtlich ist, dass Dein Beitrag zu gering ist.
Stellt er sich da quer, kannst auch Du Einsicht in die Unterlangen verlangen (nach Absprache mit Termin) und Dir selber ein Bild von der Situation machen... Aber einfach so Geld zu verlangen, halte ich nicht für richtig!
du zahlst wie andere auch nebenkosten als pauschale voraus, das ist korrekt. aber dir steht eine nk abrechnung zu, ansonsten mußt du nix zahlen! die abrechnung muß auch in einer bestimmten frist bei dir ankommen, wird diese überschritten, ist eine nachzahlung hinfällig! erkundige dich wegen genauer rechte und pflichten beim mietrschutzbund! kostet zwar ein paar euro, lohnt aber! droht man dir mit sperrung der heizung und wasser, dann unter vorbehalt zahlen und überprüfen lassen!
habe mir schon ein termin beim M-Bund gemacht weil das ganze verzwickt ist.. habe leieder mein orginal mietvertrag dem Streuerberater gegeben (vom Pächter) ich weiß das war dumm von mir...und bis heute nicht wieder gekommen. Nun habe ich bedenken das der alte Mietvertrag den ich hatte wertlos wird. weil ich nix nachweisen kann. nur die lastschrift von 613 Euro miete.
Pauschale Nebenkosten dürfen mit einer Ausnahme per Mietvertrag vereinbart werden. Und die Ausnahme sind die Kosten für Heizung und Warmwasser. Diese warmen Nebenkosten müssen laut Heizkostenverordnung individuell erfasst und abgerechnet werden.
Will der Vermieter die Pauschale für die Nebenkosten erhöhen geht das nur über einen neuen Mietvertrag, dem der Mieter dann aber zustimmen müsste.
Sinn und Zweck der pauschalen Nebenkosten ist, der, dass der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen muss
Was ist denn im Mietvertrag exakt vereinbart worden? Eine NEBENKOSTENVORAUSZAHLUNG oder eine NEBENKOSTENPAUSCHALE (das sind zwei verschiedene Dinge). Ist eine monatliche Nebenkostenpauschale vereinbart, so sind mit dieser Pauschale während der gesamten Laufzeit des Vertrages die monatlichen Nebenkosten abgegolten. Die Pauschale kann auch nicht erhöht oder gesenkt werden, deswegen ist sie ja auch pauschal. Du musst also keine Nachforderung akzeptieren, erhälst aber auch KEINE Nebenkostenabrechnung. Ist hingegen eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart, kannst Du eine Nachforderung (oder eine Rückzahlung) erhalten, allerdings hast Du vorher das Anrecht auf eine ordentliche und fristgemäße Nebenkostenabrechnung.
Was ist denn im Mietvertrag exakt vereinbart worden? Eine NEBENKOSTENVORAUSZAHLUNG oder eine NEBENKOSTENPAUSCHALE (das sind zwei verschiedene Dinge). Ist eine monatliche Nebenkostenpauschale vereinbart, so sind mit dieser Pauschale während der gesamten Laufzeit des Vertrages die monatlichen Nebenkosten abgegolten. Die Pauschale kann auch nicht erhöht oder gesenkt werden, deswegen ist sie ja auch pauschal. Du musst also keine Nachforderung akzeptieren, erhälst aber auch KEINE Nebenkostenabrechnung. Ist hingegen eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart, kannst Du eine Nachforderung (oder eine Rückzahlung) erhalten, allerdings hast Du vorher das Anrecht auf eine ordentliche und fristgemäße Nebenkostenabrechnung.
ich sol ja keine nebenkosten zurück zahlen sondern es soll noch mal für wasser und gas extra bezahlt werden!! Im Vertrag steht nur 488 Euro Miete und Nebenkosten 125 Euro sonst nur wieviel schlüssel ich bekommen habe.
Hmmm......dann ist jetzt die Frage, was bei den 125 Eur gemeint war. Vorauszahlung oder Pauschale? Da die Nebenkosten im Vertrag nicht detailliert aufgelistet worden sind, wie Du schreibst, würde ich hier mit gutem Grund von der Vereinbarung einer Pauschale ausgehen. Steht in Deinem Vertrag noch irgendwo etwas von einer "Zweiten Berechnungsverordnung"? Wenn nicht, kannst Du besten Gewissens Deinen Vermieter darauf hinweisen, dass die Nebenkostenzahlung pauschal vereinbart wurden und Du nicht daran denkst, etwas nachzuzahlen. Ist die Zweite Berechnungsverordnung allerdings im Mietvertrag erwähnt, lässt sich daraus schließen, dass eine Vorauszahlung vereinbart war. In diesem Fall müsstest Du Nebenkosten nachzahlen. Ach ja: Du zahlst als Mieter NIEMALS Nebenkosten zurück, das kann nur der Vermieter tun.