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Patientenunterlagen

Frage von Sofaschalter Sofaschalter

Ein Facharzt hat die Verträge mit den Krakenkassen gekündigt, wird also ab dem nächsten Quartal keine Kassenpatienten mehr behandeln. Habe ich einen Anspruch auf meine/seine Unterlagen (ich war 20 Jahr Patientin, da kommt so einiges zusammen) . Bevor ich mich mit den Arzthelferinnen herumstreiten muss, wäre es gut, das zu wissen.

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Antworten (12)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Nein!

    Du hast nur Anspruch auf eine Kopie deiner Unterlagen, welche du aber nach den Vorgaben der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) selbst bezahlen musst.

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    Obwohl er mich nicht weiterbehandeln möchte? Immerhin hat er die Verträge mit den Kassen gekündigt. Oh, es ist zum Kinder kriegen... Danke für die Auskunft.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Der Arzt muss die Krankenunterlagen mindestens 10 Jahre aufheben oder an seinen Nachfolger übergebenm, welcher sie aber auch aufbewahren muss.

    Diese Vorschrift ist nicht abhängig von der Kassenzulassung.

  • 1
    Antwort von Tigerkater Tigerkater

    Du hast Anspruch auf die Herausgabe aller Berichte von Kollegen, Krankenhausärzten,Ergebnisse von Untersuchungen: Laborbefunde EKG etc.(sei es in Kopie oder Original per Unterschrift). Nur auf die Herausgabe der persönlichen Aufzeichnungen des Arztes hast Du keinen Anspruch.

  • 1
    Antwort von ToDieFor ToDieFor

    Genau so war es auch bei meiner Schwester. Aber sie hat dem Ex-Hausarzt aufgetragen, ihrem neuen Arzt alle Dokumente auszuhändigen, ob als Orignal oder Kopie.

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    Ich hätte die Unterlagen gerne mit nach hause genommen... geht wohl nicht... mist

    Kommentar von ToDieFor ToDieForToDieFor

    Die sind eh öde langweilig, und in Doc-Latein geschrieben. Da verpasst du nichts.

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    Nicht zum lesen. Ich habe noch keinen neuen Arzt und eigentlich brauch ich grad keinen.

    Kommentar von Sofabaer SofabaerSofabaer

    @ Sofaschalter: Da kommt wieder die weibliche Neugier zu Vorschein (grins)?

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    Ich neugierig? Nie im Leben! :)

  • 1
    Antwort von Mona1909 Mona1909

    die musst du bekommen brauchst sie ja für den neuen arzt

  • 1
    Antwort von Sofabaer Sofabaer

    Du hast ein Recht drauf, aber mit dem aushändigen läuft anders. Post!

  • 1
    Antwort von darklady86 darklady86

    http://www.dak.de/content/dakkundenservice/akteneinsicht.html einsicht ja....mitnehmen im normalfall nein....laut obigen link....aber da er sowieso schließt würd ich mal meinen ist er nicht scharf darauf sie zu behalten...nehmen platz und zeit in anspruch

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    Er schliesst nicht, er behandelt nur noch Privatpatienten... :-(

    Kommentar von darklady86 darklady86darklady86

    dann gilt wohl das aus dem link.aber vllt hast du glück......ich würd mal nett anfragen....vllt mit einem kleinen präsent,als danke schön für die jahrelange gute betreuung?

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    grins Jetzt hab ich mich grad verschluckt! Das kaufen die mir niiiieee ab :-) Die wissen bestimmt, dass sie Galle spucken...

    Kommentar von darklady86 darklady86darklady86

    lach dann musst du halt viiiiiiiiiiiiel freundlich sein gg

  • 1
    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Schlicht und einfach geantwortet: Ja!

  • 1
    Antwort von aline1507 aline1507

    Wieso herumstreiten? Die sind bestimmt froh, wenn du ihnen das Archivieren abnimmst ;-)

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    Oh, du kennst diese Damen nicht...bis auf eine nehmen die sich ganz schön viel raus.

    Kommentar von aline1507 aline1507aline1507

    Dann hoff ich, dass die eine da ist, wenn du kommst :-) Aber so oder so, die werden dir die Unterlagen mitgeben.

  • 1
    Antwort von thedude thedude

    Du hast ein Recht auf herausgabe diener patientenakten ganz sicher !

  • 1
    Antwort von Rushour Rushour
    1. Arzthelferinnen streiten nicht----handeln auf Anordnung des Chefs.

    2. Muss der Arzt rausgeben bzw. an den weiterbehandelnden Arzt senden

    Kommentar von Sofaschalter SofaschalterSofaschalter

    Diese Arzthelferinnen schon (leider)

  • 1
    Antwort von dasgibtstrafe dasgibtstrafe

    kein Problem, du holst sie einfach ab

  • 0
    Antwort von Qetan Qetan

    Kopien, die du bezahlst, müssen Dir ausgehändigt werden.

    Kommentar von Rushour RushourRushour

    wird die Krankenkassenzulassung aufgegeben müssen die Unterlagen kostenfrei übergeben werden

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