Sofaschalter am 05.02.2009 um 22:33 Uhr
Ein Facharzt hat die Verträge mit den Krakenkassen gekündigt, wird also ab dem nächsten Quartal keine Kassenpatienten mehr behandeln. Habe ich einen Anspruch auf meine/seine Unterlagen (ich war 20 Jahr Patientin, da kommt so einiges zusammen) . Bevor ich mich mit den Arzthelferinnen herumstreiten muss, wäre es gut, das zu wissen.
Nein!
Du hast nur Anspruch auf eine Kopie deiner Unterlagen, welche du aber nach den Vorgaben der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) selbst bezahlen musst.
Arzthelferinnen streiten nicht----handeln auf Anordnung des Chefs.
Muss der Arzt rausgeben bzw. an den weiterbehandelnden Arzt senden
Sofaschalter am 5. Februar 2009 22:38 Diese Arzthelferinnen schon (leider)

Du hast ein Recht auf herausgabe diener patientenakten ganz sicher !

Wieso herumstreiten? Die sind bestimmt froh, wenn du ihnen das Archivieren abnimmst ;-)
Sofaschalter am 5. Februar 2009 22:38 Oh, du kennst diese Damen nicht...bis auf eine nehmen die sich ganz schön viel raus.
aline1507 am 5. Februar 2009 23:12 Dann hoff ich, dass die eine da ist, wenn du kommst :-) Aber so oder so, die werden dir die Unterlagen mitgeben.
http://www.dak.de/content/dakkundenservice/akteneinsicht.html einsicht ja....mitnehmen im normalfall nein....laut obigen link....aber da er sowieso schließt würd ich mal meinen ist er nicht scharf darauf sie zu behalten...nehmen platz und zeit in anspruch
Sofaschalter am 5. Februar 2009 22:39 Er schliesst nicht, er behandelt nur noch Privatpatienten... :-(
dann gilt wohl das aus dem link.aber vllt hast du glück......ich würd mal nett anfragen....vllt mit einem kleinen präsent,als danke schön für die jahrelange gute betreuung?
Sofaschalter am 5. Februar 2009 22:50 grins Jetzt hab ich mich grad verschluckt! Das kaufen die mir niiiieee ab :-) Die wissen bestimmt, dass sie Galle spucken...
lach dann musst du halt viiiiiiiiiiiiel freundlich sein gg
Du hast ein Recht drauf, aber mit dem aushändigen läuft anders. Post!
die musst du bekommen brauchst sie ja für den neuen arzt

Genau so war es auch bei meiner Schwester. Aber sie hat dem Ex-Hausarzt aufgetragen, ihrem neuen Arzt alle Dokumente auszuhändigen, ob als Orignal oder Kopie.
Sofaschalter am 5. Februar 2009 22:45 Ich hätte die Unterlagen gerne mit nach hause genommen... geht wohl nicht... mist
ToDieFor am 5. Februar 2009 22:48 Die sind eh öde langweilig, und in Doc-Latein geschrieben. Da verpasst du nichts.
Sofaschalter am 5. Februar 2009 23:00 Nicht zum lesen. Ich habe noch keinen neuen Arzt und eigentlich brauch ich grad keinen.
@ Sofaschalter: Da kommt wieder die weibliche Neugier zu Vorschein (grins)?
Sofaschalter am 6. Februar 2009 23:20 Ich neugierig? Nie im Leben! :)
Du hast Anspruch auf die Herausgabe aller Berichte von Kollegen, Krankenhausärzten,Ergebnisse von Untersuchungen: Laborbefunde EKG etc.(sei es in Kopie oder Original per Unterschrift). Nur auf die Herausgabe der persönlichen Aufzeichnungen des Arztes hast Du keinen Anspruch.
Obwohl er mich nicht weiterbehandeln möchte? Immerhin hat er die Verträge mit den Kassen gekündigt. Oh, es ist zum Kinder kriegen... Danke für die Auskunft.
Der Arzt muss die Krankenunterlagen mindestens 10 Jahre aufheben oder an seinen Nachfolger übergebenm, welcher sie aber auch aufbewahren muss.
Diese Vorschrift ist nicht abhängig von der Kassenzulassung.