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Patientenrechte

Frage von Ursula08 Ursula08

Konkrete Frage: Ist es rechtens, einem im Krankenhaus befindlichen Patienten ohne dessen Wissen oder gar Einwilligung radioaktives Kontrastmittel zu spritzen, wenn die Erkrankung, wegen der er sich im Krankenhaus befindet, nichts mit der (ohne dessen Wissen) geplanten Untersuchung zu tun hat?

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Antworten (12)

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    Antwort von gamasche gamasche

    Nein, Belehrung und Unterschrift erforderlich.

  • 3
    Antwort von Nellina Nellina

    Nein, der Patient muss informiert werden. Ausserdem muss er dafuer unterschreiben, wenn es sich um radioaktives Kontrastmittel handelt.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''ohne dessen Wissen''

    Wie soll das gehen? War der Patient in Narkose oder was?

    Kommentar von Ursula08 Ursula08Ursula08

    Nein, er sollte bereits entlassen werden und hatte sich auf die Heimkehr vorbereitet. Dann bekam er die Spritze, die er für "eine der vielen" Spritzen hielt, die er im Laufe seines Krankenhausaufenthaltes erhalten hatte. Irgendwann fragt man nicht mehr bei jeder Spritze einzeln nach. Dann hieß es plötzlich: So, jetzt müssen Sie noch zweieinhalb Stunden warten und dabei viel trinken. Dann geht es weiter. Erst über Umwege fand er dann heraus, dass er radioaktives Kontrastmittel erhalten hatte, in Vorbereitung einer Knochenuntersuchung mittels Gamma-Strahlen. Er war aber gar nicht nicht wegen seiner Knochen im Krankenhaus. Auch hatte nie ein Arzt ihm gegenüber erwähnt, dass er einen Untersuchungsbedarf für die Knochen sieht, obwohl der Patient über drei Wochen im Krankenhaus war.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Oh!

    Nee, soo geht das natürlich nicht. Noch dazu, wo es bei Kontrastmittel Unverträglichkeiten abzuchecken gibt. Das kann/sollte man nicht mal einfach so spritzen. Unsere Patienten mussten immer vor der Anwendung unterschreiben, dass sie keine [bekannten] Allergien/Unverträglichkeiten haben.

    Weswegen war der Patient denn eigentlich im KH?

    Kommentar von Ursula08 Ursula08Ursula08

    Wegen vergrößerter Prostata.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''er sollte bereits entlassen werden''

    Klingt für mich irgendwie danach, dass noch jemanden im letzten Moment eingefallen ist ''Ach machen wir doch die Untersuchung auch noch schnell mal.''. Ob sie nun notwendig gewesen wäre, sei dahingestellt. In nem seriösen KH sollte die Kommunikation soweit funktionieren, dass man dem Patienten auch Auskunft über die Untersuchungen/Therapien gibt. Auch gegenüber der Krankenkasse können die ja eigentlich nichts abrechnen, was nicht notwendig ist.

    Komische Sache und aus der Ferne nicht nachvollziehbar.

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Wenn es keinen medizinischen Grund dafür gab, sollte er das Krankenhaus bzw. den Arzt, der die Spritze gegeben hat, wegen Körperverletzung anzeigen.

    Erstens handelt es sich bei dem Einstich um tatsächliche Körperverletzung im eigentlichen Sinn, und zweitens wurde etwas potenziell gefährliches (wenn auch in kleinster Menge) verabreicht - ein Restrisiko besteht immer.

    Kommentar von Ursula08 Ursula08Ursula08

    Jedenfalls liegt der Patient jetzt zu Hause auf der Couch und leidet unter schwerstem Schüttelfrost. So viel zum Thema "kleinste Menge".

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Bei Strahlenkrankheit erst recht anzeigen...

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    Antwort von Divine38 Divine38

    Nein, es ist nicht rechtens. Aber warum sollte ein Arzt so etwas tun? Vom ethischen Gesichtspunkt mal abgesehen, ist es ja auch eine Frage, wer die Kosten übernimmt.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Nein, selbst einer OP muß zugestimmt werden und das auch nur nach Aufklärung!

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    Antwort von Husband Husband

    Warum sollte der Stationarzt das anordnen? Das kriegt er ja niemals von der Kasse des Patienten erstattet.

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    Antwort von Milwa Milwa

    Nein ! Es müssen ja vor der Gabe eines Kontrastmittels etliche Dinge abgeklärt sein.

  • 2
    Antwort von flamingstar flamingstar

    Das kann ich mir nur schwer vorstellen. In der Regel erklären die Ärzte genau, was sie vorhaben und welche Risiken damit verbunden sind. Oft muss man sogar noch vorher unterschreiben. Gegen den Willen des Patienten wird nichts getan.

    Kommentar von Ursula08 Ursula08Ursula08

    Doch, genau das WIRD offenbar getan!

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Kannst du es beweisen?

    Kommentar von Ursula08 Ursula08Ursula08

    Es geht hier nicht um einen geplanten juristischen Prozess, denn der Patient hat sich flugs selbst sofort entlassen, nachdem er erfahren hatte, was man ohne sein Wissen mit ihm vorgehabt hatte, (d.h., er verweigerte nach der Spritze die Gammastrahlen-Untersuchung). Es geht für mich um die grundlegende Frage, in wieweit man sich vertrauensvoll in die Hände von Ärzten begeben kann.

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Schwarze Schafe gibt es überall. Einfach öfter nachfragen und aufpassen.

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    Antwort von italianagel italianagel

    sicher nicht

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    Antwort von jockl jockl

    Nein, das ist Körperverletzung.

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    Antwort von winterblut winterblut

    nein

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    Antwort von Patron Patron

    deine darstellung ist nicht glaubhaft. damit meine ich, dass eine solche kontrastmittelzuführung ohne zusammenhang mit der aktuellen situation absolut unwahrscheinlich ist.

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