gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Patientenrechte

gefragt von Ursula08Ursula08 am 12.02.2009 um 9:41 Uhr

Konkrete Frage: Ist es rechtens, einem im Krankenhaus befindlichen Patienten ohne dessen Wissen oder gar Einwilligung radioaktives Kontrastmittel zu spritzen, wenn die Erkrankung, wegen der er sich im Krankenhaus befindet, nichts mit der (ohne dessen Wissen) geplanten Untersuchung zu tun hat?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Krankenhaus (659)
Rechtsfrage (120)
Patientenrechte (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


gamasche
beantwortet von gamasche am 12. Februar 2009 09:42
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, Belehrung und Unterschrift erforderlich.


Nellina
beantwortet von Nellina am 12. Februar 2009 09:42
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, der Patient muss informiert werden. Ausserdem muss er dafuer unterschreiben, wenn es sich um radioaktives Kontrastmittel handelt.


winterblut
beantwortet von winterblut am 12. Februar 2009 09:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein


anonym
beantwortet von jockl am 12. Februar 2009 09:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, das ist Körperverletzung.


italianagel
beantwortet von italianagel am 12. Februar 2009 09:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sicher nicht


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 12. Februar 2009 09:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kann ich mir nur schwer vorstellen. In der Regel erklären die Ärzte genau, was sie vorhaben und welche Risiken damit verbunden sind. Oft muss man sogar noch vorher unterschreiben. Gegen den Willen des Patienten wird nichts getan.

Kommentar von 9910d8559297971ced1f61c451b820bcsmallUrsula08 am 12. Februar 2009 09:46

Doch, genau das WIRD offenbar getan!

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 12. Februar 2009 09:47

Kannst du es beweisen?

Kommentar von 9910d8559297971ced1f61c451b820bcsmallUrsula08 am 12. Februar 2009 09:55

Es geht hier nicht um einen geplanten juristischen Prozess, denn der Patient hat sich flugs selbst sofort entlassen, nachdem er erfahren hatte, was man ohne sein Wissen mit ihm vorgehabt hatte, (d.h., er verweigerte nach der Spritze die Gammastrahlen-Untersuchung). Es geht für mich um die grundlegende Frage, in wieweit man sich vertrauensvoll in die Hände von Ärzten begeben kann.

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 12. Februar 2009 10:00

Schwarze Schafe gibt es überall. Einfach öfter nachfragen und aufpassen.


Milwa
beantwortet von Milwa am 12. Februar 2009 09:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein ! Es müssen ja vor der Gabe eines Kontrastmittels etliche Dinge abgeklärt sein.


Husband
beantwortet von Husband am 12. Februar 2009 09:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum sollte der Stationarzt das anordnen? Das kriegt er ja niemals von der Kasse des Patienten erstattet.


JoScho
beantwortet von JoScho am 12. Februar 2009 09:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, selbst einer OP muß zugestimmt werden und das auch nur nach Aufklärung!


anonym
beantwortet von Divine38 am 12. Februar 2009 09:45
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, es ist nicht rechtens. Aber warum sollte ein Arzt so etwas tun? Vom ethischen Gesichtspunkt mal abgesehen, ist es ja auch eine Frage, wer die Kosten übernimmt.


bitmap
beantwortet von bitmap am 12. Februar 2009 09:46
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

''ohne dessen Wissen''

Wie soll das gehen? War der Patient in Narkose oder was?

Kommentar von 9910d8559297971ced1f61c451b820bcsmallUrsula08 am 12. Februar 2009 09:51

Nein, er sollte bereits entlassen werden und hatte sich auf die Heimkehr vorbereitet. Dann bekam er die Spritze, die er für "eine der vielen" Spritzen hielt, die er im Laufe seines Krankenhausaufenthaltes erhalten hatte. Irgendwann fragt man nicht mehr bei jeder Spritze einzeln nach. Dann hieß es plötzlich: So, jetzt müssen Sie noch zweieinhalb Stunden warten und dabei viel trinken. Dann geht es weiter. Erst über Umwege fand er dann heraus, dass er radioaktives Kontrastmittel erhalten hatte, in Vorbereitung einer Knochenuntersuchung mittels Gamma-Strahlen. Er war aber gar nicht nicht wegen seiner Knochen im Krankenhaus. Auch hatte nie ein Arzt ihm gegenüber erwähnt, dass er einen Untersuchungsbedarf für die Knochen sieht, obwohl der Patient über drei Wochen im Krankenhaus war.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Februar 2009 09:57

Oh!

Nee, soo geht das natürlich nicht. Noch dazu, wo es bei Kontrastmittel Unverträglichkeiten abzuchecken gibt. Das kann/sollte man nicht mal einfach so spritzen. Unsere Patienten mussten immer vor der Anwendung unterschreiben, dass sie keine [bekannten] Allergien/Unverträglichkeiten haben.

Weswegen war der Patient denn eigentlich im KH?

Kommentar von 9910d8559297971ced1f61c451b820bcsmallUrsula08 am 12. Februar 2009 10:02

Wegen vergrößerter Prostata.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. Februar 2009 10:37

''er sollte bereits entlassen werden''

Klingt für mich irgendwie danach, dass noch jemanden im letzten Moment eingefallen ist ''Ach machen wir doch die Untersuchung auch noch schnell mal.''. Ob sie nun notwendig gewesen wäre, sei dahingestellt. In nem seriösen KH sollte die Kommunikation soweit funktionieren, dass man dem Patienten auch Auskunft über die Untersuchungen/Therapien gibt. Auch gegenüber der Krankenkasse können die ja eigentlich nichts abrechnen, was nicht notwendig ist.

Komische Sache und aus der Ferne nicht nachvollziehbar.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 12. Februar 2009 10:31

Wenn es keinen medizinischen Grund dafür gab, sollte er das Krankenhaus bzw. den Arzt, der die Spritze gegeben hat, wegen Körperverletzung anzeigen.

Erstens handelt es sich bei dem Einstich um tatsächliche Körperverletzung im eigentlichen Sinn, und zweitens wurde etwas potenziell gefährliches (wenn auch in kleinster Menge) verabreicht - ein Restrisiko besteht immer.

Kommentar von 9910d8559297971ced1f61c451b820bcsmallUrsula08 am 12. Februar 2009 10:44

Jedenfalls liegt der Patient jetzt zu Hause auf der Couch und leidet unter schwerstem Schüttelfrost. So viel zum Thema "kleinste Menge".

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 12. Februar 2009 13:10

Bei Strahlenkrankheit erst recht anzeigen...


Patron
beantwortet von Patron am 12. Februar 2009 09:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

deine darstellung ist nicht glaubhaft. damit meine ich, dass eine solche kontrastmittelzuführung ohne zusammenhang mit der aktuellen situation absolut unwahrscheinlich ist.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Aufnahme im Krankenhaus auch nachmittags?

    Kaffee im Krankenhaus

    Müssen die Erben die Krankenhaus Zuzahlung übernehmen??



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.