Du reichst Deine Patentschrift beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein. Mit der Abfassung der Patentschrift beauftragt man gewöhnlich einen Patentanwalt, der nimmt einige tausend Euro für seine Arbeit. Man darf das natürlich auch selbst machen, dazu sollte man sich genau über die formalen Vorschriften (Stand der Technik, Beschreibung der Vorrichtung bzw. des Verfahrens, Patentansprüche) schlau machen. Das Schwierigste ist dabei die Formulierung der Patentansprüche. Das Patentamt nimmt Gebühren zur Anmeldung und zur Recherche (Damit kann man auch seinen Patentanwalt beauftragen) sowie jährliche Patentgebühren. Alle aktuellen Gebühren und Formalitäten sind auf der Website des DPMA nachzulesen, auch die jährlichen Patentgebühren. Bis zur Patenterteilung bzw. Nichterteilung vergehen einige Jahre. Der Patentrechtliche Schutz kann allerdings rückwirkend zum Anmeldetag geltend gemacht werden. D.h. sobald Du Deine Patentanmeldebestätigung in der Hand hast, kannst Du Deine Idee risikolos im Internet veröffentlichen und Käufer oder Lizenznehmer suchen. Wird Dir später das Patent erteilt, kannst Du jede gewerbliche Nutzung Deiner Idee in Deutschland verbieten lassen. Nach der Patenterteilung hast Du ein Jahr Zeit für Auslandsanmeldungen.
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