also heute haben wir aus langeweile mit freunden ein paar wasserbomben gen boden befördert und wir haben dann auch eione frau getroffen die war wutentbrannt an die tür und hat geklopft ich soll aufmachen - was ich nciht machte
war das eine strafttat??
wie ich die schnauze von so doofen typen wie dir vollhabe kann ich dir gar nicht sagen, aber das musste mal gesagt werden. ich hoffe sie meldet es der polizei und du kriegst mal ein paar stunden sozialarbeit
Als nächstes schmeißt Ihr Holzblöcke von einer Brücke, oder? Ich hätte Euch die Polizei ins Haus geschickt, das kannst Du aber glauben. Rotzlöffel!
naja man kanns auch übertreiben
ja! wie man das an deinem beispiel ja hervorragend sieht. DU hast es ja schliesslich übertrieben
WAS habe ich denn übertrieben?? in welchem punkt bin ich den zu weit gegangen entweder du sagst es ist falsch oder richtig aber übertreieben... übertreieben wäre wenn cih 10 auf einmal auf sie werfe aus 20 metern...
Nein, Du wirfst Dinge auf die Straße, und es ist Dir scheißegal, ob dort jemand geht oder steht. Ich behaupte, Ihr habt das sogar billigend in Kauf genommen, dass jemand getroffen wird. Deine Freiheit hört da auf, wo die des anderen beginnt.
ja freiheit... darüber gab es im letzen halbjahr in ethik viel stoff
moonrox am 8. Juli 2009 18:35 du bist ein idiot, der NIX zu tun hat. ich hätt dir geholfen.... ein ding an der waffel muss man haben, wenn man sowas macht. denken kannst du nicht, sonst würdest du damit nicht auch noch hier prahlen.
wo prahle ich?? wieso beledigst du mcih?? du unterstellst mir sachen von denen du gar nciht wissen kannst ob sie stimmen... aber wenn man sonst keine argumente hat... bitte
moonrox am 8. Juli 2009 18:41 wenn man weiß, dass das moralisch schon grenzwertig war und dann doch noch mal hier den sachverhalt schildert, dann muss irgendetwas mit den synapsen nicht ok sein. ich empfehle dir erst mal eine therapie. dir geht es nicht um rat. dir geht es um provokation. aber wie gesagt: ICH HÄTTE DIR SO VIEL AUFMERKSAMKEIT ZUKOMMEN LASSEN...dein kindisches gehabe kannste dir dahin stecken, wo die sonne nicht scheint . idiot bleibt idiot. und mir ist es scheißegal, wie du argumentierst. du hast nichts im schädel
ich will nur begründete und objektive antworten und keine subjektiven durch die persönliche gefühlslage beeinflussten antworten, wobei dass nciht so schlimm wäre wenn diese nciht anfeindend wären wie man in en wald schreit...
moonrox am 8. Juli 2009 18:50 ich habe dir doch eine antwort darauf gegeben. und nochmal: sei froh, dass die frau nicht gehandelt hat. ich hätte dir den spaß verdorben. charakter hin oder her. da hätte ich dir noch einen gefallen getan: fürs leben gelernt.

Ich mache dem Spuk jetzt mal ein Ende.
Eine Sachbeschädigung liegt deshalb nicht vor, weil aus dem genannten Sachverhalt überhaupt nicht hervorgeht, dass die Sache auch beschädigt werden sollte. Demnach müsste diesbezüglich der Vorsatz nachgewiesen werden.§ 303 scheidet demnach mangels Vorsatz aus.
Ob eine Körperverletzung oder aber fahrlässige Körperverletzung vorliegt, wäre zu prüfen.
Eine KV liegt wohl eher nicht vor, weil auch hier kein Vorsatz zu erkennen ist. Insoweit bliebe die FKV als denkbare Alternative.
Beide Fälle sind Antragsdelikte. Die Geschädigte müsste also Strafantrag stellen.
Dies bleibt ihr auch unbenommen.
Letztlich entscheidet ohnehin die StA.
Dies jedoch heißt nicht, dass die Folgen dieses groben Unfugs nicht ungesühnt bleiben. Denn es handelt sich allemal um eine Unerlaubte Handlung nach 823 BGB. Und demnach ist der Verursacher des Schadens zum Ersatze verpflichtet.
Wenn also nachweisbar ein Schaden oder Folgeschaden entstanden ist, dann ist dieser zu ersetzen.
ok super! danke für die konstruktive antwort darauf habe ich die ganze zeit gewartet
Hallo, die Antwort ist super! Du hast nur zwei Delikte vergessen: Beleidigung und ggf. Nötigung. Ich würde die beide bejahen, und ggf. sogar die von dir genannten Delikte, schließlich könnte man hier einen Eventualvorsatz unterstellen.
LG, Wiebke
Volker13 am 9. Juli 2009 18:07 Beleidigung? Missachtung oder Nichtachtung liegt doch gar nicht vor.
Nötigung? Mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfinlichem Übel, zu einem Handeln, Duldung oder Unterlassung..... Nö.....

versuchte körperverletzung. sachbeschädigung. arglosigkeit des opfers ausgenutzt. ich hätt dir luft gemacht. und eine halskrause gibt es schnell mal bei einem arzt. das wäre dein letzter streich gewesen. den nächsten hättest du dir genau überlegt.

Du hättest die Tür aufmachen sollen und gleich die nächste Wasserbombe auf sie feuern müssen;-))
Du möchtest doch auch nicht von einer Wasserbombe getroffen werden und pitsch nass sein, wenn du irgendwo läufst und nichts ahnst. Vor allem nicht wenn du einen Termin hast oder sonstiges. Rechtlich könnte schon etwas getan werden jedoch glaube ich das nicht.

ich hätte sie reingelassen und mit ihr diskutiert ... weil ich kein Feigling bin

Natürlich ist das eine Straftat.
Volker13 am 8. Juli 2009 18:04 Und welche?
lenno am 8. Juli 2009 18:04 Möglicherweise Körperverletzung je nachdem wie das ausgelegt wird. Oder vllt auch nur eine Ordnungswiedrigkeit.
Volker13 am 8. Juli 2009 18:08 Das kann man nicht festlegen. Die Straftatbestände sind klar definiert. OWiG greift ebenfalls.
es handelt sich hier ganz klar nach einer unerlaubten handlung. Entstandener Schaden ist zu ersetzen. Im BGB kann man das nachlesen.

. . die Würde des Menschen ist unantastbar . .
ich hab sie nciht beleidigt angefeindet ausgegrenzt oder rassistisch beledigt ich bin ein toleranter mensch
Ja, wars, rechne damit dass in ein paar Stunden die Polizei vor deiner Tür steht.
Das du selten blöde bist wenn du so etwas tust wurde hier ja schon gesagt. Hier mal eine kurze Begründung. Ich selber bin schwer gehbehindert, wenn mich nun so ein Ding unerwartet trifft, dann kann ich stürzen und mir dabei auch Knochenbrüche zu ziehen, spätestens in dem Moment hast du ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung am Hals. Ja was ihr gemacht habt ist eine Straftat, ihr nehmt bei eurer Aktion billigend in Kauf das Menschen zu schaden kommen können.
Ich weis nicht wie Alt ihr seit aber unter 14 habt ihr ja nicht zuviel zubefürchten.vielleicht erzählt sie es deine Eltern und ihr bekommt von denen ärger,ich würde es vorsichtshalber denen erzählen.Meine Kinder haben das früher auch gemacht aber meistens nicht getroffen,wenn die Frau aber doch den schreck gefallen wäre könnte sie eventuell da etwas machen.
wir sind 17 ich seit 2 monaten und er in 2 monaten 18 xD mein 11 jahre alter bruder hatte noch par bömbchen über
armes deutschlan, ehrlich.... mit 17 sollte man doch eigentlich schon einen kleinen funken verantwortungsgefühl besitzen
naja was ist dir lieber wasserbombenoder bessergesagt wasserballons auf leute werfen oder in der u bahn wahrlos leute zu tode prügeln... btw was hat das mit verantwortungsgefühl zu tun?? vlt was "reife"
ich gebs jetzt auf. sonst muss ich ausfallend werden ... irgendwann kommst du da schon selber noch dahinter. mir egal wann, zu spät ist es eh schon
wenigstens würde ich mich bei der Frau entschuldigen wenn ich sie nochmal sehen würde.einvorbild für den kleinen Bruder seit ihr zur zeit nicht.Anstatt Wasserbomben zuwerfen würde ich lieber jetzt in die Ferien überlegen wie kann ich mir etwas Taschengeld verdienen um in Schwimmbad oder so zugehen.vielleicht mal Rasenmähen
weiß nciht wie sie ausschaut... hab sie ja von oben nicht gesehen bzw überhaupt nciht gesehen und wie kommste jetzt auf die schwimmbad-rasenmähen-nummer btw leider gibt es in meiner umgebung nciht so viele rasen
die frau war mir etwas zu aggressiv als das cih sie in emin haus lasse ausserdem hatte es 10 min später eh geregnet wie aus eimern aber gegen was hab cih den verstoßen, sachschaden?? körperverletzung?? beides trifft prinzipiell nciht zu...
eltenjohn am 8. Juli 2009 18:06 Wenn sie dich anzeigt : Körperverletzung und Nötigung
Julesie am 8. Juli 2009 18:09 Erregung öffentlichen ergernisses vielleicht ... So oder so: idiotisch von dir!!
Volker13 am 8. Juli 2009 18:46 Nötigung?
frauke1982 am 8. Juli 2009 18:06 Eine Wasserbombe z.B. aus dem 10. Stock geworfen kann hart wie Stein sein. (Versuchte) Körperverletzung! Sowas mus doch aber wirklich nicht sein...
es war aber nur der dritte und wie soll die nachweisliche verletzungen haben im worst case hat sie ne erkältung, was wiederrum auch durch den regen der 10 min später einkehrte zurückzuführen werden könnte
moonrox am 8. Juli 2009 18:07 du armer thor. hast du eine ahnung...
wo ist da die logik? dass man todkranke demnächst vor die u-bahn stossen darf?
sie war dir zu agressiv ??? und was warst du ihr wohl ???????
zu kindisch xD wobei was wär cih ihr wohl wenn ich 10 jahre alt wär zu Kind ??
dann sollte zu dir auch mal einer ganz kindisch sein und dir ans bein pissen. oder sonst wo hin
das würde im gegensatz zu wasser einen bleibenden schaden hinterlassen, ausserdem wäre das nciht kindisch sondern ordinär und fast schon exibithionismus

ja aber desswegen wirst du schon nicht in den Knast kommen. Die kann ja wohl auch kein Spaß ab. Ich denke nicht dass sie dch anzeigt. Das gibt n bisschen ärger und das wars.
naja ich meine es kommen ja leute teilweise nach übelsten sachen ncih in den knast davor hab ich kein bammel...

Ob es ne Straftat ist, weiss ich nicht so genau...aber ich denke schon!
Du hättest dich aber wenigstens ENTSCHULDIGEN können !!!!

klar, ich hätte die tür aufbekommen !
Volker13 am 8. Juli 2009 18:04 Dann wäre das Hausfriedensbruch.
wenn mir das passiert wär, hätte ich euch angezeigt
Volker13 am 8. Juli 2009 18:03 weswegen?
moonrox am 8. Juli 2009 18:05 sachbeschädigung und versuchte körperverletzung.fahrlässig war es ohnehin. und wenn man es genau betrachtet, dann ergibt sich höchstwahrscheinlich noch mehr.
Volker13 am 8. Juli 2009 18:10 Aber mit 100%iger Sicherheit nicht!!!Die Tatbestände beider genannter Straftaten sind doch gar nicht erfüllt!
moonrox am 8. Juli 2009 18:17 wäre ich das opfer, glaube mir, das wäre sein vorerst letzter streich gewesen. die nächsten hätte er sich bestens überlegt. ich hätte starke nackenschmerzen, verspannungen (durch den schreck usw.) bekommen. und dann die guten sachen, die ich zu dem vorstellungsgespräch nicht mehr anziehen konnte. der verlust, der durch das versäumte gespräch entstand... also volker13, es wurde alles und noch mehr "erfüllt"!
da würde ich aber an deiner stelle an deinem charakter zweifeln...
darf ich dir einen spiegel reichen ??? xD
darum geht es doch garnich... is mir schon klar das das nciht sooo toll is... ich persönlich hätte mich kurz darüber aufgregt aber am nächsten tag bzw in der nächsten stunde drüber gelacht^^
Volker13 am 8. Juli 2009 18:22 jetzt bitte ich Dich aber.... Was muss denn bei einer Sachbeschädigung im Bezug auf die Beschädigung vorliegen? Denk mal scharf nach..
hmm sie hatte nasse klediung... jetzt überleg mal wenn es nach 10 minuten anfängt zu regnen und sie dann eh pitschnass is... sie kann mich ja dafür anfechten dass ich meinen teller nciht aufgegessen habe und dadurch schlechtes wetter war ^^

war ein bisschen blöd von euch.....neben die frau zu werfen hätte völlig gereicht.....
DH
wir haben das früher mit frischem Rinderblut gemacht
DH