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passant mit wasserbombe abgeworfen - verboten??

gefragt von nasstav am 08.07.2009 um 18:00 Uhr

also heute haben wir aus langeweile mit freunden ein paar wasserbomben gen boden befördert und wir haben dann auch eione frau getroffen die war wutentbrannt an die tür und hat geklopft ich soll aufmachen - was ich nciht machte

war das eine strafttat??

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recht x 35.157 wasserbomben x 5

anonym
beantwortet von kurtjohann am 8. Juli 2009 18:02
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wie ich die schnauze von so doofen typen wie dir vollhabe kann ich dir gar nicht sagen, aber das musste mal gesagt werden. ich hoffe sie meldet es der polizei und du kriegst mal ein paar stunden sozialarbeit

Kommentar von pumi001 am 8. Juli 2009 18:04

DH

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 8. Juli 2009 18:04

wir haben das früher mit frischem Rinderblut gemacht

Kommentar von 16f8c380648ff69b0eab4773bab20fb6smallKevin0077 am 8. Juli 2009 18:06

DH


anonym
beantwortet von FreeEagle am 8. Juli 2009 18:16
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Als nächstes schmeißt Ihr Holzblöcke von einer Brücke, oder? Ich hätte Euch die Polizei ins Haus geschickt, das kannst Du aber glauben. Rotzlöffel!

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:19

naja man kanns auch übertreiben

Kommentar von pumi001 am 8. Juli 2009 18:21

ja! wie man das an deinem beispiel ja hervorragend sieht. DU hast es ja schliesslich übertrieben

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:25

WAS habe ich denn übertrieben?? in welchem punkt bin ich den zu weit gegangen entweder du sagst es ist falsch oder richtig aber übertreieben... übertreieben wäre wenn cih 10 auf einmal auf sie werfe aus 20 metern...

Kommentar von FreeEagle am 8. Juli 2009 18:27

Nein, Du wirfst Dinge auf die Straße, und es ist Dir scheißegal, ob dort jemand geht oder steht. Ich behaupte, Ihr habt das sogar billigend in Kauf genommen, dass jemand getroffen wird. Deine Freiheit hört da auf, wo die des anderen beginnt.

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:31

ja freiheit... darüber gab es im letzen halbjahr in ethik viel stoff

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 8. Juli 2009 18:35

du bist ein idiot, der NIX zu tun hat. ich hätt dir geholfen.... ein ding an der waffel muss man haben, wenn man sowas macht. denken kannst du nicht, sonst würdest du damit nicht auch noch hier prahlen.

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:37

wo prahle ich?? wieso beledigst du mcih?? du unterstellst mir sachen von denen du gar nciht wissen kannst ob sie stimmen... aber wenn man sonst keine argumente hat... bitte

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 8. Juli 2009 18:41

wenn man weiß, dass das moralisch schon grenzwertig war und dann doch noch mal hier den sachverhalt schildert, dann muss irgendetwas mit den synapsen nicht ok sein. ich empfehle dir erst mal eine therapie. dir geht es nicht um rat. dir geht es um provokation. aber wie gesagt: ICH HÄTTE DIR SO VIEL AUFMERKSAMKEIT ZUKOMMEN LASSEN...dein kindisches gehabe kannste dir dahin stecken, wo die sonne nicht scheint . idiot bleibt idiot. und mir ist es scheißegal, wie du argumentierst. du hast nichts im schädel

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:43

ich will nur begründete und objektive antworten und keine subjektiven durch die persönliche gefühlslage beeinflussten antworten, wobei dass nciht so schlimm wäre wenn diese nciht anfeindend wären wie man in en wald schreit...

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 8. Juli 2009 18:50

ich habe dir doch eine antwort darauf gegeben. und nochmal: sei froh, dass die frau nicht gehandelt hat. ich hätte dir den spaß verdorben. charakter hin oder her. da hätte ich dir noch einen gefallen getan: fürs leben gelernt.


Narvik
beantwortet von Narvik am 8. Juli 2009 18:00
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Spaß muß sein !!!!


Volker13
beantwortet von Volker13 am 8. Juli 2009 19:12
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Ich mache dem Spuk jetzt mal ein Ende.

Eine Sachbeschädigung liegt deshalb nicht vor, weil aus dem genannten Sachverhalt überhaupt nicht hervorgeht, dass die Sache auch beschädigt werden sollte. Demnach müsste diesbezüglich der Vorsatz nachgewiesen werden.§ 303 scheidet demnach mangels Vorsatz aus.

Ob eine Körperverletzung oder aber fahrlässige Körperverletzung vorliegt, wäre zu prüfen.

Eine KV liegt wohl eher nicht vor, weil auch hier kein Vorsatz zu erkennen ist. Insoweit bliebe die FKV als denkbare Alternative.

Beide Fälle sind Antragsdelikte. Die Geschädigte müsste also Strafantrag stellen.

Dies bleibt ihr auch unbenommen.

Letztlich entscheidet ohnehin die StA.

Dies jedoch heißt nicht, dass die Folgen dieses groben Unfugs nicht ungesühnt bleiben. Denn es handelt sich allemal um eine Unerlaubte Handlung nach 823 BGB. Und demnach ist der Verursacher des Schadens zum Ersatze verpflichtet.

Wenn also nachweisbar ein Schaden oder Folgeschaden entstanden ist, dann ist dieser zu ersetzen.

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 19:18

ok super! danke für die konstruktive antwort darauf habe ich die ganze zeit gewartet

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 19:25

Das heißt aber nicht, dass Du diesen Unfug auch weiterhin machen kannst.!!!! Dann gibt es andere Möglichkeiten. Also benimm Dich!!!

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 8. Juli 2009 19:57

Amen!

Kommentar von IMAQT86 am 9. Juli 2009 08:10

Hallo, die Antwort ist super! Du hast nur zwei Delikte vergessen: Beleidigung und ggf. Nötigung. Ich würde die beide bejahen, und ggf. sogar die von dir genannten Delikte, schließlich könnte man hier einen Eventualvorsatz unterstellen.

LG, Wiebke

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 9. Juli 2009 18:07

Beleidigung? Missachtung oder Nichtachtung liegt doch gar nicht vor.

Nötigung? Mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfinlichem Übel, zu einem Handeln, Duldung oder Unterlassung..... Nö.....


moonrox
beantwortet von moonrox am 8. Juli 2009 18:09
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versuchte körperverletzung. sachbeschädigung. arglosigkeit des opfers ausgenutzt. ich hätt dir luft gemacht. und eine halskrause gibt es schnell mal bei einem arzt. das wäre dein letzter streich gewesen. den nächsten hättest du dir genau überlegt.


mayermity
beantwortet von mayermity am 8. Juli 2009 18:04
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Du hättest die Tür aufmachen sollen und gleich die nächste Wasserbombe auf sie feuern müssen;-))

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:05

wasserbomben waren leider alle

Kommentar von D82360599aa8a6ce7bf55aa970cebb1dsmallmayermity am 9. Juli 2009 14:54

Ein Eimer hätte es auch getan;-))...Nee Spass!


anonym
beantwortet von WillTell am 8. Juli 2009 18:01
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Du möchtest doch auch nicht von einer Wasserbombe getroffen werden und pitsch nass sein, wenn du irgendwo läufst und nichts ahnst. Vor allem nicht wenn du einen Termin hast oder sonstiges. Rechtlich könnte schon etwas getan werden jedoch glaube ich das nicht.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 8. Juli 2009 18:03
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Aus welcher Höhe?

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:08

5 meter?? ungefähr

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:13

waren die Wasserbomben sehr gefüllt?

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:16

ne die warn vlt 10 cm lang und 5 cm breit MAXIMAL füllmenge pimaldaumen 100ml weiß aber ncih genau


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 8. Juli 2009 18:01
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ich hätte sie reingelassen und mit ihr diskutiert ... weil ich kein Feigling bin


lenno
beantwortet von lenno am 8. Juli 2009 18:01
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Natürlich ist das eine Straftat.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:04

Und welche?

Kommentar von Cf42ab0a23035ec1f631abe8c9643390smalllenno am 8. Juli 2009 18:04

Möglicherweise Körperverletzung je nachdem wie das ausgelegt wird. Oder vllt auch nur eine Ordnungswiedrigkeit.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:08

Das kann man nicht festlegen. Die Straftatbestände sind klar definiert. OWiG greift ebenfalls.

es handelt sich hier ganz klar nach einer unerlaubten handlung. Entstandener Schaden ist zu ersetzen. Im BGB kann man das nachlesen.


Shaileen
beantwortet von Shaileen am 8. Juli 2009 18:01
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. . die Würde des Menschen ist unantastbar . .

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:33

ich hab sie nciht beleidigt angefeindet ausgegrenzt oder rassistisch beledigt ich bin ein toleranter mensch


anonym
beantwortet von steinreis am 8. Juli 2009 18:00
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Ja, wars, rechne damit dass in ein paar Stunden die Polizei vor deiner Tür steht.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 9. Juli 2009 08:01
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Das du selten blöde bist wenn du so etwas tust wurde hier ja schon gesagt. Hier mal eine kurze Begründung. Ich selber bin schwer gehbehindert, wenn mich nun so ein Ding unerwartet trifft, dann kann ich stürzen und mir dabei auch Knochenbrüche zu ziehen, spätestens in dem Moment hast du ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung am Hals. Ja was ihr gemacht habt ist eine Straftat, ihr nehmt bei eurer Aktion billigend in Kauf das Menschen zu schaden kommen können.


anonym
beantwortet von joke0163 am 8. Juli 2009 18:06
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Ich weis nicht wie Alt ihr seit aber unter 14 habt ihr ja nicht zuviel zubefürchten.vielleicht erzählt sie es deine Eltern und ihr bekommt von denen ärger,ich würde es vorsichtshalber denen erzählen.Meine Kinder haben das früher auch gemacht aber meistens nicht getroffen,wenn die Frau aber doch den schreck gefallen wäre könnte sie eventuell da etwas machen.

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:12

wir sind 17 ich seit 2 monaten und er in 2 monaten 18 xD mein 11 jahre alter bruder hatte noch par bömbchen über

Kommentar von pumi001 am 8. Juli 2009 18:20

armes deutschlan, ehrlich.... mit 17 sollte man doch eigentlich schon einen kleinen funken verantwortungsgefühl besitzen

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:22

naja was ist dir lieber wasserbombenoder bessergesagt wasserballons auf leute werfen oder in der u bahn wahrlos leute zu tode prügeln... btw was hat das mit verantwortungsgefühl zu tun?? vlt was "reife"

Kommentar von pumi001 am 8. Juli 2009 18:28

ich gebs jetzt auf. sonst muss ich ausfallend werden ... irgendwann kommst du da schon selber noch dahinter. mir egal wann, zu spät ist es eh schon

Kommentar von joke0163 am 8. Juli 2009 18:46

wenigstens würde ich mich bei der Frau entschuldigen wenn ich sie nochmal sehen würde.einvorbild für den kleinen Bruder seit ihr zur zeit nicht.Anstatt Wasserbomben zuwerfen würde ich lieber jetzt in die Ferien überlegen wie kann ich mir etwas Taschengeld verdienen um in Schwimmbad oder so zugehen.vielleicht mal Rasenmähen

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:50

weiß nciht wie sie ausschaut... hab sie ja von oben nicht gesehen bzw überhaupt nciht gesehen und wie kommste jetzt auf die schwimmbad-rasenmähen-nummer btw leider gibt es in meiner umgebung nciht so viele rasen


anonym
beantwortet von Schokolinda am 8. Juli 2009 18:05
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anonym
beantwortet von nasstav am 8. Juli 2009 18:03
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die frau war mir etwas zu aggressiv als das cih sie in emin haus lasse ausserdem hatte es 10 min später eh geregnet wie aus eimern aber gegen was hab cih den verstoßen, sachschaden?? körperverletzung?? beides trifft prinzipiell nciht zu...

Kommentar von E1aa254dbcd4232ff03cc7b94e46a332smalleltenjohn am 8. Juli 2009 18:06

Wenn sie dich anzeigt : Körperverletzung und Nötigung

Kommentar von 641077afa5cf2f0c69d0e8cc838a32e0smallJulesie am 8. Juli 2009 18:09

Erregung öffentlichen ergernisses vielleicht ... So oder so: idiotisch von dir!!

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:46

Nötigung?

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 8. Juli 2009 18:06

Eine Wasserbombe z.B. aus dem 10. Stock geworfen kann hart wie Stein sein. (Versuchte) Körperverletzung! Sowas mus doch aber wirklich nicht sein...

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:10

es war aber nur der dritte und wie soll die nachweisliche verletzungen haben im worst case hat sie ne erkältung, was wiederrum auch durch den regen der 10 min später einkehrte zurückzuführen werden könnte

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 8. Juli 2009 18:07

du armer thor. hast du eine ahnung...

Kommentar von Schokolinda am 8. Juli 2009 18:07

wo ist da die logik? dass man todkranke demnächst vor die u-bahn stossen darf?

Kommentar von pumi001 am 8. Juli 2009 18:11

sie war dir zu agressiv ??? und was warst du ihr wohl ???????

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:18

zu kindisch xD wobei was wär cih ihr wohl wenn ich 10 jahre alt wär zu Kind ??

Kommentar von pumi001 am 8. Juli 2009 18:24

dann sollte zu dir auch mal einer ganz kindisch sein und dir ans bein pissen. oder sonst wo hin

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:30

das würde im gegensatz zu wasser einen bleibenden schaden hinterlassen, ausserdem wäre das nciht kindisch sondern ordinär und fast schon exibithionismus


FishermanFriend
beantwortet von FishermanFriend am 8. Juli 2009 18:01
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ja aber desswegen wirst du schon nicht in den Knast kommen. Die kann ja wohl auch kein Spaß ab. Ich denke nicht dass sie dch anzeigt. Das gibt n bisschen ärger und das wars.

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:11

naja ich meine es kommen ja leute teilweise nach übelsten sachen ncih in den knast davor hab ich kein bammel...


Killerbaerchen
beantwortet von Killerbaerchen am 8. Juli 2009 18:01
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Ob es ne Straftat ist, weiss ich nicht so genau...aber ich denke schon!

Du hättest dich aber wenigstens ENTSCHULDIGEN können !!!!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. Juli 2009 18:01
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klar, ich hätte die tür aufbekommen !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:04

Dann wäre das Hausfriedensbruch.


anonym
beantwortet von FragDichAus am 8. Juli 2009 18:01
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Wenn du Pech hast, verklagt sie dich.


anonym
beantwortet von micky2009 am 8. Juli 2009 18:01
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wenn mir das passiert wär, hätte ich euch angezeigt

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:03

weswegen?

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 8. Juli 2009 18:05

sachbeschädigung und versuchte körperverletzung.fahrlässig war es ohnehin. und wenn man es genau betrachtet, dann ergibt sich höchstwahrscheinlich noch mehr.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:10

Aber mit 100%iger Sicherheit nicht!!!Die Tatbestände beider genannter Straftaten sind doch gar nicht erfüllt!

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 8. Juli 2009 18:17

wäre ich das opfer, glaube mir, das wäre sein vorerst letzter streich gewesen. die nächsten hätte er sich bestens überlegt. ich hätte starke nackenschmerzen, verspannungen (durch den schreck usw.) bekommen. und dann die guten sachen, die ich zu dem vorstellungsgespräch nicht mehr anziehen konnte. der verlust, der durch das versäumte gespräch entstand... also volker13, es wurde alles und noch mehr "erfüllt"!

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:20

da würde ich aber an deiner stelle an deinem charakter zweifeln...

Kommentar von pumi001 am 8. Juli 2009 18:23

darf ich dir einen spiegel reichen ??? xD

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:28

darum geht es doch garnich... is mir schon klar das das nciht sooo toll is... ich persönlich hätte mich kurz darüber aufgregt aber am nächsten tag bzw in der nächsten stunde drüber gelacht^^

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:22

jetzt bitte ich Dich aber.... Was muss denn bei einer Sachbeschädigung im Bezug auf die Beschädigung vorliegen? Denk mal scharf nach..

Kommentar von nasstav am 8. Juli 2009 18:27

hmm sie hatte nasse klediung... jetzt überleg mal wenn es nach 10 minuten anfängt zu regnen und sie dann eh pitschnass is... sie kann mich ja dafür anfechten dass ich meinen teller nciht aufgegessen habe und dadurch schlechtes wetter war ^^

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 8. Juli 2009 18:33

na volker, wenn dass das einzige ist, wogegen du argumentieren kannst, dann denk DU mal nach.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 8. Juli 2009 18:38

Nur komisch, dass Du die Antwort schuldig bleibst!?


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 8. Juli 2009 18:00
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war ein bisschen blöd von euch.....neben die frau zu werfen hätte völlig gereicht.....


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