Pass abgelaufen (Konsulat - München)?

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Hallo xZucker,

Rumänien ist seit 2007 Mitgliedsstaat in der Europäischen Union.

Gem. dem nachfolgend aufgeführten Gesetz, benötigst Du keinen Aufenthaltstitel, da Du als EU - Bürger davon befreit bist:


Freizügigkeitsgesetz/EU

 § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt 

(1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.

[Vollständigen Gesetzetext unter http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__2.html ]


Allerdings benötigst Du immer noch gem. dem nachfolgendem Gesetz einen gültigen Pass.


§ 3 Aufenthaltsgesetz  - Passpflicht

(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2). 

(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.


Das Du Dich hier ohne gültigen Pass aufhältst ist wiederum eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 95 Aufenthaltsgesetz  - Strafvorschriften 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,

Allerdings kann nur derjenige nach der oben genannten Rechtsgrundlage bestraft werden, der die Tat vorsätzlich begangen hat. Bei Dir sehe ich hier nur allenfalls ein fahrlässiges Handeln.

Aber ungeachtet ob Du nun dafür bestraft werden kannst oder nicht, ich an Deiner Stelle, würde erst einmal ganz anonym bei der Ausländerbehörde Deiner Stadt anrufen und denen die Sachlage schildern und die Bitten Dir mitzuteilen, wie Du Dich verhalten sollst.

Das Risiko im Zug auf einer langen Strecke ist natürlich groß doch kontrolliert zu werden, denn durch die ganze Flüchtlingslage finden vermehrt Kontrollen statt.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich wurde gerade darauf hingewiesen, dass ich einen Fehler gemacht habe.

Was die Passflicht und das Strafvorschriften angeht, ist für EU - Bürger nicht das Aufenthaltsgesetz ausschlaggebend, sondern nur das das Freizügigkeitsgesetz.

Demnach ist ein abgelaufener Pass keine Straftat, sondern "nur" einer Ordnungswidrigkeit, die aber immerhin auch mit bis zu 2500 bzw. 1000 Euro geahndet werden kann.

Alles andere was geschrieben habe, hat aber weiter Bestand.

Ich wüsste nicht warum die Polizei Dich aufhalten sollte??? Paranoia ist die falsche Herangehensweise. Was bei deinem Konsulat dann auf Dich zukommt weiß ich nicht. Da dein Pass Rumänisch ist, gehe ich davon aus, dass die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis immer wieder erneuert werden muss und es ist mir neu, dass irgendein Konsulat oder eine Botschaft seine Leute anschreibt, wenn sowas abläuft...das ist deine Aufgabe, Deine Papiere AKTUELL zu halten.

Was für eine Art der Aufenthaltsgenehmigung hattest du denn? War die befristet - oder unbefristet? 

Da steht drin, dass ich dazu berechtig bin in Deutschland zu Leben und die Bescheinigung nur dann noch Gültig ist, wenn mein Pass es auch noch ist.

Unionsbürger bedürfen keiner Aufenthaltserlaubnis. Für sie gilt das Freizügigkeitsgesetz.

Mach dir nicht so grosse Sorgen. Selbst bei einer Kontrolle wird nicht allzuviel passieren. Kein oder abgelaufener Pass stellt lediglich eine Owi dar. Im schlimmsten Fall muesstest du ein Bussgeld zahlen, im besten Fall macht der Beamte nix. Festnahme oder so waere jedenfalls ueberzogen.

Du bist EU-Bürger und nur weil ein Ausweis abgelaufen ist, verlierst du ja nicht die darin dokumentierte Identität.