
Dieser Spruch "Einmal im Jahr darf man" ist eine Legende. Ab 22:00 Uhr ist kein ruhestörender Lärm zulässig.
Besser ist es die Nachbarn zu informieren udn ggf. einzuladen.

Feiern so lang du willst. Nur ruhig muß es um 22 Uhr sein. Übrigens das darf einmal im Jahr länger gehen. Aber das ist immer am 31.12. Oder bei einer Hochzeitsfeier ist es auch erlaubt.

Feiern darfst du so lange du willst, es kommt auf die Lautstärke an ;-)

Es gibt wohl kaum einen Grund, der so häufig zu Nachbarschaftsstreitigkeiten innerhalb einer Mietergemeinschaft führt, wie das mehr oder wenige ausgelassene Feiern in den Abendstunden. Dabei gibt es dabei aus Sicht der deutschen Gerichte eigentlich keine zwei Meinungen. Die Gesetzeshüter vertreten einhellig die Meinung, dass sämtliche Aktivitäten, die geeignet sind die nächtliche Ruhe zu stören, zwischen 22 und 6 Uhr nicht statthaft sind. Dies gilt insbesondere für das Feiern von Partys.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Feiern.htm
Am besten lädst du die Nachbarn alle ein, dann kommen auch keine Klagen.
Würde einfach Mitmieter informieren!
kapiertnixe am 30. Januar 2009 17:36 Und dann darf man so lange man will? Ha!
DerTroll am 31. Januar 2009 15:32 nur wenn die Mitmieter damit einverstanden sind

Was hab ich das gut...darf feiern, soviel ich will..Hier wohnen nur Verrückte:-))

Mietbewohner fragen und eventuell informieren,um was es geht.Normalerweise 3x!
Die ganze Nacht,aber ab22.00 Uhr nur mit Zimmer- lautstärke!