hab da mal ne frage. ich habe mich von meinem mann getrennt. er ist jetzt ausgezogen, weil ich es so wollte.(wir wohnen im februar 5 jahre drin) meine tochter bleibt bei mir.wollte einen neuen mietvertag machen.(brauche ihn fürs amt) jetzt meint meine vermieterin, daßß sie die kaltmiete um 100 euro erhöht. (es sind 20%) meine frage: wie kann ich es jetzt noch rauszögern, dass ich mehr zeit habe, mir ne andere wohnung zu suchen ??? bin um jede konkrete hilfe sehr dankbar....
hallo! hier eine super gute adresse für dich - sehr gute auskunft, bemühte rechtsanwälte und auskunft ist kostenlos : Mietberatung Amt für Wohnen und Migration Franziskanerstr. 8 81669 München Terminvereinbarung: Tel. (089) 233 40200 Fax (089) 233 40442
liebe grüße schlaumi
DAS E-TEAM:RECHTSABTEILUNG: kann mir nicht vorstellen, dass 20% erhöhung legal sind. da gibts ein Gesetz ab wann Mietwucher anfängt.Miete ist als eine Art "Geschäft" zwischen Ver- und Mieter zu sehen. Genaueres kann Ihnen HERR RA FRANK aus Konstanz sagen. Anrufen, gruss vom E-TEAM .Kostenloses Beratungsgespräch. Weil das geht nicht was die Vermieterin da macht. ganz sicher nicht, ist aber nicht mein Fachgebiet.
Danke schlaumi...werd da gleich mal am Mittwoch anrufen...
ich weiß, dass die Vermieterin alle 3 jahre um 20% erhöhen darf. und wo kann ich denn da anrufen??? wäre schön, wenn ich ne telefonnummer hätte... vielen dank im vorraus
gruß bayerngoere
Die Kaltmiete kann binnen 3 Jahre um 20 % erhöht werden; allerdings darf die letzte Mieterhöhung nicht weniger als 15 Monate zurückliegen. Auf jeden Fall kann man bei den personenzahl- abhängigen Posten der Nebenkosten eine Reduzierung der monatlichen Abschläge verlangt werden.
Kann mir das nicht vorstellen,dass das Rechtens ist.Die Kaltmiete hängt doch nicht von der Personenzahl ab.Eher müßte die Gesamtmiete sinken,da manche Nebenkosten Personen bezogen berechnet werden(zB. Wasserverbrauch,Abwasser,).Rechtsberatung wie von Gast vorgeschlagen in Anspruch nehmen.Zusätzlich Mieterverein oder Verbraucherberatung anrufen.Auf jeden Fall sofort schriftlich Einspruch gegen die Mieterhöhung beim Vermieter einlegen.