gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
48 

partner zieht aus. mieterhöhung!!!

gefragt von bayerngoere am 22.12.2006 um 4:23 Uhr

hab da mal ne frage. ich habe mich von meinem mann getrennt. er ist jetzt ausgezogen, weil ich es so wollte.(wir wohnen im februar 5 jahre drin) meine tochter bleibt bei mir.wollte einen neuen mietvertag machen.(brauche ihn fürs amt) jetzt meint meine vermieterin, daßß sie die kaltmiete um 100 euro erhöht. (es sind 20%) meine frage: wie kann ich es jetzt noch rauszögern, dass ich mehr zeit habe, mir ne andere wohnung zu suchen ??? bin um jede konkrete hilfe sehr dankbar....

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.228 Miete x 3.307

anonym
beantwortet von schlaumi am 23. Dezember 2006 16:27
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo! hier eine super gute adresse für dich - sehr gute auskunft, bemühte rechtsanwälte und auskunft ist kostenlos : Mietberatung Amt für Wohnen und Migration Franziskanerstr. 8 81669 München Terminvereinbarung: Tel. (089) 233 40200 Fax (089) 233 40442

liebe grüße schlaumi


anonym
beantwortet von einem Gast am 22. Dezember 2006 09:05
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

DAS E-TEAM:RECHTSABTEILUNG: kann mir nicht vorstellen, dass 20% erhöhung legal sind. da gibts ein Gesetz ab wann Mietwucher anfängt.Miete ist als eine Art "Geschäft" zwischen Ver- und Mieter zu sehen. Genaueres kann Ihnen HERR RA FRANK aus Konstanz sagen. Anrufen, gruss vom E-TEAM .Kostenloses Beratungsgespräch. Weil das geht nicht was die Vermieterin da macht. ganz sicher nicht, ist aber nicht mein Fachgebiet.


anonym
beantwortet von bayerngoere am 24. Dezember 2006 08:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Danke schlaumi...werd da gleich mal am Mittwoch anrufen...


anonym
beantwortet von bayerngoere am 22. Dezember 2006 16:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich weiß, dass die Vermieterin alle 3 jahre um 20% erhöhen darf. und wo kann ich denn da anrufen??? wäre schön, wenn ich ne telefonnummer hätte... vielen dank im vorraus

gruß bayerngoere


anonym
beantwortet von Rolfe am 22. Dezember 2006 10:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Kaltmiete kann binnen 3 Jahre um 20 % erhöht werden; allerdings darf die letzte Mieterhöhung nicht weniger als 15 Monate zurückliegen. Auf jeden Fall kann man bei den personenzahl- abhängigen Posten der Nebenkosten eine Reduzierung der monatlichen Abschläge verlangt werden.


anonym
beantwortet von Moltobene am 22. Dezember 2006 09:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann mir das nicht vorstellen,dass das Rechtens ist.Die Kaltmiete hängt doch nicht von der Personenzahl ab.Eher müßte die Gesamtmiete sinken,da manche Nebenkosten Personen bezogen berechnet werden(zB. Wasserverbrauch,Abwasser,).Rechtsberatung wie von Gast vorgeschlagen in Anspruch nehmen.Zusätzlich Mieterverein oder Verbraucherberatung anrufen.Auf jeden Fall sofort schriftlich Einspruch gegen die Mieterhöhung beim Vermieter einlegen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.