Partner hat Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen und mit i.A. Unterschrieben. Wie lange kann ich Ihn dafür haftbar halten?
Mein Ex-Partner hat einen Kaufvertrag ohne mein Wissen und Vollmacht abgeschlossen. Mein Partner konnte auf Grund fehlender Liquidität den Kaufgegestand nicht bezahlen. Ich habe dann um die private Insolvenz nicht zu gefährden den Kaufpreis, ein fünfstelliger Betrag, ausgeglichen. Jetzt hat mein Ex-Partner den Kaufgegenstand verkauft und ich wollte gerne mein Geld zurück. Dieser weigert sich allerdings mir das Geld auszuzahlen. Jetzt ist meine Frage kann ich noch Anzeige erstatten(Kauf war 2011) und welche Konsequenzen ergeben sich nachträglich für die mitlerweile abgeschlossene Insolvenz. Würde das gerne erstmal auf dem kleinen Dienstweg versuchen, um klar zu machen welche Konsequenzen sich ergeben können wenn ich den gerichtlichen Weg einschlage. Mir liegt nicht daran zu Klagen sonden würde es gerne auf dem gütlichen Wege versuchen da hier auch noch Kinder mit im Spiel sind! Für Infos wäre ich sehr empfänglich....Danke schonmal
6 Antworten
Also an deiner Stelle würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen und dann natürlich gegen diese Person (Anzeige & Co.) vorgehen. Völlig egal ob Kinder mit im Spiel sind oder nicht. Diese Person hat eine Strafe begangen für diese soll er/sie gerade stehen! Ob du dein Geld wieder siehst, ich glaube kaum. Aber jemanden davon kommen zulassen, der vielleicht auch in Zukunft solch einen Mist verbockt, ist nicht ok. Vielleicht hat diese besagte Person ja auch noch hinter deinem Rücken andere krumme Dinger am laufen. Die Polizei soll sich das genauer anschauen, vielleicht kommen noch ganz andere Dinge an die Wasseroberfläche.
Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind, verjähren in 5 Jahren - beträfe eine Urkundenfälschung, evtl. käme auch noch Betrug in Frage. Dies aber nur grundsätzlich, denn wenn du den Kaufbetrag "ausgeglichen" hast, könnte dies meines Erachtens auch als eine Art Vertretungsgeschäft angesehen werden (müsste wohl ein Jurist beurteilen), hierzu reicht auch deine mündliche Einwilligung bzw. ggf. auch schon die Bezahlung. Allerdings gehört dir ja dann der Gegenstand und dein Ex-Partner wäre überhaupt nicht zum Verkauf berechtigt. Hier könntest du auf Rückgabe des Gegenstands klagen.
Zur Zeit der bestehenden Ehe hat also einer im Auftrage des Partners etwas gekauft (z. B. einen PKW) -> beide haften (gegenseitig) und müssen dem Lieferanten der Sache gegenüber haften, also zahlen.
Der Gegenstand gehört dann beiden und fließt in die Insolvenzmasse mit ein. Wurde er angegeben? Falls nein, solltest du die Füße stillhalten.
Falls du erst jetzt davon erfahren hast könnte ich mir denken: Das Verfahren gegen den Partner musst du über das Zivilrecht führen: Unterschlagung wäre als Anfangsverdacht möglich. Eine Unterschriftenfälschung liegt nicht vor!
Dann hätte der "Unterschreibende" zu Unrecht gehandelt und sich strafbar gemacht.
Die Ehe sagt ja nur was darüber aus, ob ggf. die Zugewinngemeinschaft zum tragen kommt, was entsprechend die Eigentumsverhältnisse regelt. Wichtig erscheint mir aber vorrangig die Frage, ob ein gültiges Vertretungsgeschäft gem. § 164 BGB zustande gekommen ist. Als juristischer Laie würde ich zu ja tendieren, richtig beurteilen können dies aber wohl nur Juristen.
Wir waren nicht verheiratet!
Er kann in deinem Namen nicht unterschreiben. Der Vertrag ist nichtig. Anzeige für die unerlaubte Unterschrift kannst du erstatten, bringt dir aber kein Geld. Dafür muss du zivilrechtlich vorgehen -> gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid).
Was hat ein Mahnbescheid damit zu tun, wenn es um Urkundenfälschung geht?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sie hat ihm Geld geliehen, womit er die Forderung bezahlt hat. Nun hat sie also eine Forderung gegen ihn.
da er im Auftrag auf ihren Namen gekauft hat würde ich eher sagen, dass es ihr Gegenstand ist, den er überhaupt nicht hätte verkaufen dürfen.
Nein, es war auch nicht ihr Gegenstand, der Kaufvertrag war eigentlich nichtig.
ohne es exakt beurteilen zu könne glaube ich schon, dass nach § 164 BGB ein gültiges Vertretungsgeschäft zustande gekommen ist, einfach da sie von der Sache wusste und die Rechnung bezahlt hat.
Stimmt, das könnte durchaus sein. Wie auch immer, klar ist, dass er ihr den Gegenstand oder den Kaufpreis schuldet.
Danke Euch für die Antworten. Im Grunde sehe ich das so, das hier eine Urkundenfälschung begangen wurde. Desweiteren ist man doch während der Insolvenz doch gar nicht berechtigt Verträge zu schließen, oder irre ich mich da? Würde halt gern aufzeigen welche tragweite dieser Vertrag haben kann und so auch zum wohle der Kinder eine schnelle gütliche Einigung hervorrufen!
Ein Strafverfahren - welcher Art auch immer - ist ihm jedenfalls sicher, wenn du Anzeige erstattest. Auch könnte die Insolvenz gefährdet sein. Und zivilrechtliche Forderungen deinerseits an ihn bestehen auch.
Wenn er das nicht kapiert, dann ist ihm nicht zu helfen.
Den Ausgleich habe ich nur vorgenommen um die Insolvenz nicht zu gefährden! Ich habe auch erst davon Kenntniss erhalten wie der Betrag massiv eingefordert wurde.
ob Betrug und / oder Urkundenfälschung vorliegt kann hier niemand eindeutig beurteilen, im Rahmen der Insolvenz durfte der Ex aber sehr wohl ein Vertretungsgeschäft abschließen- wenn dein Wille dazu vorlag.
Mit deiner Zahlung hast du den Kaufvertrag bestätigt. Gegen den Händler kannst du nicht mehr angehen. Da der Gegenstand in Besitz deines Freundes ist gilt das als Schenkung wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Schenkungen können innerhalb von 10 Jahren unter Umständen zurückgefordert werden. Aber nur anteilig 10 Prozent pro Jahr. D.h. Ist der Gegenstand 3 Jahre im Besitz deines Freundes kannst du nur 70 Prozent zurückfordern.
Besitz und Eigentum (auch im Rahmen einer Schenkung- von der hier allerdings nie die Rede war) sind rechtlich zwei völlig verschiedene Dinge.
von Ehe war im Text aber keine Rede