Mein Partner hat einen Beratungsschein wegen Privatinsolvenz gestellt,nun möchten die das der Mitbewohner/Partner sein Einkommen mit angibt. Ich dachte wenn er eine Privatinsolvenz beantragt,hat der Partner damit nichts zu tun. wer kann mir da weiterhelfen. ich möchte da nicht mit reingezogen werden
Ich denke es sind zwei verschieden paar Schuhe, ob du ein Beratungshilfeschein beantragst, oder ob es sich um die Privatinsolvenz handelt, bei der du allein als Schuldner in Regress gezogen wirst(es sei denn ihr steht beide als Schuldner im Vertrag). Beim Beratungsschein geht es meines Wissens darum, ob ihr beide genug verdient um über dem Satz zu liegen oder ob es wirklich notwendig ist ein Schein umsonst zu bekommen.
danke