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Partner hat Beratungshilfeschein beantragt ,wegen Insolvenz. Nun soll ich meine Einkünfte preisgeben

gefragt von drauch am 28.06.2009 um 15:03 Uhr

Mein Partner hat einen Beratungsschein wegen Privatinsolvenz gestellt,nun möchten die das der Mitbewohner/Partner sein Einkommen mit angibt. Ich dachte wenn er eine Privatinsolvenz beantragt,hat der Partner damit nichts zu tun. wer kann mir da weiterhelfen. ich möchte da nicht mit reingezogen werden


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anonym
beantwortet von Vagant am 28. Juni 2009 15:15
1x
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Ich denke es sind zwei verschieden paar Schuhe, ob du ein Beratungshilfeschein beantragst, oder ob es sich um die Privatinsolvenz handelt, bei der du allein als Schuldner in Regress gezogen wirst(es sei denn ihr steht beide als Schuldner im Vertrag). Beim Beratungsschein geht es meines Wissens darum, ob ihr beide genug verdient um über dem Satz zu liegen oder ob es wirklich notwendig ist ein Schein umsonst zu bekommen.

Kommentar von drauch am 2. Juli 2009 17:01

danke



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