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Parteigründung

Frage von waterlilies waterlilies

Mich bewegt im Moment die Frage nach den Voraussetzungen einer Parteigründung. Im Internet bin ich bereits auf die Seite des Bundeswahlleiters gestoßen. Dort werden die Vorgaben genannt, die das ParteienGesetz vorschreibt. Noch ein wenig unklar ist mir jedoch, ob es möglich ist, eine Partei nur Landesweit (in Bayern) zu gründen. Die bayerischen Seiten des Landeswahlleiters verweisen nämlich wiederum auf die Web-Site des Bundeswahlleiters. Könnt ihr mir hier irgendwie weiterhelfen?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Indy72 Indy72

    Das ParteiG entspricht im Wesentlichen dem Vereinsrecht. Also eine Partei kann auch aus mitgliedern einer Stadt bestehen. Die CSU gibte auch nur BY.

    Kommentar von waterlilies waterlilieswaterlilies

    Stimmt, das hat mich auch darin bestärkt, dass es möglich sein müßte.

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    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    Gründe einen Verein mit politischen Zielen!

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Welche Partei willst du denn gründen?

    Kommentar von support supportsupport

    Hallo Edgar Niklaus, bitte sei doch so nett und beantworte Fragen nicht mit einer Gegenfrage - So ist dem Fragesteller nämlich wenig geholfen. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Hallo Ted, ich weiß das ja. Aber wenn es mich so brennend interessiert. Wie kann ich das erfahren?

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Indem Du waterlilies eine PN schreibst. LG schurke

    Kommentar von waterlilies waterlilieswaterlilies

    Dem ist nichts hinzuzufügen, schurke!

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Wie soll ich das machen?????

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