Mich bewegt im Moment die Frage nach den Voraussetzungen einer Parteigründung. Im Internet bin ich bereits auf die Seite des Bundeswahlleiters gestoßen. Dort werden die Vorgaben genannt, die das ParteienGesetz vorschreibt. Noch ein wenig unklar ist mir jedoch, ob es möglich ist, eine Partei nur Landesweit (in Bayern) zu gründen. Die bayerischen Seiten des Landeswahlleiters verweisen nämlich wiederum auf die Web-Site des Bundeswahlleiters. Könnt ihr mir hier irgendwie weiterhelfen?
Antworten (4)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Das ParteiG entspricht im Wesentlichen dem Vereinsrecht. Also eine Partei kann auch aus mitgliedern einer Stadt bestehen. Die CSU gibte auch nur BY.
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luetzelmattluetzelmatt
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NiklausNiklaus
Welche Partei willst du denn gründen?
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supportsupport Hallo Edgar Niklaus, bitte sei doch so nett und beantworte Fragen nicht mit einer Gegenfrage - So ist dem Fragesteller nämlich wenig geholfen. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
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NiklausNiklaus Hallo Ted, ich weiß das ja. Aber wenn es mich so brennend interessiert. Wie kann ich das erfahren?
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schurkeschurke Indem Du waterlilies eine PN schreibst. LG schurke
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waterlilieswaterlilies Dem ist nichts hinzuzufügen, schurke!
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NiklausNiklaus Wie soll ich das machen?????
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Stimmt, das hat mich auch darin bestärkt, dass es möglich sein müßte.