DerTroll am 06.09.2009 um 19:25 Uhr
Hallo, ich habe hier mal eine Frage, bei der ich zwar schon eine Antwort vermute, mich aber dennoch einmal absichern möchte, weil ich darüber nichts eindeutiges gefunden habe. In meiner Gegend sind einzelne Parkbereiche so beschildert, wie auf dem Foto, das ich an die Frage hänge.
Wenn ich da nun an einem Tag vor einen Werktag mein Auto nach 20 Uhr parke, darf ich ja zunächst länger dort Parken, erst ab 8 Uhr morgens gilt, daß ich nur für 2 Stunden da stehen darf und dann die Parkscheibe einlegen muß. Das heißt aber doch (so verstehe ich es), daß ich generell ab 8 Uhr 2 Stunden lang da stehen darf und die Zeit davor interessiert garnicht. Also meine genaue Frage lautet: Wenn ich am Tag davor gegen 22 Uhr nach Hause komme. Darf ich dann die Parkscheibe auf 8 Uhr stellen und muß erst spätestens um 10 Uhr des nächsten Tages weg sein? Oder gilt für die Zeit ab 8 Uhr, daß ich insgesamt maximal 2 Stunden dort stehen darf?
Bild/er:

Du hast deine Frage selber richtig beantwortet!Du darfst das so machen!Parkscheibe abends stellen und bis 10 Uhr parken!

Die Frage ist sogar mehr als berechtigt. Da hatte nämlich mal mein Vater einen Strafzettel bekommen, weil eine Politesse um 8:30 vorbeikam und meinte, der Wagen würde schon länger als 2 Stunden da stehen, was auch stimmte. Vater hat aber einspruch eingelegt und recht bekommen.
DerTroll am 6. September 2009 19:46 Hehe, das war nämlich der Anlaß für meine Frage. Weil mir auch jemands sagte, er hätte dafür einen Strafzettel bekommen. Ich wollte es aber nicht glauben.

Ich würde es so sehen, dass du am nächsten Tag ab 10 Uhr weg sein musst. Also ein ganz normaler Werktag, Auto steht ab 8 in einem ausgewiesenen Bereich in dem man 2 Stunden parken darf... also Parkscheibe auf 8 gestellt und um 10 abhauen!

Du darfst bis zum nächsten Werktag um 10:30Uhr da stehen. Bei Beginn der limitierten Parkzeit (Werkags ab 8Uhr) darfst du die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde, also 8:30 einstellen.
DerTroll am 6. September 2009 19:34 ne, das weiß ich, daß es definitiv nicht so ist, wenn das Auto um 8 dort schon steht, darf ich die nicht auf 8:30 stellen. Das dürfte ich, wenn ich das Auto 1 sekunde später dort abstellen würde. Aber wenn eine Politesse schon kurz vor 8 dort wartet, damit sie Punkt 8 Uhr aufschreiben kann, wer alles garkeine Parkscheibe eingelegt hat und dann sieht, daß in einem Auto, das schon dort Stand die scheibe auf 8:30 gestellt hat, dann kriege ich zurecht einen Strafzettel.
primusvonquack am 6. September 2009 19:46 Nee, Troll. Um 8Uhr ist die Scheibe auf 8:30 zu stellen. Ob dein Auto scho vorher da stand ist nicht revevant, weil die limitierte Parkzeit um 8Uhr beginnt.
primusvonquack am 6. September 2009 19:35 http://de.wikipedia.org/wiki/Parkscheibe Ich habe oben "darfst du" geschrieben, das ist falsch, du musst die Scheibe auf 8:30Uhr einstellen.
DerTroll am 6. September 2009 19:58 ok habe ich vernommen, überrascht mich zwar etwas, aber ok, wenn es nun einmal so ist, soll es mir nur recht sein. Danke
genauso ist es - parkscheibe rein ab 8 uhr (kannst sie aber auch schon am abend einstellen und reinlegen) - dann 2 stunden.

Habe es bisher auch so verstanden, dass man schon in der Nacht parken kann, und dann ab 8.00h noch 2 Stunden stehenbleiben darf.

Die Zeitbegrenzung gilt ja nur zwischen 8 und 20 Uhr. Also darfst du von 20 - 8 Uhr dort stehen, dann noch die erlaubten 2 Stunden im angegebenen Zeitrahmen. Anell
ähm, eigentlich habe ich 2 Thesen aufgestellt und mit "oder" verknüpft.