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parkunfall

gefragt von helmut49 am 26.12.2007 um 14:43 Uhr

hatte vor 1/2jahr nen parkunfall zu der ich die polizei hingezogen hatte.diese hat weder fotos gemacht noch zeugen befragt.im nachhinein bin ich unsicher,ob mir,wie von der polizei deklariert,überhaupt die schuld trifft.und zwar bin ich rückwärts in eine parklücke gefahren.ich war schon im rückwärtsfahren,als eine frau mir den parkplatz auf einmal wegnahm und ich ihr aus versehen ganz leicht aufgefahren bin.habe ein bißchen recherchiert.weiß den paragraph nicht auswendig,aber der der eine parklücke zuerst erreicht,hat vorfahrt unabhängig davon,ob er rückwärts reinfährt oder fürs reinkommen noch fahrmanöver ausf&uuml

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parkunfall x 1

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 26. Dezember 2007 15:14
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Man kann den Vorfall jetzt ohne genauere Kenntnisse der Einzelheiten nicht nachvollziehen; du stellst es ja auch etwas beschönigend (für dich) dar. Lass doch deinen Anwalt Einsicht in die Akte nehmen und dir dann den Stand der Ermittlungen sagen. Was ein Polizist vor Ort zu dir gesagt hat, spielt dabei keine Rolle (höchstens in einem späteren erfahrenn als Zeugenaussage).


manni1937
beantwortet von manni1937 am 26. Dezember 2007 15:58
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Ich habe vor einer Woche Ähnliches erlebt, als mir beim Rückwärtseinparken in mein Grundstück ein Fahrzeug schräg hinten in mein Fahrzeug fuhr.Die von mir herbeigerufene Polizei fragte mich , ob ich mit meinem Fahrzeug noch in Bewegung gewesen wäre und ich sagte JA. JA zu sagen war im Nachhinein ein Fehler,denn wer rückwärts fährt muß seiner Sorgfaltspflicht genügen indem er sogar aussteigt und sich vergewissert , daß kein Fahrzeug hinter ihm ist. Hätte ich gesagt, daß mein Fahrzeug im Moment des Auffahrens gestanden hätte wäre die Schuld beim anderen Fahrzeug gewesen. Meine Versicherung hat mir genau das Gleiche mitgeteilt.


anonym
beantwortet von Sunder am 22. April 2008 18:26
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Gilt das mit dem:

"habe ein bißchen recherchiert.weiß den paragraph nicht auswendig,aber der der eine parklücke zuerst erreicht,hat vorfahrt unabhängig davon,ob er rückwärts reinfährt oder fürs reinkommen noch fahrmanöver ausf&uuml"

nicht nur, wenn man auch den blinker gesetzt hat und somit zeigt, dass man die parklücke nutzen will?


Questor
beantwortet von Questor am 26. Dezember 2007 16:54
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Das große Problem ist, beim rückwärts fahren hat man besondere Sorgfaltspflichten. Da schuldlos raus zu kommen ist unwahrscheinlich. Außerdem geht man sofort nach so einem Vorfall zum Anwalt, ob schuldig oder nicht.


anonym
beantwortet von Fritz64 am 26. Dezember 2007 14:58
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In der Schweiz ist es so, dass egal, was die Poliezei sagt, es hat keine Gültigkeit. Erst der Verkehrsrichter entscheidet. Und so lange das Urteil noch nicht gefällt ist, kannst du jederzeit die Aussage korrigieren, wiederrufen oder ergänzen. Entweder Bei der Polizei oder wenn die Akte schon beim Gericht ist, bei dem zuständigen Geirchtsbeamten.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 26. Dezember 2007 15:10

Ist in Deutschland genauso.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Dezember 2007 14:49
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Mach dir keinen Kopp. Die Polizei wird schon das Richtige gemacht haben und dem Verursacher die Schuld an diesem Rempler gegeben haben.

Und das Prinzip "Ich war zuerst da" zieht sicher nicht, wenn du dann erst noch eine Zeichnung anfertigst, um in die Lücke zu fahren.


chicken123
beantwortet von chicken123 am 26. Dezember 2007 14:46
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ich denke mal die frau ist schuld den sie hat dich ja gesehen nehm ich mal an und gedrängelt gehe doch zum anwalt oder deiner versicherung die wird es ja sicherlich auch interessieren


vampire
beantwortet von vampire am 26. Dezember 2007 14:45
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dann geh mal zum Anwalt und/oder deiner Versicherung


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