Eveline am 29.10.2008 um 12:46 Uhr
hab mich halt da hin gestellt, Scheibe rein, meine Wege erledigt. (und 1 € gespart) Aber genau ist mir die Rechtslage nicht klar.
Darfst du wenn du noch einen Zettel in die Windschutzscheibe legst, der besagt dass die Parkuhr kaputt gewesen ist.

Aber Du solltest vorsichtig sein, die prüfen das nach. ;-)
Ich habe das so in der Fahrschule gelernt, dass man nicht zum nächsten Automaten gehen muss, sondern eine Parkscheibe ausreicht, wenn das Gerät defekt ist!
Das selbe soll übrigens gelten, wenn der Automat mein Geldstück nicht akzeptiert... Aber das wird wohl schwierig zu Beweisen sein.

Bei einer defekten Parkuhr ist das Parken nur mit Parkscheibe erlaubt. Kosten dafür entstehen nicht.
Und Dich vergewisserst, dass es nicht noch eine andre Regelung (Schilder) gibt außerhalb der Parkuhrzeiten.