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Parkscheibe einstellen

gefragt von AchatAchat am 21.11.2008 um 10:18 Uhr

Ich parke um 7.55 Uhr an einem Parkplatz, wo Parkscheibe von 9 bis 23 Uhr verlangt ist. Ich möchte bis 10 Uhr dort stehen bleiben. Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein? Wenn ich die auf 8 Uhr stelle, denkt da nicht die Politesse, die um 9... Uhr kontrolliert, ich stünde schon seit dem Vorabend?


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flamingstar
beantwortet von flamingstar am 21. November 2008 10:19
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Stell es doch auf 9 (wenn dies ab 9 Uhr gilt)

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. November 2008 10:43

ist die sicherste Möglichkeit; eine Ordnungswidrigkeit liegt unabhängig von der Einstellzeit erst dann vor, wenn die Höchstparkdauer ab Beginn der Parkscheibenpflicht verletzt ist.


tina99
beantwortet von tina99 am 21. November 2008 10:19
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wieso sollte sie das denken? und selbst wenn ist doch auch egal... sie ist richtig eingestellt und fetig


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 21. November 2008 10:21
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wenn ab 9:00 Uhr parken mit Parkscheibe angeordnet ist, muss du sie auch erst ab 9:00 Uhr stellen...vorher wird auch keine Politesse dort rumlaufen


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 21. November 2008 10:21
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Da die Parkscheibe ja erst ab neun verlangt wird, würde ich auch auf neun Uhr stellen. Von mir aus halb neun. Das Problem hat dann aber die Politesse. Du kannst ja nachweisen, dass Du erst um 8 Uhr morgens mit der Arbeit anfängst.

Kommentar von Plumbum am 21. November 2008 10:27

Da bist du im Irrtum. Parkscheibe auf 08:30 In diesem Fall 8:30 - 09:30 Uhr. Politesse kommt um 09:35 vorbei, dann ist die Parkscheibe nicht eingestellt und du zahlst. Parkscheibe auf 9 Uhr stellen ist die richtige Antwort.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. November 2008 10:40

ist so nicht richtig; es besteht erst die Verpflichtung ab 09.00 Uhr die Parkscheibe einzustellen; die Zeit vor 09.00 Uhr kann nicht als Parkzeit eingerechnet werden;


Smash
beantwortet von Smash am 21. November 2008 10:35
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Ich habe eine mit Uhr, die stellt sich immer auf die aktuelle Zeit ein. :-)

Ist keine Scherz die gibt es.


Kommentar von sternschnups am 21. November 2008 10:47

natürlich gibt es das. aber du bist verpflichtet das auszustellen sobald du mit parkscheibe parkst

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 21. November 2008 10:48

Ich bin immer so vergesslich.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 21. November 2008 10:38
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es müsste noch geklärt werden, wie lange die Höchstparkauer je Fahrzeug ist; nehmen wir als Beispiel einmal "eine Stunde" an; Parkzeit "09.00 bis 18.00 Uhr"; wenn Du an einem elektronischen Parkscheinautomaten um 17.30 Uhr zahlst, dann druckt Dir der Automat einen Schein bis zum nächsten Tag um 09.30 Uhr aus; mit der Parkscheibe ist es nicht anders; stellst Du Dein Fahrzeug um 08.00 Uhr früh ab, dann darfst Du unabhängig von der Einstellzeit bis 10.00 Uhr dort stehen; was die Politesse denkt ist hier nicht von Belang; entscheidend ist die Lage wie sie sich unmittelbar darstellt.


anonym
beantwortet von sternschnups am 21. November 2008 10:46
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