IBenjaminFG am 03.08.2008 um 16:50 Uhr
Wenn ich einen Fremden freundlicherweise mit Handzeichen in einen Parkplatz einweise,und er sich eine Schramme einfährt,bin ich dann schuld?Oder ist er trotzdem schuld,weil er sich auf meine einweisung verlassen hat?

Haften tut immer der Fahrer, weil er zur Vorsicht verpflichtet ist und aus schiefgelaufenen Gefälligkeiten konnte bis jetzt niemand Haftbar gemacht werden.
er ist selber schuld, was verlässt er sich auch auf dich...

Soweit der Einweiser aus reiner Gefälligkeit handelt, haftet er nur bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Schadensherbeiführung.
Der Fahrer bzw. Halter haftet auf jeden Fall im Außenverhältnis.
Der Fahrer ist schuld, wenn er sich blind auf einen Einweiser verlässt. Allerdings sollte der Einweiser auch keine "blöden Scherze" machen.

Es haftet immer der Fahrer für verursachte Schäden.