Parkplatz-Frage
Ich habe mal eine interessante Frage, die sich mir jedes Mal stellt und jetzt hätte ich gerne Klarheit. ;D Also, auf dem Bild unten sieht man einen öffentlichen Parkplatz vor Supermärkten, man erkennt eine "Hauptader", also einen größeren Zugangsort und mehrere Nebenstraßen für die Parkplätze. Meine Frage ist, ob auf diesen Parkplätzen, wo, ich sage mal "Hauptstraßen" vorhanden sind, trotzdem Rechts vor Links gilt?
Ich danke im Voraus für Antworten. :)
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ja, normalerweise stehen da auch schilder "auf diesem parkplatz gilt die StVO" o.ä.
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Schauen wir mal in die StVO rein in § 8 Abs 1:
Dort ist von "Kreuzungen und Einmündungen" die Rede, an denen Rechts vor Links gilt, wenn nicht anders geregelt ist.Nun mal die Frage: Was sind denn Kreuzungen und Einmündungen? Es handelt sich hierbei um Strassen/Fahrbahnen, die sich kreuzen oder ineinander münden. Nun schauen wir mal auf den Parkplatz. Der Parkplatz ist eine Verkehrsfläche, auf der es keine Strassen oder Fahrbahnen gibt. Die Markierungen teilen dem Autofahrer mit, wo der Eigentümer sich das Parken vorstellt, wo seiner Meinung nach die Fahrzeuge abgestellt werden sollten und wo sich die anderen Fahrzeuge zwischen diesen Flächen bewegen.
Die in der StVO gegebene ERklärung für RvL gilt für Kreuzungen/Einmündungen bei straßen/Fahrbahnen. Da auf der Mischfläche Parkplatz keine Straßen/Fahrbahnen existieren, trifft die RvL-Regel hier auch nicht zu. Auf Parkplätzen gilt die gegenseitige Rücksichtsnahme.Nun gibt es aber größere Parkplätze, bei denen wirklich reguläre Fahrbahnen vorhanden sind, die auch meist Straßennamen haben. Dort gilt dann wieder das RvL.
Da man aber oft nicht recht beurteilen kann, ob Fahrbahn oder nur Fläche zum Fahren zwischen den Abstellflächen, ist es ratsam, die RvL-Regel auch dort anzuwenden, wo sie nach StVO zwar nicht zutrifft aber durchaus ebenfalls Sinn macht. Bei der rechtlichen Beurteilungen von Unfällen auf Parkplätzen jedoch kann man sich nicht unbedingt auf RvL berufen. -
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Sofern keine Schilder es anders Regeln gilt Rechts vor links.
Kommentar von CrackCrack 28.08.2012Nein, siehe die Antwort von Franticek
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In den Verwaltungsvorschriften zur StVO findet man:
1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.
2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.
Auf dem Parkplatz gilt also die StVO, unabhängig von irgendwelchen Schildern. Es gilt also rechts vor links, weil keine andere Regelung vorhanden ist.
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Wenn auf dem Parkplatz ein Schild steht, dass die STVO gilt, dann ist da auch Rechts vor Links, ansonsten würde ich mich nicht darauf verlassen. Lieber mal nen Blick mehr riskieren
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Antwort von addi1998 28.08.2012
mir wurde in der schule beigebracht das wen keine schilder da sind IMMER die regel Rechts vor Links steht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :D
Kommentar von Anton96Anton96 28.08.2012Auf Parkplätzen ist das so eine Sache mit dem Rechts vor links, wenn es kracht bekommen in der Regel beide eine Teilschuld.
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Antwort von vicvarious 28.08.2012
Eigentlich Fließverkehrsregel, glaub ich. Aber da kann man sich auch untereinander verständigen.
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Okay, aber in meinem Fall sind keine Schilder vorhanden. Trotzdem Rechts vor Links? ;)
Ich hab es in der Fahrschule so gelernt: ganz oben steht der Polizist, der den Verkehr regelt, dann kommt die Ampel, dann das Schild & wenn das alles nicht vorhanden ist, gilt rechts vor links :)
es lag mir auf dert zunge.. du warst schneller
Damit ist alles gesagt :)
Das ist allerdings lediglich ein freundlicher Hinweis. Auch ohne solch ein Schild gilt auf solchen Parkplätzen die StVO, denn die gilt überall im öffentlichen Verkehrsraum, und zum öffentlichen Verkehrsraum gehören auch private Parkplätze, wenn auf diesen öffentlicher Verkehr stattfindet. Das aber ist bei Supermarktparkplätzen der Fall.