Frage von Riviinfo 28.08.2012

Parkplatz-Frage

ParkplatzVonOben
ParkplatzVonOben
  • Hilfreichste Antwort von Antwortererer 28.08.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja, normalerweise stehen da auch schilder "auf diesem parkplatz gilt die StVO" o.ä.

  • Antwort von Franticek 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Schauen wir mal in die StVO rein in § 8 Abs 1:
    Dort ist von "Kreuzungen und Einmündungen" die Rede, an denen Rechts vor Links gilt, wenn nicht anders geregelt ist.

    Nun mal die Frage: Was sind denn Kreuzungen und Einmündungen? Es handelt sich hierbei um Strassen/Fahrbahnen, die sich kreuzen oder ineinander münden. Nun schauen wir mal auf den Parkplatz. Der Parkplatz ist eine Verkehrsfläche, auf der es keine Strassen oder Fahrbahnen gibt. Die Markierungen teilen dem Autofahrer mit, wo der Eigentümer sich das Parken vorstellt, wo seiner Meinung nach die Fahrzeuge abgestellt werden sollten und wo sich die anderen Fahrzeuge zwischen diesen Flächen bewegen.
    Die in der StVO gegebene ERklärung für RvL gilt für Kreuzungen/Einmündungen bei straßen/Fahrbahnen. Da auf der Mischfläche Parkplatz keine Straßen/Fahrbahnen existieren, trifft die RvL-Regel hier auch nicht zu. Auf Parkplätzen gilt die gegenseitige Rücksichtsnahme.

    Nun gibt es aber größere Parkplätze, bei denen wirklich reguläre Fahrbahnen vorhanden sind, die auch meist Straßennamen haben. Dort gilt dann wieder das RvL.
    Da man aber oft nicht recht beurteilen kann, ob Fahrbahn oder nur Fläche zum Fahren zwischen den Abstellflächen, ist es ratsam, die RvL-Regel auch dort anzuwenden, wo sie nach StVO zwar nicht zutrifft aber durchaus ebenfalls Sinn macht. Bei der rechtlichen Beurteilungen von Unfällen auf Parkplätzen jedoch kann man sich nicht unbedingt auf RvL berufen.

  • Antwort von yashaushh 28.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sofern keine Schilder es anders Regeln gilt Rechts vor links.

  • Antwort von pdeleuw 28.08.2012

    In den Verwaltungsvorschriften zur StVO findet man:

    1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr.

    2 II. Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

    Auf dem Parkplatz gilt also die StVO, unabhängig von irgendwelchen Schildern. Es gilt also rechts vor links, weil keine andere Regelung vorhanden ist.

  • Antwort von user1628 28.08.2012

    Wenn auf dem Parkplatz ein Schild steht, dass die STVO gilt, dann ist da auch Rechts vor Links, ansonsten würde ich mich nicht darauf verlassen. Lieber mal nen Blick mehr riskieren

  • Antwort von addi1998 28.08.2012

    mir wurde in der schule beigebracht das wen keine schilder da sind IMMER die regel Rechts vor Links steht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :D

  • Antwort von vicvarious 28.08.2012

    Eigentlich Fließverkehrsregel, glaub ich. Aber da kann man sich auch untereinander verständigen.

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