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Parkende LKW in einer Wohnsiedlung

gefragt von Biff1967Biff1967 am 31.08.2008 um 0:12 Uhr

Es gibt einen Paragraphen,der das Parken von einem LKW in einer Wohnsiedlung verbietet (mehrere Tage).

Welcher Paragraph ist das?

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lkw x 401 parken x 370 paragraphen x 19

Jardinieri81
beantwortet von Jardinieri81 am 31. August 2008 00:27
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Eine Ahnung, wie der Paragraph heißt, aber wenn er mindestens alle 2 Wochen bewegt wird, ist das in Ordnung, das gilt auch für Anhänger und Wohnwagen. Das gilt auch für Wohnsiedlungen, in denen LKW nicht hineinfahren dürfen, denn für die Anlieger ist immer Frei (braucht man ja auch für Umzüge usw). Wenn es so aussieht, das er nur zur Werbung dasteht, mal freundlich beim Ordnungsamt anrufen und sich schlau machen, manche Städte haben Spezialisten, die sich um diese Parkplatzvesetzer kümmern.

Kommentar von E07c2bf9a5eaa65cc8f5ffc8cdaf969bsmallalbrechtt am 31. August 2008 12:31

Das stimmt nicht. Für gewerblich genutzte LKW über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist das Parken in reinen Wohngebieten generell verboten! Welcher § das genau ist weiß ich nicht. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob das ein Fahrer ist, der dort wohnt oder nicht. Und es ist wichtig, dass es ein reines Wohngebiet ist, also kein Supermarkt oder Tankstelle o.ä. Für Umzugsfahrzeuge gibt es allerdings eine gesonderte Regelung.


koofenix
beantwortet von koofenix am 5. Juli 2009 23:11
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es heisst aber regelmässig parken. wenn man also z.B.nur einmal im jahr auf besuch ist darf man dass.


Benjy
beantwortet von Benjy am 4. September 2008 12:29
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LKW über 7,5t dürfen in Wohngebieten nicht zw. 22-7Uhr parken. Diese unter 7,5t müssen links ein rot/weiß gesteiftes Schild haben.


Biff1967
beantwortet von Biff1967 am 31. August 2008 12:41
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ich hab es wieder gefunden:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§12 Halten und Parken

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

-- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

-- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

-- in Kurgebieten und

-- in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Kommentar von xALBIx am 31. August 2008 18:58

Der Paragraph stimmt, aber die Betonung in diesem Satz liegt aber in dem Wörtchen "regelmäßig". Wenn also ein LKW nur abundzu an verschiedenen Stellen parkt, kann man eigentlich nichts machen. Als ich früher auch noch einen Parkplatz für meinen Truck gesucht habe, bin ich erstmal herumgegangen und habe die Nachbarn und andere Beteiligte gefragt, ob es denn in Ordnung wäre. Außerdem hatte ich immer einen großen Zettel hinter der Scheibe, wo ich denn zu erreichen bin. Damit, muß ich sagen, bin ich immer gut gefahren.

Kommentar von Simple_avatar10smallspiriva am 20. Januar 2009 21:04

Du musst dir die Frage mal richtig durchlesen. Hier ist die Rede von mehreren Tagen! Also kann mann hier von regelmäßig ausgehen! Wenn der Fahrer das eine Woche lang macht ist das regelmäßig.


ActionFritz
beantwortet von ActionFritz am 31. August 2008 08:23
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Wenns Dir weiterhilft; in Österreich darf mann LKW generell nicht in der Stadt oder in einer Siedlung Parken. Der Abstand zu den Häusern muss mindestens 150m betragen.(Lärmbelästigung) Ein Sattelzug oder Hängerzug mit Kühlaggregat muss noch weiter weg von bewohntem Gebiet abgestellt werden. Bei nichtbeachtung sind saftige Strafen zu erwarten

Kommentar von A44f5ba6e9e1ba33898dc59daa5b7b3esmallBiff1967 am 31. August 2008 10:55

In Österreich müßte man wohnen ;-)


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