Hallo ihr alle, ich hab eine interessante Frage, die ich schon versucht hab mit der StvO und StvZo zu lösen, aber jedoch ohne Erfolg.
Es geht im Allgemeinen um das Parken mit einem 2,8t, mit H Kennzeichen versehenem Wohnmobil. Im Internet findet man allerlei, jedoch immer nur Meinungen, Gehörtes, ect., jedoch nichts Handfestes, wie eine Regelung in der StvO. Wenn es ein PKW wäre dürfte man ja rein rechtlich unbegrenzt parken (vgl. §12 StvO). -> Man hört ja auch oft, dass man nur 2 Wochen parken darf, aber das steht nicht in der StvO.
Ist ein Wohnmobil ein PKW, ein LKW oder ein "Sonderfahrzeug" oder "Sonstiges Fahrzeug"?
Ergo: Darf man mit einem Wohnmobil "überall" über Nacht parken, also umgangssprachlich Wild-Campen?
Bin über jede Antwort dankbar. Gruß Larry

Parken ist nicht gleich campen !
Parken darfst du dort, wo die StVo es erlaubt. Campen nur an ausgewiesenen Flächen.

Wir haben auch ein WoMo. 1. Ist ein Sonder-KfZ. 2. Parken ja - überall 3. Übernachten auf Parkplatz/Straßenrand eine Nacht. !! Keine Stühle/Tische vor der Tür, das ist wildes campen und verboten. Das gilt nur, wenn das Fahrzeug angemeldet ist.

das darf man, das mit den 14 tagen, bezieht sich auf wohnwagen... wo es steht, weiß ich auch nicht

StVo §12 Abs. 3b
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätze
Also, LKWs (und Wohnmobilkisten gehören dazu), dürfen eben nicht überall parken. Und nächtigen (und nur dies), dürfen die Insassén auch nur auf zugewiesenen Parkflächen.
Gerade haben wir angewiesen, das wilde Campen auf den Rastplätzen der Autobahnen rigeros zu unterbinden (Tisch und Stühle raus und Essenszeit ist).
Eigentlich alles ganz einfach und die Zeitschriften der Wohnmobilisten sind voll von diesem Gedöhns.
>> Und nächtigen (und nur dies), dürfen die Insassén auch nur auf zugewiesenen Parkflächen.
Das stimmt nicht ganz. Sofern keine Verbotsschilder aufgestellt sind, darf zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit auch auf Park- und Rastplätzen übernachtet werden.
Hallo, diese Frage wurde letzten in einem Forum behandelt und soweit ich weiß, ist es Länder-abhängig und kann in allen (Fremden-)Verkehrs-ämtern erfragt werden . Betrifft auch das Ausland .
Thx fürs Sternchen ^^