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Parken mit Parkscheibe vor Beginn der Gebührenpflichtigen Zeit

gefragt von almifei am 19.05.2008 um 11:55 Uhr

Wie verhält es sich eigentlich damit. Also folgender Fall: Der Parkplatz ist von 09:00 - 18:00 Uhr gebührenpflichtig. Sollte ich nun aber vor dieser Zeit an diesem Parkplatz ankommen, reicht es da, die Parkscheibe ins Auto zu legen? Und kann ich dann den ganzen Tag dort stehen bleiben?



Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 19. Mai 2008 11:58
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Nein. Du mußt ab 9 Uhr für den Parkplatz zahlen.

Wenn Du also um 8 Uhr ein Ticket für eine halbe Stunde löst gilt es bis 9:30.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 19. Mai 2008 11:56
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parkscheibe auf 9:00 stellen, höchstparkdauer beachten

bei einem parkscheinautomat zählt die zeit auch erst ab 09:00 ist alles so eingestellt.


Pele13
beantwortet von Pele13 am 19. Mai 2008 11:58
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Nein, du mußt ab 9.00 Uhr bezahlen. Wenn du vorher Geld einwirfst, zählt es auch erst ab 9.00 Uhr. Wenn du um 17.00 Uhr Geld bezahlst, das mehr ist als vorgeschrieben, wird das für den nächsten Tag ab 9.00 Uhr berechnet. So ist es jedenfalls hier.

Kommentar von KinderKinder am 19. Mai 2008 12:00

hier und überall sonst auch.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 19. Mai 2008 12:06
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Du kannst natürlich den ganzen Tag stehen bleiben. Allerdings mußt Du ein Parkticket für die Zeit ab 9:00 lösen. Wenn Du Dich nach 18:00Uhr auf den Parkplatz stellst brauchst Du auch keine Parkscheibe. Die Parkuhr wird Dir auch immer ein Ticket für die folgezeit ausstellen. Also für den nachfolgenden Morgen ab 9:00.


anonym
beantwortet von Franzi85 am 19. Mai 2008 12:17
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Nein, du kannst dir aber schon um 7.00Uhr einen Parkschein für den ganzen Tag kaufen der Parkschein gilt dann aber erst ab 9.00 Uhr und in der Zeit von 7.00 - 9.00 Uhr kannst du kostenlos dort parken!





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