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Parken mit Parkscheibe

gefragt von baerenstarkbaerenstark am 09.08.2009 um 10:17 Uhr

An einem Parkplatz darf man zwischen 8 und 18 Uhr zwei Stunden mit Parkscheibe parken. Wenn ich nun um 16 Uhr die Scheibe reinlege und dann erst um 22 Uhr wiederkomme, ist das o.k. ? Normalerweise darf man eine Parkscheibe ja nicht weiterdrehen, sondern muß nach den zwei Stunden wegfahren. Kann man nach 18 Uhr ein Knöllchen bekommen, wenn die Parkscheibe mit 16 Uhr-Zeit im Wagen liegt ?


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vernunft0
beantwortet von vernunft0 am 9. August 2009 10:18
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in dem Fall Okay


bueten
beantwortet von bueten am 9. August 2009 10:18
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wenn es auch 16 uhr ist wenn du parkst ok


anonym
beantwortet von Malustra am 9. August 2009 10:19
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Ist so in Ordnung. Kannst dort bis zum nächsten Tag 8h stehen bleiben.


Exotime
beantwortet von Exotime am 9. August 2009 10:19
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eigentlich darfst du keins bekommen zeiten sind ja ganz klar angegeben^^


sanne172
beantwortet von sanne172 am 9. August 2009 10:19
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Nein, ich denke, du bist auf der sicheren Seite.



marbeja
beantwortet von marbeja am 9. August 2009 10:19
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Das ist völlig OK, denn das zählt nur bis 18.00 Uhr und das sind 2 Stunden.


regideur
beantwortet von regideur am 9. August 2009 10:20
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Die Parkscheibe brauchst Du ja nur zwischen 8 und 18:00 Uhr. danach bzw. davor kannst Du auch ohne Uhr parken. So ist es also auch in Ordnung wenn Du sie 16:00 Uhr einlegst und noch vor 8:00 Uhr des nächsten Tages wieder weg fährst.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 9. August 2009 10:31

nicht immer richtig. bei uns am theater gibt es z.b. parkplätze, die nach 18 uhr nur noch von taxen benutzt werden dürfen, das steht dann aber in einem zusatzschild.


Bienerl
beantwortet von Bienerl am 9. August 2009 10:20
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Warum ein Knöllchen? Die Parkzeit wurde nicht überschritten, weil nach 18:00 Uhr keine Parkscheibe mehr verlangt wird!


ABurn
beantwortet von ABurn am 9. August 2009 10:22
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Du kannst sogar schon um 15:31 kommen. Man stellt nämlich immer auf den nächsten Strich vor.
Wenn du um 15:29 kommst kannste noch 3 Min. im Auto warten; erst nach 3 Min. wird daraus Parken.


silvia140359
beantwortet von silvia140359 am 9. August 2009 10:28
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du kannst dort parken bis zum nächsten Morgen um 8.00 Uhr.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 9. August 2009 10:29
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wenn um 18 uhr nicht ein parkverbot beginnt, ist das erlaubt, dann kannst du bis 8 uhr am nächsten morgen dort stehen. es gibt aber auch parkplaätze, die z.b. nach 18 uhr nur noch zum be- und entladen genutzt werden dürfen oder als taxistand, dann muss dein fahrzeug um 18 uhr verschwunden sein.


anonym
beantwortet von wurzeldackel am 9. August 2009 10:20
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klar ganz du ein knöllchen bekommen,nicht von einer politesse nach 18.00 uhr,weil die da dienstschluss haben, aber von der polizei...-)

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 9. August 2009 10:22

Aus welchem Grund denn??? Die Parkzeit wird doch eingehalten!

Kommentar von 50ab8fe28de29a386f4ddeb09679a0e7smallExotime am 9. August 2009 10:27

som is es^^


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