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Parken in verkehrswidriger Richtung, gibt es eine Kulanzzeit?

gefragt von ErdeerSahneErdeerSahne am 01.07.2009 um 20:33 Uhr

Habe vor kurzem in falscher Richtung vor unserem Bäcker geparkt, dazu muss ich sagen, ich wohne in einem sehr kleinen Dorf, wo so etwas normalerweise keine Rolle spielt bzw. es gar keine anderen Möglichkeiten zum parken gibt. Jetzt habe ich einen Strafzettel bekommen und sehe es nicht ein, ihn zu bezahlen, habe damals mal was gehört das eine Politese, ich weiß nicht 3, 5, oder 10 min, ein Auto erst beobachten muss, bevor Sie es aufschreiben darf. Bzw. denke ich mir selbst im eingeschränkten Halteverbot, darf man ja drei Minuten stehen. Wie ist hier die genaue Rechtslage, habe schon auf der seite der Stvo gesucht aber leider nix gefunden... Kennt einer zufällig einen genauen Paragraphen zu diesem Thema?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 1. Juli 2009 20:37
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Da wirst du wohl die brauchbarste Antwort in einem von einem Anwalt für Verkehrsrecht betriebenen Forum bekommen -> http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

Kommentar von Simple_avatar2smallErdeerSahne am 1. Juli 2009 20:41

danke das ist doch mal ne sinnvole Antworten, es geht einfach darum das ich diese Situation min. 5 mal täglich habe und es nun mal manchmal unvermeidbar meiner meinung nach ist...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 1. Juli 2009 20:45

§ 12 STVO

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

http://www.buzer.de/gesetz/5849/a80707.htm


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swallowtail
beantwortet von swallowtail am 1. Juli 2009 20:33
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Pargraph 1: Zahlen!


anonym
beantwortet von NicoleL77 am 1. Juli 2009 20:34
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wenn du verkehrswidrig parkst, ist es egal, wie lange du das tust. Die Gesetzte sind auch für die Dörfer gemacht ;-) alle übrigens.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 1. Juli 2009 20:35
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Du hast einen Fehler gemacht, egal ob Du auf einer Kuhweide wohnst oder in der Stadt, wenn es gegen die StVo verstößst und Du erwischt wirst, musst Du zahlen.


anonym
beantwortet von kruemel70 am 1. Juli 2009 20:35
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Das mit der Beobachtungszeit stimmt nicht. Es ist bestenfalls relevant im eingeschränkten Halteverbot, in dem man ja 3 Minuten halten darf. Da muss die Politesse natürlich die 3 Minuten auch erst abwarten.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 1. Juli 2009 20:35
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Eingeschränktes Halteverbot: Ja, Du darfst da drei Minuten stehen, wenn Du im Auto bleibst und wegfahrbereit bist! Wenn Du das Auto verläßt, dann parkst Du! Und parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung ist verboten! Und zwar überall, im eingeschränkten Halteverbot, im "normalen" Straßenverkehr, in der Stadt und auf dem Land!

Jetzt sei nicht so kleinlich und zahl das Ticket! Und merk es Dir für's nächste Mal!

Kommentar von Simple_avatar2smallErdeerSahne am 1. Juli 2009 20:37

tolle antworten ... Fürs nächste mal merken, es geht nicht anders, ist das so unverständlich?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 1. Juli 2009 20:48

Es geht nicht anders? Man kann nicht wenden und dann in der richtigen Richtung parken? Und man kann auch nicht weiter weg parken und dann zur Bäckerei laufen? staun Wo wohnst Du denn? So ein Dorf habe ich ja noch nie gesehen! Und dabei komme ich selber vom Land!


anonym
beantwortet von cherusker18 am 1. Juli 2009 20:36
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Du hast schlechte Karten. Grundsätzlich ist rechts zu parken. Es sei denn, Du befindest Dich in einer Einbahnstraße oder rechts sind Straßenbahnschienen verlegt. (So meine Erinnerung). Und damit ist der Tatbestand erfüllt. Ansonsten § 12 StVO. Aus der Nummer wirst Du wohl nicht herauskommen.


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