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Parken eines Wohnmobil auf öffentlichen Straßen

gefragt von ehz2005 am 19.02.2009 um 15:12 Uhr

Ein Wohnmobil parkt in einer Parkbucht einer öffentlichen Straße. Dabei sind cirka 30 cm des Wohnmobil auf den Bürgersteig abgestellt, weil sonst die 30 cm in die Straße stehen würden.

Ist dieses rechtens??


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Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 19. Februar 2009 15:13
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Wie breit ist der Bürgersteig?

Kommentar von ehz2005 am 19. Februar 2009 15:15

erst kommt der radweg mit einer breite von ca. 60cm, dan der gehweg von 1,00m.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 19. Februar 2009 15:15

ich sehe da jetzt kein Problem. Ist doch Platz genug auf dem Gehweg.

Kommentar von ehz2005 am 19. Februar 2009 15:27

Ich vergass zuerwähnen, das es sich um ein Wohngebiet handelt.

Kommentar von Drachentoeter am 3. Mai 2009 14:12

Ich sehe da aber ein massivers Problem der Radweg ist danach nur noch 30 cm Breit allso müssen die Radfahre den mir mit eine Meter ohne hin nicht sonderlich breite Gehweg mit benutzen. Es wäre für alle beteiligten viel ungefährlicher wenn du 30 cm auf der Fahrbahn parkst.


holsch
beantwortet von holsch am 19. Februar 2009 15:13
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nein, nur wenn vorgesehen ist "halb" auf dem gehweg zu parken


anonym
beantwortet von armermieter am 19. Februar 2009 15:12
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nein.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 19. Februar 2009 15:13
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Nein


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 19. Februar 2009 15:14
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Das ist in der Schweiz verboten, falls du da parkieren möchtest.



anonym
beantwortet von Drachentoeter am 3. Mai 2009 14:11
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Nein Parken auf dem Bürgersteig ist generell Verboten, es sei den da ist etwas anders ausgeschildert. Des weiteren darfst du eine Wohnmobil nicht dauerhaft auf eine öffentlichen Srasse abstellen, für die Überwinterung z.B: hat es im öffentlichen Parkraum nichts verlosern und kann auch zu einer Anzeige führen. Was die Breite des Gehwegs angeht, da halte ich deine Argumentation schon für etwas unverschämt. Rad und Gehweg zusammen haben gerade mal 1,6 m wenn ich da jetzt 30 cm abziehe, bleiben 1,30 m für Rad und Fußweg zusammen, der Radweg alleine ist sogar nur noch 30 cm breit, also müssen die Radfahrer wohl oder übel eine Teil des ohnehin mit 1m recht schmalen Gehweg benutzen. Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer aber auch Mütter mit Kinderwagen werden dir deine Unverschämtheit danken. Wieso kannst du nicht 30 cm auf der Straße Parken das wäre viel vernünftiger, aber da hast du auf einmal Skrupel weil da ja die Autos fahren. Wie wäre es mal mit Gehirn einschalten und mal einem Moment Nachdenken?

Kommentar von ehztf2005 am 3. Mai 2009 14:37

Wie kommst du den darauf, das dieses Wohnmobil mir gehört??? Leider gehört es einen Nachbarn von mir, der mit seinen Wohnmobil immer den Bürgersteig belegt.

Wie wäre es mal mit Gehirn einschalten und mal einem Moment Nachdenken?

Kommentar von Drachentoeter am 3. Mai 2009 19:14

Sorry, da habe ich dann wohl nicht ganz aufgepasst, Ich ging davon aus das du das in Ordnung findest und nur eine Bestätigung dafür haben wolltest. Das ändert aber nicht an meine generellen Aussage, es ist verboten und du kannst wenn es dich stört dagegen vor gehen.


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