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Parken an defektem Parkscheinautomaten

gefragt von Pearthy am 24.08.2009 um 15:04 Uhr

Hallo Community,

ich hab da auch mal eine Frage?

Ich habe am Wochenende vor einem defekten Parkscheinautomaten geparkt und nur einen Zettel mit einem Hinweis auf den defekten Automaten, Datum, Uhrzeit und Telefonnummer in die Windschutzscheibe gelegt (, weil ich das mit der Parkscheibe noch nicht wußte) und natürlich prompt einen Strafzettel bekommen. :(

Daher meine Frage ob der Zettel nicht eigentlich hätte reichen müssen?


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IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 24. August 2009 15:30
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Parkscheibe benutzen

Kommentar von Pearthy am 24. August 2009 17:48

Das ist aber keine Antwort auf meine Frage?!?


anonym
beantwortet von kobi85 am 25. August 2009 16:33
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natürlich nicht weil unwissenheit schüzt nicht und du hast nicht vor einer einfahrt geparkt

Kommentar von Pearthy am 26. August 2009 11:46

Gut, soweit klar. Aber jetzt habe ich am Automaten nichts von einer Höchstparkdauer gesehen und ich dachte nur für den Fall des Überschreitens der Höchstparkdauer ist eine Parkscheibe ins Auto zu legen und warum soll ein Zettel mit Datum und Uhrzeit nicht auch diese ersetzen?

Kommentar von kobi85 am 26. August 2009 22:45

weil man einen funktionierenden automaten suchen sollte und wenn hättest du rein schreiben sollen das der automat defekt ist und die scheibe is dafür da weil du soweit ich weiss nur 2 stunden dann parken darfst i-wie so war das


anonym
beantwortet von fastlink am 3. September 2009 08:38
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Ja und nein.

Ja - eigentlich sollte der Zettel reichen, wenn er gut sichtbar war und, wie in Deinem Fall, die Uhrzeit beinhaltete, das sollte genau so gut sein wie eine Parkscheibe.

Problem jedoch, das war mal bei defekter Parkuhr, welche ja nur eine Möglichkeit der Bezahlung hatte, womit wir zu Deinem Problem kommen.

Nein, wo ein Parkscheinautomat steht, stehen in einiger Entfernung eventuell noch ein anderer, der dann höchst wahrscheinlich auch noch geht. Und genau da setzt das Bußgeld an, das da soviel sagt wie "Wenna nich get, such Dir halt einen anderen".

Zumutbar ist das aufgrund der Vorschriftenlage, auch wenn der etwas weiter oder ums Eck rum steht, dann geh halt zum anderen und zahl dort.

Das ist zwar "Kundenunfreundlich", aber dennoch leider möglich.


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