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Parkautomat defekt - wie lange darf man dann mit der Parkscheibe parken?

gefragt von Sudoku am 29.01.2008 um 17:55 Uhr

Den Fall hatte ich heute. Am Automaten stand nur: Bitte Parkscheibe benutzen. Wie lange darf ich dann aber parken. Die Höchstparkdauer des Parkautomaten?


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MacJohn
beantwortet von MacJohn am 29. Januar 2008 17:57
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Ohne Bezahlung mit Parkscheibe 60 min. Zumindestes in Wuppertal.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. Januar 2008 19:08

auch in Wuppertal gilt Bundesgesetz vor Landes und Stadtrecht. Du hast nur Recht wenn die Höchstparkdauer an den Automaten immer genau 60 Minuten beträgt. Ab und zu gibt es aber sicher auch 0.5 Stunden oder 1.5 Std. oder? Zusätzlich kommen dann auch noch die angefangene halbe Stunde, die man die Parkscheibe auf die nächste volle halbe Stunden stellen darf. Also im Idealfall bei einer max. Parkzeit von 60 Minuten 89 Minuten


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Januar 2008 18:08
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die Ankunftszeit wird auf die volle halbe Stunde gestellt und dann entsprechend der Hinweise auf der Parkuhr


Pingukiki
beantwortet von Pingukiki am 29. Januar 2008 18:19
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Ja, wie du schon vermutest hast, darfst du die Höchstparkdauer, die der Parkautomat gestattet, in diesem Fall gratis ausnutzen. Parkscheibe muss wie üblich gestellt werden. Dieser Fall gilt auch, wenn der Parkscheinautomat defekt ist und kein besonderer Hinweis auf die Parkscheibennutzung gegeben ist.


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. Januar 2008 19:04
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du darfst die Höchstpardauer ausnutzen + die Zeit für die angefangene halbe Stunde auf der Parkscheibe. Wenn die Höchsparkdauer auf dem Automat mit 2 Stunden angeben ist und du um 12.01 ankommst darfst du die Parkscheibe auf 12.30 stellen und damit fast 2,5 Stunden bis 14.30 parken

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 29. Januar 2008 23:27

Und wenn Du um 12.29 h ankommst, dann darfst die Scheibe auch nur auf 12.30 h stellen und damit gerade mal knapp 2,5 Stunden bis 14.30 h parken.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. Januar 2008 07:48

ja - es sei denn du wartest noch 2 Minuten mit dem einstellen

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. Januar 2008 07:49

allerdings sind es dann nur etwas mehr als 2 Stunden und nicht 2,5


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Januar 2008 21:53
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Es gilt die Zeit der Höchstparkdauer, die auf dem Automaten angegeben ist.



anonym
beantwortet von Mcruay am 29. Juli 2008 13:11
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Dem kann ich mich nur anschließen. Aber Achtung: Stell erstmal sicher, dass der Automat auch wirklich defekt ist.

Bei den meisten blinkt ein rotes Lämpchen und auf dem Display steht "Bitte Parkscheibe auslegen" oder so ähnlich.

Dann suchst du dir Zeugen, die ggfls. im Falle einer Verwarnung durch das Ordnungsamt vor der Behörde bestätigen können, dass der Automat defekt war.


anonym
beantwortet von rainert am 9. März 2009 21:26
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Vorsicht bei verlogenen Politessen. Sie fordern einen anderen Parkautomat anzusteuern,obwohl der defekte Automat mit der Aufschrift, bei Störung Parkscheibe benutzen,versehen ist. Ortnungsamt hofft auf Dummheit der Autofahrer. Zocken gerne ab.


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