Deserte am 22.05.2009 um 16:43 Uhr
Kann mir bitte jemand den Paragraf für eine Notwendigkeistbescheinigungs sagen wenn man Umziehen will ? Anhaltspunkt ist: 1.Jetzige Wohnung ist zu teuer und die neue ist billiger. 2. Betreuung für Kinder ist in dem jetzigen Ort nicht gesichert und würde auf grund des Umzuges gesichert sein. 3. Ich dreh durch wenn ich noch weiter hier wohnen muss !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Sorry bin grad auf 180 Danke euch fürs lesen.

Eine Notwendigkeitsbescheinigung bekommt man von der ARGE,wenn der Umzug aus vielen Gründen (so wie meine) notwendig ist. Diese braucht man wenn man in einen anderen Ort zieht und da ne Wohnung von der ARGE bezahlt haben will. Hat mit dem Wohnungsamt nix zu tun. Aber für den Antrag brauch ich den Paragrafen und ich find nix über Google.
Notwendigkeitsbescheinigung, was soll das sein?
Wenn die jetzige Wohnung zu teuer ist, dann hätte die ARGE doch selbst Interesse daran, dass die Kosten der KdU gesenkt werden.
Und umziehen kannst du doch, wo ist das Problem. Musst halt den Umzug mit Freunden und Bekannten deichseln.
Geh zum Wohnungsamt,da bekommst Du einen Dringlichkeitsschein.
Hääh? Da kriegst du bestenfalls einen Wohnberechtigungsschein in 2 Klassen, aber bestimmt keinen Dringlichkeitsschein, so lange du nicht unter der Brücke wohnst.
Notwendigkeitsbescheinigung??? Was soll das sein? Umziehen: alte Wohnung kündigen, neue mieten.