Paketsendung unterwegs beschädigt worden, was sollte ich tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit dem Shop mal Kontakt aufnehmen, und vorher abklären, wie Du vorgehen sollst, bevor das Paket bei Dir ankommt. Das Versandrisiko trägt natürlich weiterhin der Shop, auch wenn per Nachnahme versendet wird.

Das Transportrisiko kommt auf die Lieferkondition an und ist nicht kausal beim Shop ;-)

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@Bonusmalus

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Händler das Transportrisiko übernimmt. Das kanne rn icht einfach auf den Kunden abwälzen, indem er die Lieferkonditionen vorgibt.

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@JanKrohn

hmmm... kompliziert.. auf jeden Fall wäre das zu klären, so wie ich das verstanden habe.. wäre toll. Ist schon ärgerlich genug, die ganze Geschichte.

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@Bonusmalus

Das Versandrisiko liegt in beiden Richtungen beim Verkäufer.

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@JanKrohn

Deine Aussage ist dem Grunde nach falsch. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es liegt am Kaufvertrag und davon hängt das Transportrisiko ab. Man sollte mit Gesetzen und Paragraphen nur dann um sich schmeissen, wenn man auch eine Ahnung davon hat. Ich für meinen Teil beschäftige mich seit 25 Jahren mit dem Thema, ich glaube das dürfte Erfahrung genug sein.

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@Bonusmalus

Das Umsich-Schmeißen von Paragrafen überlasse ich gern jemand, der sich damit auskennt, nämlich einem Anwalt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=24209&

Aber die Schlussfolgerung aus den umsich-geworfenen Paragrafen werde ich noch mal zitiren:

"Die Gefahr geht erst über, wenn der Verbraucher den Besitz an der gekauften Sache erlangt." [...] "§ 474 Abs.2 BGB kann nicht wirksam abbedungen werden. "

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zurücksenden oder schadenersatz einfordern

Die rechtliche Sachlage sieht so aus: Wenn der Karton aussen nicht beschädigt ist, kannst du die Ware mit Unterschrift "rein gezeichnet" übernehmen. Sofern du dann im Inhalt einen "verdeckten Schaden" feststellst, musst du diesen binnen 5 Tagen entweder beim Absender (falls er die Frachtkosten bezahlt hat) oder beim Paketdienst (falls du die Fracht bezahlst) melden - am Besten bei beiden. Alles immer schriftlich bitte und verwende im Falle des Falles den Ausdruck "verdeckter Schaden", verweise darauf, dass dieser bei der Annahme nicht ersichtlich war.

Versicherter Versand bedeutet für den Empfänger garnichts. Nur der Absender kann die Versicherung in Anspruch nehmen.

Hallo,  die Dame von der Post hat Recht.  Nachnahme bedeutet,  Du bezahlst,  bevor Du das Paket erhältst.  Stellst Du hinterher fest,  das der Inhalt beschädigt ist,  kannst Du das per Formblatt innerhalb von 7 Tagen anzeigen.  Dein Geld bekommst Du aber und nur evtl.  vom Absender zurück.  Der erhält das Geld von der Nachnahme selbst auch erst ca.  nach 14 Tagen. 

Also,  entscheide selbst...  

LG,  hoffentlich konnte ich Dir helfen.

 

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