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Paket von der Post-Inhalt beschädigt?

gefragt von sabrinakimberlysabrinakimberly am 14.03.2008 um 7:08 Uhr

Ich habe ein Paket von der Post bekommen und der Inhalt wurde beschädigt. Werde das die Tage mit der Post regeln. Wer hat schon so was erlebt und wie ist man vorgegangen?


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Reply


kiralee
beantwortet von kiralee am 14. März 2008 07:14
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Normalerweise muss derjenige sich bei der Post beschweren, der das Paket aufgegeben hat.
Das Problem hatte ich auch einmal, allerdings war die Ware, die ich versandte derart sperrig, dass es dann auch von der Empfängerseite akzeptiert wurde. Deine Vorgehensweise: 1. Den Absender anrufen, dieser muss anhand der Paketquittung, auf der eine Registriernummer zu finden ist, bei der Post anrufen, diese durchgeben. So wird der Schaden aufgenommen und im Computer festgehalten. Als 2. musst du dann mit der beschädigten Ware zum Postamt, damit die diesen Schaden begutachten können. Wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass die Pots den Schaden zu verursachen hat und nicht nur das Pakte schlecht eingepackt war, bekommst du den Schaden ersetzt. Bei uns hat damals alles wunderbar funktioniert - das Gleiche wünsche ich dir

Kommentar von Simple_avatar2smallkiralee am 14. März 2008 07:15

Ergänzung; Nicht "die Tage" hingehen, sondern sofort!!!!

Kommentar von 3be54e58336d9b3050609a02bdcc014dsmallsabrinakimberly am 14. März 2008 07:17

Danke für dein guten Ratschlag. Werd das heute sofort machen.


thebrain
beantwortet von thebrain am 14. März 2008 07:20
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wenn du die beschädigung nicht in anwesenheit des postbeamten feststellst und reklamierst hast du pech gehabt mit unterschrift beim empfang bestätigst du den ordnungsgemäßen erhalt.

Kommentar von E086e65ce5a412960a9c8a788c1c8641smallFranz Kofler am 14. März 2008 07:30

Versandschäden kannst du auch nachher noch reklamieren. Problem liegt in der Nachweisbarkeit.


Franz Kofler
beantwortet von Franz Kofler am 14. März 2008 07:23
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Hatte das auch, da ging es um Porzellan, alles putput! Die Post hat sich geweigert etwas gutzumachen. Porzellen und Glas muß so gut wie "unzerbrechlich" eingepackt sein. Das war nicht der Fall, nur Papier und Füllmaterial, also abgelehnt.


Klaus Kettner
beantwortet von Klaus Kettner am 25. Juni 2008 15:49
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Ein Paket mit zerbrechlichem Inhalt sollte erstens gekennzeichnet sein und zweitens einen Sturz aus ungefähr 2 Metern Höhe aushalten können. Das mit den 2 Metern kommt daher daß die Pakete über Transportbänder und Verteilanlagen transportiert werden und dabei Pakete von anderen Paketen "rausgeschubst" werden können. mfg Tex




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