sabrinakimberly am 14.03.2008 um 7:08 Uhr
Ich habe ein Paket von der Post bekommen und der Inhalt wurde beschädigt. Werde das die Tage mit der Post regeln. Wer hat schon so was erlebt und wie ist man vorgegangen?
Normalerweise muss derjenige sich bei der Post beschweren, der das Paket aufgegeben hat.
Das Problem hatte ich auch einmal, allerdings war die Ware, die ich versandte derart sperrig, dass es dann auch von der Empfängerseite akzeptiert wurde.
Deine Vorgehensweise: 1. Den Absender anrufen, dieser muss anhand der Paketquittung, auf der eine Registriernummer zu finden ist, bei der Post anrufen, diese durchgeben. So wird der Schaden aufgenommen und im Computer festgehalten. Als 2. musst du dann mit der beschädigten Ware zum Postamt, damit die diesen Schaden begutachten können.
Wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass die Pots den Schaden zu verursachen hat und nicht nur das Pakte schlecht eingepackt war, bekommst du den Schaden ersetzt.
Bei uns hat damals alles wunderbar funktioniert - das Gleiche wünsche ich dir
wenn du die beschädigung nicht in anwesenheit des postbeamten feststellst und reklamierst hast du pech gehabt mit unterschrift beim empfang bestätigst du den ordnungsgemäßen erhalt.
Franz Kofler am 14. März 2008 07:30 Versandschäden kannst du auch nachher noch reklamieren. Problem liegt in der Nachweisbarkeit.

Hatte das auch, da ging es um Porzellan, alles putput! Die Post hat sich geweigert etwas gutzumachen. Porzellen und Glas muß so gut wie "unzerbrechlich" eingepackt sein. Das war nicht der Fall, nur Papier und Füllmaterial, also abgelehnt.
Ein Paket mit zerbrechlichem Inhalt sollte erstens gekennzeichnet sein und zweitens einen Sturz aus ungefähr 2 Metern Höhe aushalten können. Das mit den 2 Metern kommt daher daß die Pakete über Transportbänder und Verteilanlagen transportiert werden und dabei Pakete von anderen Paketen "rausgeschubst" werden können. mfg Tex
Ergänzung; Nicht "die Tage" hingehen, sondern sofort!!!!
Danke für dein guten Ratschlag. Werd das heute sofort machen.