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Paket im Hausflur verschwunden

gefragt von Guido757 am 01.07.2008 um 21:09 Uhr

Moin Leute,

ich habe heute morgen ein Paket für mein Nachbarn angenommen, da ich diesen aber nicht erreichte hatte ich es in den Hausflur gestellt da ich die nächsten Tage nicht zu Hause bin. Nun ist es weg. Meine frage daher muß ich jetzt für das Paket haften oder der Postbote da er es nicht dem eigentlichen Empfänger ausgehändigt hat.

Gruß Guido


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Juli 2008 21:10
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wenn du dafür unterschrieben hast, bist du haftbar...ganz schlicht und einfach..


anonym
beantwortet von hochglanz am 1. Juli 2008 21:12
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sorry, dann hätte der Postbote ja auch das Paket in den Flur stellen können - hat er nicht, um DAS was du hier beklagst zu vermeiden


Tonica
beantwortet von Tonica am 1. Juli 2008 21:11
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Du hast es angenommen, also haftest Du. Ich hoffe Du hast eine Haftpflichtversicherung, und ein geschlossene Eingangstür. Ich hätte es vermutlich genau so gemacht. L.G.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 1. Juli 2008 21:12
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Du hast dafür unterschrieben, also haftest Du. Wäre es nicht in Deiner Wohnung sicherer aufgehoben gewesen? Vielleicht hast Du Glück und ein Nachbar hat es zur Aufbewahrung mitgenommen. Frage mal nach.


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 1. Juli 2008 21:12
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Ich denke wenn Du die Annahme des Pakets mit Unterschrift quittiert hast, bist Du auch für die Übergabe an den Nachbarn zuständig. Hat nicht vielleicht ein Verwandter oder der Nachbar selbst das Paket im Flur gefunden? Lebst Du in einer miesen Wohngegend?


OnkelFrank
beantwortet von OnkelFrank am 1. Juli 2008 21:12
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Dann hast du jetzt ein Problem, beim Postboten hast DU ja den Empfang Quitiert. Anders wäre es gewesen wenn es der Postbote einfach in den Hausflur gestellt hätte.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 1. Juli 2008 21:30
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AGB der Deutschen Post AG-Frachtdienst Inland

§ 4 (4) . Bei Post-Paketen und Express-Warensendungen zählen hierzu auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Sendungen mit der Zusatzleistung "Eigenhändig" werden außer dem Empfänger nur einem besonders Bevollmächtigten ausgehändigt

So ist es auch bei Paketdiensten....Du hast sehr schlechte Karten obwohl Du es ja nur Gut gemeint hast...schade.


moon73
beantwortet von moon73 am 1. Juli 2008 21:12
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Du haftest. Du hattest sozusagen die Aufsichtspflicht für das Päckchen. Du hast es einfach vor die Tür gestellt und es ist verschwunden. Also hast du deine Aufsichtspflicht verletzt. (Wie bei den kleinen Kindern).


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 1. Juli 2008 21:13
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Ich hätte das Paket erst gar nicht angenommen, wenn ich es nicht gleich hätte übergeben können. Bist du dir denn sicher, dass der Nachbar das Paket nicht eingeholt hat?

LG

Wieselchen


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 1. Juli 2008 21:15
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Jou, Aber vielleicht hast du glück, und es waren nur billige Autofähnchen drin !


anonym
beantwortet von Guido757 am 1. Juli 2008 21:23
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Danke für die vielen Antworten, dachte mir auch schon sowas. Könnte dafür die Haftpflicht einspringen, wie bekomme ich den Wert des Päckchens raus. Der Nachbar konnte mir auch nicht so genau sagen was da drin gewesen sein könnte er hätte mehrere Sachen bestellt ?

Thanks for Info


anonym
beantwortet von Guido757 am 1. Juli 2008 21:34
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Würde das irgendeinem was bringen wenn ich zur Polizei gehe und eine Anzeige wegen Diebstahl aufgebe ?

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 1. Juli 2008 22:03

Ich würde das tun. Schließlich ist es gestohlen worden. Aber ob es Dir etwas bringt? Ich glaube nicht.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 3. Juli 2008 15:45
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wie kommst du dazu, ein paket anzunehmen, wenn du es danach der Öffentlichkeit aushändigst?

Und was bedeutet Diebstahl? Ist ein Fahrrad, dass im öffentlichen Raum steht und nicht angeschlossen ist, wenn es wegkommt, gestohlen?

Es wird schwer, Anzeige zu erstatten oder gar Anklage zu erheben, wenn ich Eigentum freigebe.

Abgesehen davon kannst du ja noch hoffen, dass der Nachbar es sich genommen hat


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