Paket an falsche Adresse gesendet

5 Antworten

Das ist leider eine verflixte Geschichte , die da passiert ist. Stelle einen Nachforschungsauftrag für das falsch ausgehändigte Paket und beschreibe auf dem Formular , wie die Sache gelaufen ist . DHL müsste dir mitteilen können , wer für die Sendung unterschrieben hat , das müsste sich sich auch über die Sendungsverfolgung ermitteln lassen.Oder wenn du eine "richtige" Postfiliale in der Nähe hast ,kannst du dort eine Reklamation aufnehmen lassen ,indem du den Sachverhalt schilderst und auch angibst , an wen das Paket fälschlicherweise zugestellt wurde. Verlange dann eine Regelung der Angelegenheit zu deiner Zufriedenheit und bestehe darauf , dass sich DHL bei dir meldet.Ich denke , dass du einen langen Atem brauchst , aber letzten Endes muss der Zusteller bzw DHL für die falsche Zustellung haften.

Ob DHL haftet bestimmt sich nach den vereinbarten Vertragsbedingungen. Viele Paketdienste haben in den AGB stehen, dass die Zustellung an Ersatzpersonen erfolgen kann. Also nachlesen. Allerdings besteht ein Anspruch auf Herausgabe gegen den tatsächlichen falschen Empfänger. Der muss aber geltend gemacht werden. Brief mit Fristsetzung und Kostendrohung. Nach Fristablauf Anwalt und Klage.

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Das ist echt schone in starkes Stück! Ich glaube nicht das die Post das durfte, wenn die Adresse offensichtlich falsch ist. Das ist hier ja der Fall, wenn der Name nicht der Richtige ist! In solch einen Fall muss die Post, meiner Meinung nach, das Paket zum Absender zurück schicken (Briefe kommen ja sogar zurück, wenn man anstatt der Hausnummer 10 versehentlich 11 angegeben hat).

Ich denke das darf die post nicht. Die können ja nicht einfach per Würfelverfahren auswürfeln, wem sie das Paket geben wenn die Adresse und Namen nicht passen.

Sehe ich auch so - ich glaube allerdings, dass sowas häufiger vorkommt. Es liegt wohl auch an der Einsatzfreude (oder auch nicht) des Zustellers...

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@Heeeschen

Rein Theoretisch könntest du das Paket als verschwunden melden. Wenn der Post Fahrer das Päckchen einfach so irgendwo abgibt, muss er für den Schaden aufkommen. Das gilt aber glaub ich nur, wenn du es versichert verschickt hast.

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@Senselessways

Wenn es ein Paket war, war es versichtert. Unversichert sind Päckchen.

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@Senselessways

Ja, ich glaube das geht! Allerdings habe ich da auch schon die kurioseseten Fälle im TV gesehen. Da hat mal einer einen Computer über Ebay verkauft und mit der Post verschickt und irgendwie konnte man dem Paket ansehen was drin war... Lange Rede kurzer Sinn: das Paket kam zwar an, allerdings aufgerissen und natürlich leer. Die Post zahlt nicht, weil irgendwo im Kleingedrucken der AGBs steht, dass die Hülle keinen Aufschluss auf den Inhalt geben darf. Sowas gilt hier bestimmt auch, wenn der Ort richtig auf dem Paket stand [könnte ich mir zumindest gut vorstellen!].

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Nein, hier hat die Post falsch gemacht.

Ich würde am besten nochmal bei DHL anrufen und fragen wie du jetzt weiter vorgehen sollst, und ob sie dir helfen können.

Briefgeheimnis besteht sowieso. Der Empfänger darf das Paket nicht aufmachen, da nicht sein Name draufsteht.