stroemy am 18.08.2009 um 21:13 Uhr
Ich habe bei Ebay als privatverkäufer etwas verkauft. Als Versand wurd Paket (Versichert mit Einlieferungsbeleg) und Päkchen (ohne EInlieferungsbeleg) angeboten.
Der Käufer wählte aus eigener Entscheidung den Versand als Päkchen. Nun behauptet dieser, das Päkchen sei nicht angekommen und ich wäre laut § 447 BGB in der Beweisspflicht der Einlieferung.
Stimmt meine Vermutung das dies eine falschaussage von dem Käufer ist? Denn er hatte ja die Wahl auch Versichertes Paket zu nehmen. zudem denke ich § 447 BGB gilt für Gewerbliche Verkäufer.

Wie will man denn ein Päckchenversand nachweisen? Geht nicht! Er wollte ausdrücklich unversicherten Versand, daher brauchst du auch für nichts aufkommen und auch gar nichts nachweisen.
Der Käufer hatte die Wahl und da ist halt immer ein Risiko dabei. Da kann man als Verkäufer keine Sicherheit & Belege geben und der Käufer muss halt zu seiner Entscheidung stehen. Ìst ärgerlich und unangenehm, aber so steht die Sachlage halt beim unversicherten Versand.


Schreib beim nächsten Mal in Dein Kleingedrucktes: Bei unversichertem Versand wird keine Garantie übernommen.
beweisen mußt du die einlieferung nicht, aber es ist sicher hilfreich wenn du noch eine quittung hast. des weiteren kannst du bei der post einen nachvervolgungsantrag stellen, das kostet dich nix und die post schaut dann nochmal nach. du mußt dabei auch eine inhaltsangabe machen, es kann ja auch mal passieren, dass ein päckchen aufgeht und der inhalt nicht zuzuordnen ist. du solltest dir zwar keine großen hoffnungen wg. dem päckchen machen, der käufer sieht aber, dass du dich bemühst und mehr kann er nicht verlangen! außerdem könnte es ja genau so gut sein, dass er das päckchen bekommen hat und nun auf dies weise versucht zumindest ein teil des geldes wiederzubekommen, auch solche leute soll es leider geben...
stroemy am 20. August 2009 17:41 Der Käufer stellt ja direkt verleumdungen und Unterstellungen auf, da soll man "guten willen" Zeigen?
Die Nachforschung würde sich sicher schwer werden. Da diese ja nirgends vom Computer erfasst wurde.
du kannst den antrag trotzdem stellen, nachgeforscht wird denke ich mal bei den päckchen die z.b. aufgegangen sind und nicht zugeordnet werden können.
stroemy am 21. August 2009 02:09 Nach der Aktion vom Käufer unternehme ich nichts mehr.
Die sache wird bald, meinerseits, rechtliche wege gehen. Denn einem öffentlich Betrug unterstellen ist nicht gerade die feine Englishe :)

Das ist ja ne riesige Sauerei... Aber Ebay ist halt auch nicht mehr das was es mal war... Ich würde mich an deiner Stell aber auch noch an den Support von Ebay wenden, um dich da abzusichern.. Aber ich denke da er ja selber entschieden hat das er keinen versicherten Versand möchte, ist er selbst schuld!!!! Hatte damals auch mal nen Problem, ich hatte bezahlt und nix ist gekommen.. Und die haben das dann für mich geklärt und ich habe mein Geld wieder bekommen...

Bei einem Päckchen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs in dem Moment auf den Käufer über wenn das Päckchen versendet wird. Es ist unerheblich ob daß am Schalter abgegeben wird oder mittels Packstation oder eines Paketbriefkastens.

Schlichtweg falsch. Du musst (und kannst) hier gar nichts beweisen.
Dein Versandrisiko endete mit der Abgabe des Päckchens beim Versandunternehmen (wobei ich davon ausgehe, dass Du Privatverkäufer bist).

Jetzt habe ich wegen der sache eine negative bewertung bekommen. Ebayist lachhaft, die können da nichts gegen machen.
Liebe/r stroemy ,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Klaus vom gutefrage.net-Support
stroemy am 21. August 2009 02:06 Dies tat ich, liebes supportteam!