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Päkchen nicht beimKäufer angekommen (Ebay)

gefragt von stroemystroemy am 18.08.2009 um 21:13 Uhr

Ich habe bei Ebay als privatverkäufer etwas verkauft. Als Versand wurd Paket (Versichert mit Einlieferungsbeleg) und Päkchen (ohne EInlieferungsbeleg) angeboten.

Der Käufer wählte aus eigener Entscheidung den Versand als Päkchen. Nun behauptet dieser, das Päkchen sei nicht angekommen und ich wäre laut § 447 BGB in der Beweisspflicht der Einlieferung.

Stimmt meine Vermutung das dies eine falschaussage von dem Käufer ist? Denn er hatte ja die Wahl auch Versichertes Paket zu nehmen. zudem denke ich § 447 BGB gilt für Gewerbliche Verkäufer.

12 Stimmen : Klar MUSST du die Einlieferung beweissen (0) ; Du musst die Einlieferung natürlich nicht beweisen, er hatte ja die Wahl. (12) ; Weissnicht ob du die Einlieferung belegen musst (0)
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fantasiahope
beantwortet von fantasiahope am 18. August 2009 21:15
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Hilfreichste Antwort

Wie will man denn ein Päckchenversand nachweisen? Geht nicht! Er wollte ausdrücklich unversicherten Versand, daher brauchst du auch für nichts aufkommen und auch gar nichts nachweisen.

abgestimmt für: Du musst die Einlieferung natürlich nicht beweisen, er hatte ja die Wahl.

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sissibloom
beantwortet von sissibloom am 19. August 2009 21:26
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Der Käufer hatte die Wahl und da ist halt immer ein Risiko dabei. Da kann man als Verkäufer keine Sicherheit & Belege geben und der Käufer muss halt zu seiner Entscheidung stehen. Ìst ärgerlich und unangenehm, aber so steht die Sachlage halt beim unversicherten Versand.

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wernilein
beantwortet von wernilein am 19. August 2009 07:46
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abgestimmt für: Du musst die Einlieferung natürlich nicht beweisen, er hatte ja die Wahl.

blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 19. August 2009 07:46
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abgestimmt für: Du musst die Einlieferung natürlich nicht beweisen, er hatte ja die Wahl.

anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 18. August 2009 21:49
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Schreib beim nächsten Mal in Dein Kleingedrucktes: Bei unversichertem Versand wird keine Garantie übernommen.

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noonie
beantwortet von noonie am 18. August 2009 21:23
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beweisen mußt du die einlieferung nicht, aber es ist sicher hilfreich wenn du noch eine quittung hast. des weiteren kannst du bei der post einen nachvervolgungsantrag stellen, das kostet dich nix und die post schaut dann nochmal nach. du mußt dabei auch eine inhaltsangabe machen, es kann ja auch mal passieren, dass ein päckchen aufgeht und der inhalt nicht zuzuordnen ist. du solltest dir zwar keine großen hoffnungen wg. dem päckchen machen, der käufer sieht aber, dass du dich bemühst und mehr kann er nicht verlangen! außerdem könnte es ja genau so gut sein, dass er das päckchen bekommen hat und nun auf dies weise versucht zumindest ein teil des geldes wiederzubekommen, auch solche leute soll es leider geben...

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Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 20. August 2009 17:41

Der Käufer stellt ja direkt verleumdungen und Unterstellungen auf, da soll man "guten willen" Zeigen?

Die Nachforschung würde sich sicher schwer werden. Da diese ja nirgends vom Computer erfasst wurde.

Kommentar von Simple_avatar4smallnoonie am 20. August 2009 22:32

du kannst den antrag trotzdem stellen, nachgeforscht wird denke ich mal bei den päckchen die z.b. aufgegangen sind und nicht zugeordnet werden können.

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 21. August 2009 02:09

Nach der Aktion vom Käufer unternehme ich nichts mehr.

  • Verleumdungen, Unterstellungen, Lügen(auch gegenüber Ebay)
  • Negativ Bewertung, Ebay den Fallals "Nicht angekommen" gemeldet.

Die sache wird bald, meinerseits, rechtliche wege gehen. Denn einem öffentlich Betrug unterstellen ist nicht gerade die feine Englishe :)


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 18. August 2009 21:19
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Das ist ja ne riesige Sauerei... Aber Ebay ist halt auch nicht mehr das was es mal war... Ich würde mich an deiner Stell aber auch noch an den Support von Ebay wenden, um dich da abzusichern.. Aber ich denke da er ja selber entschieden hat das er keinen versicherten Versand möchte, ist er selbst schuld!!!! Hatte damals auch mal nen Problem, ich hatte bezahlt und nix ist gekommen.. Und die haben das dann für mich geklärt und ich habe mein Geld wieder bekommen...

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Jaunty
beantwortet von Jaunty am 18. August 2009 21:18
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Bei einem Päckchen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs in dem Moment auf den Käufer über wenn das Päckchen versendet wird. Es ist unerheblich ob daß am Schalter abgegeben wird oder mittels Packstation oder eines Paketbriefkastens.

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Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 18. August 2009 21:17
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abgestimmt für: Du musst die Einlieferung natürlich nicht beweisen, er hatte ja die Wahl.

anonym
beantwortet von Saarland60 am 18. August 2009 21:16
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Schlichtweg falsch. Du musst (und kannst) hier gar nichts beweisen.

Dein Versandrisiko endete mit der Abgabe des Päckchens beim Versandunternehmen (wobei ich davon ausgehe, dass Du Privatverkäufer bist).

abgestimmt für: Du musst die Einlieferung natürlich nicht beweisen, er hatte ja die Wahl.

Mina84
beantwortet von Mina84 am 18. August 2009 21:15
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abgestimmt für: Du musst die Einlieferung natürlich nicht beweisen, er hatte ja die Wahl.

stroemy
beantwortet von stroemy am 19. August 2009 15:32
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Jetzt habe ich wegen der sache eine negative bewertung bekommen. Ebayist lachhaft, die können da nichts gegen machen.

abgestimmt für: Du musst die Einlieferung natürlich nicht beweisen, er hatte ja die Wahl.
Kommentar von support10 am 20. August 2009 18:22

Liebe/r stroemy ,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Klaus vom gutefrage.net-Support

Kommentar von 7e26698392feec08a9d157fe36dc71edsmallstroemy am 21. August 2009 02:06

Dies tat ich, liebes supportteam!


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