Hallo, haben einen Käufer für unseren Pachtgarten gefunden. Incl. Bungalow und Inventar. Reicht es wenn ich im Kaufvertrag festhalte, dass der Käufer die namentliche Änderung beim Gartenvorstand ändern lässt und für die Kosten aufkommt, oder muss ich bestehenden selbst kündigen???

Wenn es sich um einen Kleingarten in einem Verein handelt, muss der Garten geschätzt werden. Das heisst, der Vorstand muss auf jeden Fall in den Verkauf mit eingebunden werden.