P-Konto - Erhöhung des Freibetrages bei 3 unterhaltspflichtigen personen

5 Antworten

Gegenüber deiner Frau bist du nur unterhaltspflichtig, wenn ihr verheiratet seid. Davon gehe ich aber aus. ( "meine Frau" )

Geht mit den Geburtsurkunden eurer Kinder und eurer Heiratsurkunde zur Bank. Sagt das ihr 2 Kinder habt, verheiratet seid und daher den Freibetrag deines P-Konto´s auf die gesetzlich festgesetzte Höhe setzen lassen wollt. ( 1.876,58 € mtl. )

Ich finde das sollte langen. Eine P-Konto Bescheinigung halte ich dann für überflüssig. Halte ich generell für sinnfrei. Manche Rechtsanwälte verlangen für das Ausstellen einer selbigen 30 € . (?)

Akzeptiert eure Bank eure Urkunden nicht ( was reine Schikane wäre ), dann wendet euch an die Vollstreckungsabteilung eures Amtsgericht. ( auch Vollstreckungsgericht genannt )

Die helfen kostenlos. ( bitte nehmt da eure Ausweise, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, P-Konto Vertrag, sowie aktuelle Kontoauszüge mit )

Dir als Ehemann steht ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1.876,58 € zu.

Denn da du 3 Personen gegenüber unterhaltspflichtig bist, erhöht sich der Freibetrag von 1.045,04 € um einmal 393,30 €, dann einmal um 219,12 € und nochmal um 219,12 € . Ergibt zusammen 1.876,58 € .

http://www.vz-nrw.de/Pfaendungsschutzkonto-P-Konto-Existenzminimum-bleibt-automatisch-verfuegbar

Die Postbank kann das von sich aus erhöhen, aber ganz sicher nicht ohne Formular. Muss ja alles vermerkt werden.

Wenn auf einem P-Konto KEINE Pfändung ist, dann könnt ihr soviel Einkommen haben wie ihr wollt. Dann muss alles ausgezahlt werden.

Und zwar OHNE Bescheinigung. ( wenn keine Pfändung da ist )

danke!!

gehe zu einer schuldenberatung. die haben formulare und dürfen diese ausfüllen. damit ab zur bank.

https://www.postbank.de/privatkunden/docs/Postbank_Pfaendungsschutzkonto_921_102_050_0713.pdf

habe gesehen daß die postbank so ein formular zum download hat (3. Seite) wer muss es ausfüllen ? die schuldnerberatung? so schnell bekomme ich hier keinen termin.

@Themisbaby

Gebe bei Google P- Kontobescheinigung ein,und du kannst da was finden ,was du oneline ausfüllen kannst ,und du bekommst dann die P- Konto Bescheinigung.Das muss aber eine orginal sein,da geht nichts mit ausdrucken,kannst mich gerne fragen wenn du genaueres wissen willst.

§ 850k V ZPO:

"Dies gilt für die nach Absatz 2 nicht von der Pfändung erfassten Beträge nur insoweit, als der Schuldner durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung nachweist, dass das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist."

Das bedeutet, dass der unpfändbare Mehrbetrag für unterhaltspflichtliche Personen nur berücksichtigt wird, wenn du eine Bescheinigung einer oben genannten geeigneten Stelle der Bank vorlegst. Am einfachsten wäre es wohl über den Arbeitgeber oder die Familienkasse.

§ 850k V ZPO>

Was bedeutet das "V" ?

Absatz 5.

Das Kindergeld kommt auf das Konto der Frau so wäre es sinnvoll da den Freibetrag zu erhöhen.Das beste allerdings wäre .sollte deine Frau kein eigenes Einkommen haben,dann würde ich sagen ,belasst es bei einen Konto.Habt ihr überhaupt eine Pfändung auf dem Konto,den wenn nicht ,ist auch kein Freibetrag zu beachten.Eine P- Konto Bescheinigung bekommt ihr bei einer Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt.

also die postbank hat die unterlagen die wir zugeschickt haben, nicht akzeptiert. die haben uns jetzt so ein Formular geschickt welches von einer Stelle wie Schuldnerberatung oder anwalt ausgefüllt werden muss. Schuldnerberatung bekomme ich so schnell keinen Termin, gibt es irgendwie online einen Anwalt der so etwas macht gegen eine GEbühr?