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outlet-de-erloschenes-widerrufsrecht-trotz-umgehender-mail-von-mir-an-den-anbieter Teil II

gefragt von detlddetld am 23.10.2009 um 20:00 Uhr

Hallo hier zu meiner vorherigen Anfrage ( zum nachlesen unter www.gutefrage.net/frage/outlet-de-erloschenes-widerrufsrecht-trotz-umgehender-ma... )

jetzt habe ich die Rg mit dem Hinweis erhalten, dass ich mein 14 tägiges Widerrufsrecht nicht genutzt hätte... habe entsprechend (mit meiner Widerrufsrecht-Mail) geantwortet, dass ich den Betrag nicht begleichen werden, eben aus den oben genannten Gründen. Soll ich jetzt noch reagieren?

Danke vorab und gruß, detld

Hier die eMail von Outlet.de:

ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau xxxx (habe ich rausgenommen),

wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre kostenpflichtige Anmeldung am 03.10.2009 bei Outlets.de, der umfangreichen Datenbank mit über 1200 Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf und Sonderangeboten.

Da Sie nach der Anmeldung das Ihnen eingeräumte zweiwöchige Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen haben, freuen wir uns, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung zu stellen. Kundennummer: ------(habe ich rausgenommen) Rechnungsnummer: ------(habe ich rausgenomme)

12-Monatszugang für Outlets.de - 96,00 EUR Zeitraum: 03.10.2009 - 03.10.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus

zu zahlender Rechnungsbetrag: 96,00EUR

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Widerrufsrecht x 86 Outlets.de x 4

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Lioxen
beantwortet von Lioxen am 23. Oktober 2009 20:18
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Hilfreichste Antwort

ich würde mir da keine Sorgen machen. Die Aussage, daß Dein Widerrufsrecht erloschen ist, ist totaler Nonsense. Seit dem 04.08.2009 gilt ein neues Widerrufsrecht (http://www.heise.de/ix/meldung/Neue-Widerrufsbelehrung-Online-Anbieter-muessen-h...). Das kann jetzt nur erlöschen, wenn beide Parteien den Vertrag innerhalb der Frist vollständig erfüllt haben. D.h. Du hättest auch bezahlen müssen, damit das der Fall ist. Du brauchst auch nicht mehr mit dem Anwalt oder der Firma reden (kostet nur Deine Zeit). Du solltest erst wieder reagieren, wenn Du ein gerichtlichen Mahnbescheid erhälts, in dem Du diesen widersprichst (Achtung da gibt es Fristen). Ansonsten kannst Du sämtliche Schreiben in die Rundablage schmeißen.

Kommentar von 921a7460c58c31e928bec87d01f14f34smalldetld am 23. Oktober 2009 20:22

perfekt...danke auch für deinen Link...


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anonym
beantwortet von bornslipper am 17. Dezember 2009 13:23
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Naza09
beantwortet von Naza09 am 23. Oktober 2009 20:02
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auf jeden fall noch mal klarstellen, dass das widerrufsrecht in anspruch genommen wurde. ggf warnen, dass zur not ein anwalt hinzugeschaltet wird. viele versuchen so, geld zu bekommen, die meisten überweisen einfach, aus angst...

Kommentar von 921a7460c58c31e928bec87d01f14f34smalldetld am 23. Oktober 2009 20:06

danke Naza09... daher habe ich der Buchaltung von Outlet umgehend entsprechend mit angehanger Widerrufsmail (inkl. Absendedatum und Rückantwort von der Support) widersprochen...


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