Ortsangabe bei Verträgen

1 Antwort

probier mal zu antworten... falls da dran was falsch sein sollte bitte ich um hinweis:

Also:

  • grundsätzlich gilt der grundsatz der formfreiheit, dh es ist nicht erforderlich überhaupt eine bestimmte form einzuhalten

  • ausnahmsweise muss aber für best. verträge eine best. gesetzl. vorgeschriebene Form eingehalten werden (zB Grundstückskaufvertrag etc)

  • es ist also grundsätzlich jedoch den vertragsparteien vorbehalten sich auf eine bestimmte form festzulegen, oder den vertrag komplett formlos zu schließen (rechtsgeschäftliche Form); zB eine Einigung, dass ein Vertrag nur mit vollständigem ort und datum gültig ist

  • wenn diese frei vereinbarte form nicht eingehalten wird richtet sich die rechtsfolge dessen ebenfalls nach dem willen der parteien (bei vertragsschluss!), kann dieser wille nicht festgestellt werden ist der vertrag nach § 125 BGB nichtig

  • im vorliegenden fall wäre eine etwas weitere ausgestaltung des sachverhaltes sinnvoll um die frage komplett zu beantworten: um welche vertragsart handelt es sich? welche folgen hat das fehlen des datums für die vertragspartner etc...

hoffe, dass ich schon ein wenig geholfen habe!